MPU auch unter 1,6 Promille?

26. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
DarkShad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
MPU auch unter 1,6 Promille?

Nehmen wir an Person X hat sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
Wenn nun Person X mit 0,7 Promille trotz durchgezogener Linie links abbiegt und dabei erwischt wird. Droht dann schon eine MPU? (vorausgesetzt die Straße war leer, sodass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden)


-- Editiert von DarkShad am 26.06.2018 00:59

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DarkShad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann das falsche abbiegen nicht schon als Indiz für eine "relative Fahruntauglichkeit" gewertet werden und somit aus der ganzen Sache eine Straftat machen?
Und wenn nicht, wie siehts aus, wenn die Polizisten dem Fahrer auch noch eine "sportliche Fahrweise" unterstellen ohne konkrete Geschwindigkeitsverstöße Beweisen zu können?

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von DarkShad):
Polizisten dem Fahrer auch noch eine "sportliche Fahrweise" unterstellen ohne konkrete Geschwindigkeitsverstöße Beweisen zu können?


Eine sportliche Fahrweise ist ja erstmal eine vielumfassende Definition und nicht per se verboten. So wie ich es interpretiere kann ich auch sportlich fahren, ohne irgendeine Straftat/Owi zu begehen.

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#5
 Von 
DarkShad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich überlege nur immernoch, ob nicht das Gesamtbild -> 0,7 Promille, "sportliche Fahrweise", falsch abbiegen, müde etc. für eine relative Fahruntauglichkeit spricht, was dann eine Straftat wäre und eine MPU nach sich ziehen könnte.
Zumal im entsprechenden Fall vom Täter die "sportliche Fahrweise" damit begründet wurde, dass er müde sei und schnell nach Hause wolle. (Tatzeit: 1 Uhr morgens)

-- Editiert von DarkShad am 27.06.2018 18:59

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von DarkShad):
MPU auch unter 1,6 Promille?

Eine MPU kann man auch mit 0,0 Promille bekommen, die Antwort lautet also ja.

Wenn eine MPU kommt, dann wird in der Regel immer die Gesamtsituation bewertet.



Zitat (von cabel):
Aber in deinem Fall sehe ich keine Begründung sich hier vorab nervös zu machen.

Ich derzeit auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
DarkShad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tatsache das mir kein Blut abgenommen wurde und ich den Führerschein noch am gleichen Abend auf der Wache zurückbekommen habe, sprich doch eher gegen ein anstehendes Strafverfahren, oder?

Mich verunsichert nur die Aussage eines Polizisten, der meinte dass ich "wohl um eine MPU nicht herum kommen werde" oder hat er das nur mit dem besonderen Aufbauseminar verwechselt, welches definitiv anstehen wird, da ich noch in der Probezeit bin?


-- Editiert von DarkShad am 02.07.2018 10:51

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Die Tatsache das mir kein Blut abgenommen wurde und ich den Führerschein noch am gleichen Abend auf der Wache zurückbekommen habe, sprich doch eher gegen ein anstehendes Strafverfahren, oder?

Das spricht dafür, dass ein Bußgeldverfahren wegen §24a STVG kommt, welches voraussichtlich mit dem Regelbußgeld endet, das für solche Fälle vorgesehen ist (500€ bei Ersttätern, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Zitat:
Mich verunsichert nur die Aussage eines Polizisten, der meinte dass ich "wohl um eine MPU nicht herum kommen werde" oder hat er das nur mit dem besonderen Aufbauseminar verwechselt, welches definitiv anstehen wird, da ich noch in der Probezeit bin?

Wahrscheinlich sehen Sie das richtig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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