Hallo ihr Lieben,
und zwar ist meine Frage ob ich eine MPU ablegen muss oder nicht?
Mein Fall ist folgender:
Ich war im Besitz eines BF17-Führerscheins (Begleitetes Fahren ab 17), jedoch ohne Begleiter und in [color=red]alkoholisiertem Zustand (im Gerichtsurteil 1,41% zugrunde gelegt) unterwegs. An besagtem Abend hatte ich dann noch einen Unfall, ich bin in eine Leitplanke gefahren (verursachter Schaden 1600,-) und mir wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen .
Mir wurden 60 Sozialstunden und 12 Monate Fahrerlaubnisentzug auferlegt (Sozialstunden bereits abgeleistet und 8 Monate der Sperrfrist bereits abgelaufen).
Nun einige Zitate aus dem Urteil , die vielleicht eine Hilfe sind:
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Der Angeklagte hat seine Fahreigenschaft eingeräumt und auch eingeräumt, Alkohol getrunken zu haben. Allerdings habe er sich bei Fahrantritt fahrtüchtig gefühlt. Den Unfallort habe er nicht unerlaubt verlassen, schließlich habe er das Fahrzeug hinterlassen um Hilfe holen zu wollen.
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Der Angeklagte handelte hinsichtlich der Trunkenheitsfahrt im Rahmen der Gefährdung Gefährdung des Straßenverkehrs vorsätzlich. Er wies eine Mindestblutalkoholkonzentration von 1,41 Promille auf und gab an, üblicherweise zwei- bis dreimal im Monat um den Tatzeitraum herum in einem Maß Alkohol getrunken zu haben, dass er "gut angeheitert" gewesen sei, an diesem Abend habe er aber mehr getrunken.
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Der Angeklagt, der offenbar kein Alkoholiker ist, hat mit seinem zarten Alter von 17 Jahren und einer Blutalkoholkonzentration von 1,41 Promille mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derartige Ausfallerscheinungen und ein derartiges alkoholbedingdtes Missempfinden, dass er sich nicht mehr zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen als geeignet ansehen konnte.
Das ergibt sich auch aus der Tatsache, dass er trotz des Vorliegens lediglich einer Prüfbescheinigung zum "begleiteten Fahren ab 17" das Fahrzeug seines Vaters an sich genommen und mit diesem eine Spritztour unternommen hat. Dies ist allein auf seine Alkoholisierung und entsprechende erhebliche Enthemmung zurückzuführen, welcher sich der Angeklagte bewusst war und bei welcher er zumindest billigend in Kauf genommen hat, das Fahrzeug nicht mit der zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erforderlichen Sicherheit führen zu können.
Ich hoffe, dass sich unter euch ein paar Experten auf diesem Gebiet finden oder auch ein paar, die die gleichen Erfahrungen gemacht haben. Die Unwissenheit plagt mich wirklich, da ich und meine Familie finanziell eher minder darstehen, freue ich mich über eure Einschätzungen, damit ich mich auf das gegebenenfalls nötige Sparen einstellen kann.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Euer akipu
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-- Editiert akipu am 21.10.2011 18:52