MPU nach Ablauf der Sperrfrist - zum 2. mal durchgefallen

16. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
giusyma
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
MPU nach Ablauf der Sperrfrist - zum 2. mal durchgefallen

hallo.....hab eine frage und zwar stand der dinge ist man hat meinem mann den FS für 19 monate entzogen plus 800 Euro geldstrafe.......nach ablauf der sperrfrist hat er nun schon das 2.mal die MPU gemacht und wie schon vorher zu sehen durch gefallen,zur frage ...kann er nicht gleich nen neuen FS machen bzw.beantragen da er ja nun schon fasst 3 jahre keinen mehr hat und die MPU ja auch .wir wissen halt nicht genau ob oder was für eine regelung es da gibt,ob es nach einer gewissen zeit auch ohne MPU geht den FS neu zu erwerben.

danke im vorraus für hilfreiche antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
kann er nicht gleich nen neuen FS machen bzw.beantragen da er ja nun schon fasst 3 jahre keinen mehr hat

Nein.

quote:
ob es nach einer gewissen zeit auch ohne MPU geht den FS neu zu erwerben

Nein.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
man hat meinem mann den FS für 19 monate entzogen plus 800 Euro geldstrafe
Was ist denn vorgefallen? 19 Monate sind schon eine ganze Menge.

quote:
wie schon vorher zu sehen durch gefallen
Warum war das schon vorher zu sehen? Wie hat er sich auf die MPU vorbereitet?
Hat er die Empfehlungen der Gutachter befolgt?
Was ist mit dem Antrag auf Neuerteilung passiert? Hat er ihn zurückgezogen oder wurde er versagt?
Hat die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) die negativen Gutachten erhalten?

quote:
kann er nicht gleich nen neuen FS machen bzw.beantragen
Er kann jederzeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Fahrausbildung und Fahrprüfungen sind nicht erforderlich. Er muss aber nach wie vor die MPU bestehen.

quote:
wir wissen halt nicht genau ob oder was für eine regelung es da gibt,ob es nach einer gewissen zeit auch ohne MPU geht den FS neu zu erwerben.
Die Verjährung beträgt 10 Jahre zzgl. 5 Jahre Anlaufhemmung, insgesamt also 15 Jahre ab Entziehung der Fahrerlaubnis. Wurde ihm die beantragte Fahrerlaubnis versagt beginnt die Verjährung inkl. der Anlaufhemmung von vorne.

Mit der richtigen Vorbereitung ist eine MPU durchaus zu schaffen. Ohne zu wissen was passiert ist kann man aber keine Tipps zur Vorbereitung geben.



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