hallo group!
so wie es aussieht werde ich in Deutschland wohl "für immer" gesperrt einen Führerschein machen zu dürfen. Nehmen wir das einmal so hin. Grund Alkoholfahrt mit Unfallfolge.
Ich bin selbständig und mir wäre doch sehr damit geholfen wenn ich einen Führerschein hätte. Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, WENN MAN 185 TAGE im Ausland (EU) lebt, dort einen Führerschein machen zu können. Dieser ist dann auch gültig.
Ist er das??? Die Angaben im Internet wiedersprechen sich. Insbesondere durch die Entscheidung vom 27. März 2006 /Brüssel bin ich nun nicht sicher, was fact ist.
Kann mir jemand einmal eine klare ansage geben, was nun passiert, wenn ich
a) heute in die tschechei/polen/slovenien ZIEHE (dort anmelden, jedoch in deutschland angemeldet bleiben)
b) dort heute mit meiner anmeldung auch einen führerschein mache
c) in 185 tagen nach deutschland zurückkomme und dann hier autofahre
vielen dank schon einmal im voraus für eure tatkräftige unterstützung!!!
MPU oder Führerschein im Ausland (EU) machen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Mir ist so als haette ich neulich von exakt so einem (in meinen Augen unsinnigen) Urteil gehoert. Man darf in Dt. jeden Mist mit dem Auto machen (ausser bei einem Unfall selber draufgehen) und kann dann den neuen Fuehrerschein im EU-Ausland machen. Die genauen Bedingungen kenne ich auch nicht aber das war vor weniger als 2 Wochen in der Presse...
Schoenen Gruss, Olli
ja es wird viel kommuniziert, viel in der presse darüber geredet, viel im fernsehen gezeigt etc. p. p., jedoch wiedersprechen sich die aussagen eben und genau das ist das problem. daher ja mien posting hier ;-)
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Gruss, Olli
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