MPU gerechtfertigt oder kann diese Angezweifelt werden?

21. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
JohannesK.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
MPU gerechtfertigt oder kann diese Angezweifelt werden?

Hallo meine Damen und Herrn,

letztes Jahr Januar habe ich eine Straftat begannen: unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel in einer nicht geringen Menge, dafür habe ich meine Strafe vom Gericht bekommen. Darunter war 1 Monat Fahrverbot. (Gerichtsverfahren 30.09.2014)

Am Tag der Straftat wurden Wischtest, Urintest und Bluttest gemacht.
- Wischtest positiv
- Urintest positiv
- Bluttest negativ

Angabe beim Gericht das ich gelegentlich Konsumierte seit 3 Jahren.(Kein verkauf nur selbst konsomiert und nie im Straßenverkehr)

Jetzt im April 2015 bekomme ich ein schreiben des Verkehrsamts, wegen dem verfahren gehen Sie davon aus das ich nicht fähig bin im Straßenverkehr teil zu nehmen.


Seit meinem Gerichtsverfahren -> gehe ich zu den Haarproben die negativ sind

Und von März.2014 bis september 2014 war ich bei der Drogenberatung.

Bin jetzt seit einem Jahr und 3 Monaten clean und kann dies nachweißen ... ist es Rechtens hier eine MPU zu verlangen die ich noch bezahlen muss?

PS: leider finde ich hierzu keinen Fall im Internet da ich meinen Führerschein derzeit noch besitze....



Mit freundlichen Grüßen

Johannes K.

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben ;-) Danke schonmal für die mühe

-- Editier von JohannesK. am 21.04.2015 11:54

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kaffejunkie123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 34x hilfreich)

Die Behörden können immer eine MPU verlangen, gerade bei Drogenkonsum gehen sie grundsätzlich davon aus, dass du nicht fahrtauglich bist. Das geht soweit, dass ein Fußgänger eine MPU für den Cannabis-Konsum bekommen kann, obwohl er nicht mal einen Führerschein hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JohannesK.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Sie haben ja aber keine Beweiße das ich es genommen habe. Bluttest ist negativ gewesen und dieser ist am genausten ...

Und nur von dem Grund auszugehen das ich damals konsomiert habe eine MPU ?

-- Editiert von JohannesK. am 21.04.2015 12:28

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat:
Sie haben ja aber keine Beweiße das ich es genommen habe.

Du hast es doch vor Gericht gestanden. Einen besseren Beweis gibt es doch gar nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sorry aber du widersprichst dir doch hier mal glatt selbst!!!

Zitat:
Sie haben ja aber keine Beweiße das ich es genommen habe.

Zitat:
Angabe beim Gericht das ich gelegentlich Konsumierte seit 3 Jahren.


Du hast doch selber ausgesagt, du hast was genommen damals, dass ist doch wohl der Allerbeste Beweis...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JohannesK.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Seit wann zählt meine Aussage, wenn ich jetzt sage ich bin clean glaubt mir ja auch keiner warum ist das dann ein Beweiß... muss ja trotzdem Haartests machen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Seit wann zählt meine Aussage

Weil es Teil der Beweisaufnahme vor Gericht war!!!

Zitat:
wenn ich jetzt sage ich bin clean glaubt mir ja auch keiner warum ist das dann ein Beweiß... muss ja trotzdem Haartests machen
Dann sag uns doch bitte mal, wo diese Aussage jetzt vor einem Gericht stattfand und als Beweis anerkannt wurde, bzw dir vor Gericht geglaubt wurde???

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JohannesK.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Vor gericht sagte ich aus das ich mit 17 das Konsomieren angefangen habe und im Januar 2014 wo meine Tat am 27 getan habe 1 woche davor sprich am 20.01.2014 der letzte Konsum war.

Sie fragten ob ich probleme mit einer Haarprobe hätt (im September da war der Gerichtsterim ) sagte ich nein aber die erste Haarprobe wurde erst Januar diesen Jahres genommen mit 4 cm Sprich es ist nachgewiesen das ich seit August 2014 clean bin.



