MPU- Anordnung! Verjährung

27. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
M. Denker
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 28x hilfreich)
MPU- Anordnung! Verjährung

Im Juni 2012 wird ein Fahradfahrer mit 2,0 BAK von der Polizei erwischt.
Im August 2012 ergeht ein Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft, der Ende August 2012 in Rechtskraft erwächst.
Ende November 2012 erhält der Fahradfahrer ein Schreiben von der Verkehrsbehörde, dass er zur MPU muss.

Wieviel Zeit darf die Behörde verstreichen lassen (nach einer Trunkenheitsfahrt), bis sie eine MPU anordnet?

Gibt es da so etwas wie Verjährungs-/ Tilgungsfristen?

Kommt es bei Verjährungsbeginn auf das Datum der Trunkenheitsfahrt an oder auf den Zeitpunkt des rechtskräftigen Strafbefehls (des rechtskräftigen Urteils)?

Was kostet eine MPU?

Danke für Ihre Antworten



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

vergiss das mit Verjährung oder dergleichen, um die MPU wirst du nicht drum herum kommen,die könne diese ansetzen, wenn sie der Meinung sind, dass es nötig ist.

quote:
Was kostet eine MPU?
Wenn du ein wneig Zeit und mühe in Google investierst kannst du das doch sicherlich auch alleine rausfinden, ohne das man es dir sagen muss oder?

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#2
 Von 
M. Denker
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Hallo,

vergiss das mit Verjährung oder dergleichen, um die MPU wirst du nicht drum herum kommen,die könne diese ansetzen, wenn sie der Meinung sind, dass es nötig ist.


Danke zunächst!

Aber allgemeiner gefragt: Könnte die Behörde also eine MPU auch nach 2,7,10 oder 20 Jahren ansetzen? Gibt es da kein Zeitfenster, an das sich die Behörde halten muss?

Das mit google bekomme ich bestimmt hin ;) Hätte ja sein können, dass es jemand aus dem Kopf weiß...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

1.) 10 Jahre
2.) 402,22€ zzg. Zweitschrift, zzgl. individueller Kosten für die Vorbereitung.

Da Du die bisherige Zeit ungenutzt hast verstreichen lassen sehe ich aber leider kaum Chancen die MPU innerhalb der gesetzen Frist zu bestehen.

Gute Internetforen zur Vorbereitung auf die MPU findest DU hier und hier.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M. Denker
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich bin in der glücklichen Lage, dass es nicht mich, sondern eine andere Person betrifft... Ich wäre mit 2,0 BAK nicht in der Lage auf ein Fahrrad zu steigen. Da wäre die Fahrt schon vor dem Aufsteigen beendet. Ich werde die links aber weiterleiten.

Vielen Dank für Eure Antworten.



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-- Editiert M. Denker am 28.11.2012 14:33

-- Editiert M. Denker am 28.11.2012 14:33

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#5
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Ich bin in der glücklichen Lage, dass es nicht mich, sondern eine andere Person betrifft.

Eine ganz wesentliche Voraussetzung für das Bestehen der MPU ist es übrigens, dann man aufhört, sich selbst etwas vorzulügen.

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