MPU trotz positives äG ?

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lola21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
MPU trotz positives äG ?

Hallo Miteinander,

ich habe damals über Whats App mit einem Bekannten kommunizeiert und Drogen erworben. ( Ich weiß nicht besonders schlau)
Bei diesem wurde von der Polizei das Handy beschlagnahmt und somit auch den Verlauf mit mir.
Aus dem Verlauf ging hervor das ich:

am 29.08.2014 zwei Gramm Amphetamin,
24.09.2014 sechs Ecstasy Tabletten
05.12.2014 3 Ectasy Tabletten erworben habe.

Ich sollte ein ärztliches Gutachten mit 2 Urinscreenings erstellen.
Dies hab ich getan das Gutachten habe ich bereits erhalten, da ich Konsum zugegeben habe wurde mir empfohlen eine Haaranalyse zumachen anstatt dem zweiten Urinscreening.

Ich tippe hier mal mein Gutachen zusammengefasst ab:

zu den aktenkundigen Vorfällen:

Über den Exfreund einer Freundin habe man Drogen besorgt, sie haben das für die Gruppe ausgeführt, mit Handy die Termine ausgemacht. Die Menge sei immer für alle gemeinsam gewesen. Sie selbst habe zweimal Ectasy probiert jeweils 1 Tablette. Die polizei sei dem CHatverlauf auf die Spur gekommen, sie sei deshalb aktenkundig geworden.

Zum Drogen- und Alkoholkonsum:

Mit 16/17 habe sie erstmals Marihuana probiert in der Gruppe, habe sie dann nicht mehr konsumiert. 2014 habe sie durch einen Freund Kontakt zu Drogen bekommen, aus Neugierde habe sie es ausprobiert. Über einen Ex freund einer freundinhabe man die Drogen besorgt. Extacy habe sie zweimal probiert, im Herbst im Abstand von 6 WOchen.
Beim 1. Mal habe sie keine Wirkung verspürt, habe zunächst eine Hälfte, nach einigen Stunden die 2. Hälfrte konsumiert. Da sie nicht die Wirkung hatte, von der ihr Ex-freund berichtete, habe sie aus neugierde nochmals probiert.
Sie sei in Stuttgart in einer Disko gewesen, habe nach 1 Tablette erbrochen. SIe habe sich nicht informiert gehabt. Amphetamin habe sie ca. 2-3 Monate zuvor probiert, die Wirkung sei wie 1 red bull gewesen. Cannabis habe sie nie mehr genommen, auch keine anderen Drogen. Der letzte Drogenkonsum sei Dez 2014 gewesen.
Es habe auch Ärger mit ihren Eltern gegeben wegen dem Ausgehen auf Partys, durch die Sache habe sie Geldprobleme bekommen.

Alkohol trinke sie am Wochenende beim Ausgehen ca. einmal im Monat.



Bevor ich weiter schreibe ich könnte mich so Aufregen die hat mir ernsthaft die Wörte im Mund umgedreht -.-


Die ANalyse der Urinprobe von Frau XXX vom 17.03.16 erbrachte kienen Nachweis der untersuchten Substanzen.

Also alles negativ nur bei Kreatinin stand 35 aber das is glaub im Normbereich.

Haaranalyse am 30.05.16 untersuchte Haarlänge 6cm.. Aufgrund der durchgeführten Analyse ergaben sich keine Hinweise auf eine Einnahme der aufgeführten Suchtstoffe während eines Zeitraumes von ca. 6 Monaten. Einmaliger oder sehr seltener Konsum kann mit der Haaranalyse nicht sicher ausgeschlossen werden.

Bewertung der Befunde:

Nach den Ergebnissen der durchgeführten Untersuchungen ergibt sich bei Frau XXX folgendes Bild:

DIe Bewertung, ob eine bei der Untersuchung festgestellte Krankheit oder eine köperlicher Mangel für die Fahreignung bedeutsam sind, orientiert sich an den Begutachtungsleitlinienzur Kraftfahreignung.

Verkehrsmedizinisch fanden sich bei einer körperlichen und neurologischen Untersuchungkeine wesentlichen Auffälligkeiten, die vegetativen Zeichen waren normal.
Psychische Auffälligkeiten von Krankheitswert konntenbei der einmaligen Vorstellung nicht ermittelt werden, kein Hinweis für eine Störung der Perönlichkeit.
Bei der Erhebung der Anamnese ist nach früheren und heutigem Drogenkonsum gefragt worden. Ferner sind Krankheiten und Symptome erörtert worden, die hiermit in Zusammenhang stehen können.
Es ergab sich kein Hinweis auf aktuellen Drogenkonsum, für das Vorliegen einer Drogenabhängigkeit fand sich kein Anhalt.