Naja seh schon die derzeitige Politik dreht sich alles so hin wie Sie will... Die grünen an die macht ;-)
Wegen Nix eine MPU machen zu müssen wenn ich alkohol trinken wurde würds auch keinen juken außer ich hock am steuer... thc am steuer war bei mir nicht der fall ... Naja in 10 Jahren kann man drüber lachen dann ist das ganze eh gelockert und solche fälle wirds nichtmehr geben

-- Editiert von JohannesK. am 21.04.2015 13:33

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Nr. 9 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung sieht vor, dass die Fahrerlaubnis wegen Nicht-Eignung zu entziehen ist, wenn
- regelmäßiger Cannabis-Konsum vorliegt (auch ohne Berührungspunkte mit dem Straßenverkehr)
- gelegentlicher Cannabis-Konsum vorliegt UND es Berührungspunkte mit dem Straßenverkehr gibt.

Gelegentlicher Konsum ohne Berührungspunkte mit dem Straßenverkehr reicht für einen Fahrerlaubnis-Enzug nicht aus.

Zum einen scheint es doch irgendwie einen Berührungspunkt zum Straßenverkehr gegeben zu haben, sonst hättest du im Urteil nicht 1 Monat Fahrverbot kassiert. (Fahrverbote für Straftaten ohen Straßenverkehrsbezug sind nach deutschen Recht nicht möglich. Es ist zwar in der Diskussion das zu ändern, aber noch ist es nicht so weit.)
Dem widerspricht aber das hier:

Zitat:
- Wischtest positiv - Urintest positiv - Bluttest negativ

War der Bluttest evtl. doch nicht negativ oder war evtl. gleichzeitig Alkohol im Spiel?

Und der gelegentlich Konsum wurde zugegeben.

D.h. rein nach dem Urteil könnte der Führerschein sofort entzogen werden (Berührungspunkt mit Straßenverkehr + gelegentlicher Konsum selbst zugegeben).
Jetzt hast du durch die MPU die Möglichkeit zu zeigen, dass du doch für den Straßenverkehr geeignet bist und den Führerschein behalten darfst. Das sollte man erstmal positiv sehen.

Auf dem Rechtsweg ist erstmal sowieso nichts zu machen, denn gegen die Anordnung der MPU an und für sich ist kein Rechtsmittel möglich, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt.
Erst gegen den Führerschein-Entzug, der bei Nicht-Absolvierung der MPU folgen wird, kann man juristisch vorgehen.
Das ganze landet dann vor dem Verwaltungsgericht. Vor dem Verwaltungsgericht besteht zwar kein Anwaltszwang - aber eine Klage auf "eigene Faust" (ohne Anwalt) ist absolut nicht zu empfehlen.
Die Frage ist also, ob es aussichtsreich ist, einen teuren Anwalt zu beauftragen (der einem aber auch keine Erfolgsgarantie geben wird) oder ob man sich die Anwaltskosten lieber sparen sollte (und das gesparte Geld in eine MPU-Vorbereitungi inverstiert). Außerdem zieht sich ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gerne 1-2 Jahre.

Zitat:
Naja seh schon die derzeitige Politik dreht sich alles so hin wie Sie will... Die grünen an die macht ;-)

Das einzige Bundesland mit grünem Ministerpräsidenten (BaWü) ist aber eines der Länder, wo die MPU-Vorschriften am engsten ausgelegt werden (= am wenigesten großzügig ist).

Zitat:
Naja in 10 Jahren kann man drüber lachen dann ist das ganze eh gelockert und solche fälle wirds nichtmehr geben

Der Trend geht tendenziell in die umgekehrte Richtung. In Sachen Fahreignung ist das Bundesverwaltungsgericht von Jahr zu Jahr strenger. Und was das Bundesverwaltungsgericht einmal entschieden hat, dass ändert sich (realistisch gesehen) auch in den nächsten 10 Jahren nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von kaffejunkie123):
Die Behörden können immer eine MPU verlangen, gerade bei Drogenkonsum gehen sie grundsätzlich davon aus, dass du nicht fahrtauglich bist. Das geht soweit, dass ein Fußgänger eine MPU für den Cannabis-Konsum bekommen kann, obwohl er nicht mal einen Führerschein hat.


Sorry, das ist Käse und falsch. Eine Cannabis-MPU ist seit 2006? nur zulässig wenn ein KFZ geführt wurde mit min 1ng/ml. Einen Fußgänger der Dauerkifft und das rumposaunt und auch noch eine Fahrerlaubnis hat muss zu Recht ein Ärztliches Gutachten einholen lassen. Das ist aber keine MPU.

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