Hallo Leute!
Habe da so einen fall:
Wurde 2008 in der probezeit mit erhäblicher geschwindigkeit geblitzt.(4punkte,3monate u.s.w.)
Jetzt wurde ich nochmals in 2010 mit erhäblicher geschwindigkeit geblitzt.(4punkte,2monate)
Jetzt kriege ich einen brief 02.2011,probezeitverlängerung und nachschulung für den fall 2008.
Habe heute mal in der stadtverwaltung angerufen,die meinen der beschluss für den fall 2010 kommt in den nächsten 4 wochen.höchstwerscheinlich muss ich eine MPU
machen,da das 2 mal wieder in der Probezeit war.
Hat schon jemand so einen änlichen fall gehabt?kriege ich wirklich eine MPU maßnahme?
Und was kostet sowas?
Sind die preise unterschiedlich bei zu schnellen fahren,drogen und alkohol am steuer für di MPU?
DANKE EUCH ALLEN IM VORRAUS!
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MPU?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU anordnen wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Was die Kosten angeht, da hilft googlen: Klick
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Es wäre sinnvoller gewesen, wenn Du in Deinem alten Thread weiter geschrieben hättest.
Nun ist also klar, warum die Anordnung des Aufbauseminars so spät erfolgte. Eine entsprechende Vermutung hatte ich in Deinem anderen Thread ja bereits geäußert. 2x4 gibt insgesamt 8 Punkte. Mit Erreichen von 8 Punkten muss Dich die FEB verwarnen. Dies setzt voraus, dass sie eine entsprechende Mitteilung vom KBA bekommt. Nach der ersten Ordnungswidrigkeit wurde diese Mitteilung wohl versäumt. Mit dem 8. Punkt ist es dann passiert.
Probezeitmaßnahmen hast Du für den zweiten Verstoß nicht zu befürchten, da Du zum Tatzeitpunkt (logischerweise) das Aufbauseminar noch nicht besucht hattest.
Eine Verwarnung gibt es aber wie gesagt nach Erreichen von 8 Punkten. Das hat übrigens nichts mit der Probezeit zu tun.
Eine MPU wegen zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen während der Probezeit ist eher unüblich. Da die Überschreitungen aber sehr erheblich waren nicht ganz auszuschließen.
Zu den verlinkten Preisen für die MPU kommen, je nach Institut, noch 10€ für die Zweitschrift hinzu.
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Hallo sanja-kl,
Du hattest noch einen dritten Thread eröffnet und wieder gelöscht. OK, einen dritten Thread zum gleichen Thema brauchen wir nicht.
Dennoch möchte ich Dich bitten in diesem Thread alle, nunmehr gelöschten, Daten aufzulisten.
Das wären Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis, Tattag Verstoß1, Rechtskraft der Entscheidung Verstoß1, Tattag Verstoß2 und Rechtskraft der Entscheidung Verstoß2.
Gab es noch etwas, was Du uns bislang verschwiegen hast? Irgend einen Verstoß zwischen den beiden uns bekannten Geschwindigkeitsüberschreitungen (z.B. unerlaubte Handynutzung)?
Die Frage ist nämlich tatsächlich, ob der erste Verstoß noch verwertbar ist.
Deshalb solltest Du unbedingt auch einen VZR-Auszug anfordern.
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