Bezüglich der Drogenvogerschichte gibt Frau XXX einen ersten Kontakt zu Cannabis ca. 1996 an, der Konsum von THC sei in spätereb Jahren nicht mehr aufgenommen worden.
Die Klientin wurde aktenkundig durch den Erwerb von Amphetamin und Extacy im Zeitraum zwischen AUgust bis Dezember 2014. Frau XXX räumt in dieser Zeit einen Probierkonsum von Extacy und Amphetamin ein. Nach den negativen Auswirkungen stellte Frau XXX den Konsum ein, ein erneuter Konsum von harten Drogen fand gemäß ihren Angaben nicht statt.
Die Angabe keine Drogen mehr zu nehmen wird gestützt durch ein Drogenscreening im Urin und 1 durchgeführte Haaranalyse, die negativ ausfielen.
Frau XXX kann Ihre Drogenfreiheit mittels der Haaranalyse über 6 Monate im Zeitraum November 15 bis Mai 16 untermauern.
Die laborchemische Untersuchungen entsprechend den chemisch-toxikologischen Kriterin, sind forensisch gesichert und verwertbar als Abstinenzbeleg.
Zusammenfassend lässt sich festellen, dass in der Vergangenheit von einem Probierkonsum höher potenter Drogen auszugehen ist, aus den Angaben zur Vorgeschichte und dem erhobenen Befund ergeben sich keine Hinweise für eine fortgeschrittene Drogenproblematik.

Beantwortung der Fragestellung:

Bei der zusammenfassenden Wertung der Untersuchungsergebnisse kann die behördliche Fragestellung wie folgt beantwortet werden.

Frau XXX nimmkt keine Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder anderen psychoaktiv wikenden Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4FeV in Frage stellen.



Nun zu meiner Frage, kann dadurch das ich den Konsum von harten Drogen zugegeben habe noch ein MPU auf mich zukommen ? Obwohl da steht das es sich um ein Probierkonsum gehandelt hat und meine Abstinenz sauber waren.

Und wenn es zu einem MPU kommt mit was muss ich rechnen? Wird mir mein Führerschein entzogen? Wielange muss ich noch Abstinenz vorweisen? ( zählt die Haaranalyse die 6 Monate Abstinenz vorweist)

Ich hoffe auf schnelle Rückmeldung, mein Gutachten wird schon erwartet.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 71x hilfreich)

Hier muss man beachten, entgegen der eigentlichen Vorgehen in einem solchen Fall. Nämlich der Beibringung einer MPU, der schon alleine bei Besitz von Harten Drogen gefordert wird.
Das in deinem Fall die Führerscheinstelle, die Fahreignung in Frage stellt. Und diesen Zweifel durch ein Ärztliches Gutachten beantwortet haben möchte. Das ist gut für dich, und nicht die Regel.
Daher ist alles damit erledigt. Du hast die Vorgabe der Führerscheinstelle erfüllt, indem du deren gewünschten Nachweis erbracht hast, nämlich die Fragestellung positiv zu beantworten.
Es durfte jetzt für Dich keine weiteren Probleme geben.

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#2
 Von 
Lola21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für deine Antwort, dass hört sich schonmal gut an.

Meine bedenken kommen daher weil ich viel im Internet viel gestöbert habe und öfters gelesen habe dass der zugegebene Konsum von harten Drogen dazu führen kann dass mir der Führerschein im Nachhinein trotzdem entzogen werden kann.
Und ich ihn nur mit einem Jahr Abstinenz und einer MPU wieder zurück erlangen kann.

Weil vor dem ärztlichen Gutachen gab es ja nur den Verdacht auf einem Konsum und erst jetzt nach dem ich es zugegeben habe weiß die Führerscheinstelle erst das ich auch konsumiert habe.
Ich habe aber auch gelesen, dass es nicht unbedingt zu einer MPU kommen muss wenn der Konsum mind. ein Jahr zurückliegt, wie bei mir der Fall.

Ich habe leider zu wenig Erfahrung und weiß jetzt nicht ob die Aussagen stimmen.

Vielleicht kann mir jemand mehr dazu sagen.

Danke schonmal

Liebe Grüße :)

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#3
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 71x hilfreich)

Ja, das ist alles richtig was du schreibst. Zugeben des Konsumes usw. Und Entzug der Fahrerlaubnis.

