MPU knapp vor 10 Jahren nach freiwilliger Abgabe des Führerscheins

5. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
d4v3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
MPU knapp vor 10 Jahren nach freiwilliger Abgabe des Führerscheins

Hallo zusammen,

ich muss eine MPU machen, weil ich im Jahr 2010 mit THC im Straßenverkehr aufgefallen bin. Den Führerschein habe ich dann im April 2011 freiwillig abgegeben.
Nun bestreite ich eine MPU-Vorbereitung und habe ein Abstinenzkontrollprogramm Mitte Oktober angefangen. D.h. wenn alles gut geht, kann ich Ende Oktober 2020 zum MPU-Gutachter gehen.
Nun meine Frage:

Ich wäre ja in dem Fall noch innerhalb der 10 Jahresfrist. Kann die Führerscheinstelle trotzdem auf eine neue Praxis und Theorieprüfung pochen? Im § 20 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) steht folgendes:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die theoretische und praktische Prüfung nicht mehr besitzt.

Hat jemand Erfahrungen oder weiß genaueres?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von d4v3):
Kann die Führerscheinstelle trotzdem auf eine neue Praxis und Theorieprüfung pochen?
Ja,
Zitat (von d4v3):
wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die theoretische und praktische Prüfung nicht mehr besitzt.


Zitat (von d4v3):
Hat jemand Erfahrungen oder weiß genaueres?
Nach alter Regelung waren generell nach 2 Jahren ohne Fahrerlaubnis die Prüfungen vor Neuerteilung zu bestehen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber durch die von Dir zitierte Regelung ersetzt. Diese Regelung ist nicht sehr präzise und enthält keine genauen Fristen. So ist es eine Einzellfallentscheidung, ob Prüfungen verlangt werden oder nicht. Wenn Du z.B. 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen bist, bevor Du sie abgegeben hast, dann sind Prüfungen wahrscheinlicher, wie wenn Du viel Fahrpraxis nach langjährigem Fahrerlaubnisbesitz hattest.

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#2
 Von 
d4v3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super! Dank dir vielmals für die Unterstützung. Also muss ich davon ausgehen, dass ich die Prüfungen neu machen muss, weil ich den Führerschein länger nicht hatte (10 Jahre) als hatte (4 Jahre)... ******* :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Das kann zumindest passieren. Eine genaue Vorhersage ist hier leider nicht möglich. Es ist wie gesagt eine Einzelfallentscheidung, die aber auch regional unterschiedlich ausfallen kann. Manche Bundesländer sind da strenger als andere.

Du kannst ja mal bei Deiner örtlichen Führerscheinstelle nachfragen, wie das üblicherweise gehandhabt wird.

Aber auch wenn Du die Prüfungen ablegen musst benötigst Du keine Fahrausbildung. Die Theorie kannst Du zu Hause mit Hilfe von Lektüre oder Internet pauken. Vor der praktischen Prüfung sollten wenige Fahrstunden zur Auffrischung reichen.

1x Hilfreiche Antwort

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