Aber, deine Führerscheinstelle weiß darüber Bescheid.
Sie möchten zum ausräumen der Zweifel an Dich, nur das Ärztliche Gutachten. Welches du positiv erbringt.
Hier dann im Nachhinein noch eine MPU zu fördern wäre falsch. Du hast die Eignungszweifel die gefordert waren, mit dem bestätigt, was die Führerscheinstelle gewünscht hat.

Damit hast du deren Vorgabe erfüllt.

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#4
 Von 
Lola21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

ok das klingt ja schonmal gut, danke.

Hat jemand erfahrung wielang es dauert bis ich von der Führerscheinstelle höre?? (Will nur das es endlich vorbei ist)

Und wie ist das in Zukunft vermerket? Also kann es sein das wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate Urin abgeben muss? (ich frage nicht weil ich vorhabe jemals wieder zu konsumieren habe daraus gelernt, nur ist sowas ja nicht grad angenehm :grins: )

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#5
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Lola21):
ok das klingt ja schonmal gut, danke.

Hat jemand erfahrung wielang es dauert bis ich von der Führerscheinstelle höre?? (Will nur das es endlich vorbei ist)

Ja, Moment? Du hast doch von der Führerscheinstelle die Vorgabe eine Positiven Bewertung einens Ärztlichen Gutachten beizubringen. Das hast du geschafft, und in der Hand? Auf was wartest du? Vielleicht solltest du wie alle anderen damit, bei der Führerscheinstelle mal persönlich vorsprechen. Das Gutachten vorbei bringen, und dann genau diese Fragen stellen!

Natürlich ist das gespeichert. Ich weiß nicht genau, aber mit 10 Jahre musst du rechnen. Ob dann gleich ein Urintest bei einer Überprüfung gemacht wird, ist Vermutung. Kann sein, muss aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lola21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hab das Gutachten schon per Post zugesandt, habe gedacht ich bekomme dann eine Rückmeldung in der mehr oder weniger steht das es passt.

ok hätte ja sein können das es nur gespeichert wird wenn es zu einer MPU gekommen wäre, weißt du vielleicht auch ob das ein BTM eintrag gibt?

Sorry dass ich dich so mit Fragen löcher, aber bin mit dem Thema etwas überfragt.

Liebe Grüße

-- Editiert von Lola21 am 06.07.2016 09:18

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 71x hilfreich)

Ich hätte an deiner stelle das Gutachten persönlich vorbei gebracht. Macht ein besseres Bild, und man hätte gleich offene Fragen klären können. Und auch die Entscheidung der Führerscheinstelle sofort bekommen.

Dennoch wirst du gespeichert, und musst dich die nächsten Jahre auf solche Fragen bei einer Kontrolle einlassen müssen. Wie lange weiß ich nicht 100%, aber 10 Jahre solltest du rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10502 Beiträge, 4168x hilfreich)

Ich würde zumindest dringend dazu raten, bei der Führerscheinstelle anzurufen und nachzufragen, ob das Gutachten dort eingetroffen ist.
Kommt zwar selten vor, aber auch Post geht verloren.
Oder per Einschreiben versandt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lola21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hab es persönlich eingeworfen.
Heute hab ich auch die Antwort auf mein Gutachten erhalten.
Ich muss ein Mpu machen und 12 Monate Abstinenz nachweisen und kann mein Führerschein freiwillig abgeben oder er wird mir innerhalb von 2 Wochen entzogen wenn ich keinen Einspruch einlege.

Habe heute dann bei einem Verkehrspsychologen angerufen er hat gemeint das es schonmal gut ist das ich eine Haaranalyse habe die 6 Monate abdeckt aber dass das äG ansonsten umsonst war.

Hab am Mittwoch einen Termin bei ihm.
Ich bin echt verzweifelt noch mehr Kosten :-(

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#10
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 71x hilfreich)

Wie jetzt? Du hast doch gesagt die Führerscheinstelle wollte das Ärztliche Gutachten von dir. Das hast du gemacht, und sollst trotzdem eine MPU machen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lola21
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja verstehe ich auch nicht. Werd aber am Mittwoch beim Psychologen nachfragen. Hätte ich das gewusst hätte ich lieber freiwillig meinen Führerschein abgegeben ein Mpu gemacht und mir das Geld vom äG gespart -.-

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb478308-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß, dass dieser Beitrag schon uralt ist. Aber dass du eine MPU machen musstest, ist überhaupt kein Wunder, weil du den Konsum von harten Drogen eingeräumt hast. Wer harte Drogen konsumiert, auch nur einmal probiert hat, ist charakterlich nicht dazu geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner MPU!

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