MPU und Haaranalyse am selben tag?

24. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
go437828-68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
MPU und Haaranalyse am selben tag?

Hallo erstmal,

als erste möchte ich sagen das ich herausgefunden habe das es nicht möglich ist am selben Tag eine MPU durchzuführen und sich eine Haaranalyse entnehmen zu lassen.
Jetzt zu meiner frage wie weit bin ich da im recht das ich das Geld für die MPU zurückfordern kann? da ich mich sehr vaerscht vorkomm weil mir am Tag der mpu gesagt wurde ich bestehe und nach 7 Tage ein anruf gekommen ist ich würde druchfalle. Am Telefon fragt ich noch ob es eine möglichkeit gibt mit dem Pragraph 70 kurs zu bestehen, dann meinte sie das muss sie überdenken.
Da es aber nicht erlaubt ist an einem Tag eine MPU durchzuführen und noch ein Screening zu machen wollte ich jetzt fragen ob ich da gesetztlich vorgehen kann und ob sich das dann überhaupt lohnen würde auch zugunste das ich ja die mpu nochmal machen muss.

Vermutlich ist es unter einem falschen Thema gepostet aber ich hab nichts konkretes gefunden.

Ich freu mich über antowerten MFG

-- Editier von go437828-68 am 24.03.2016 11:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Da es aber nicht erlaubt ist an einem Tag eine MPU durchzuführen und noch ein Screening zu machen


Und wo ist da die rechtliche Grundlage zu?

Verwechselst du das Gespräch mit der gesamten Untersuchung?

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#2
 Von 
go437828-68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Dies hab ich auf mehreren Seiten gelesen, wo der Paragraph steht weis ich nicht.
Nein es ist keine Blutabnahme oder eine Harranalyse am selben Tag der Mpu erlaubt(vermutlich weil ein screeing schon enthalten ist bei der MPU, wissen tuch dies aber nicht). Es muss auch nicht zwingen eine Geldrückgabe sein wollte nur mal nachfragen was halt möglich ist, weil Fair ist es ja auch nicht man geht dorthin, zahlt ein haufen geld für ein gutachten wegen eines deliktess umd wieder am Straßenverkehr teilzunehmen und die Leute dort dürfen machen was sie wollen.

Hier mal noch ein Link (zweiter Absatz), dazu muss ich sagen hat mir das der herr am schalter an der Mpu stelle auch gesagt.
http://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/abstinenz-drogen.html

-- Editiert von go437828-68 am 25.03.2016 12:28

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#3
 Von 
schwarz.dmb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt aber Verkehrspsychologe und berate Menschen vor ihrer MPU.
Daher weiß ich, dass es durchaus möglich ist, am Tag der MPU eine Haaranalyse abzugeben. Gerade haben das wieder zwei Klienten von mir getan.
Könnten Sie ein bisschen genauer erklären, was man Ihnen bei der Begutachtungsstelle gesagt hat?

War Ihre eigentliche Frage, ob Sie das Geld für eine MPU zurück verlangen können?
Das ist in der Regel nie möglich, da Sie ja die "Leistung" in Anspruch genommen haben. Nur weil das Gutachten negativ geworden ist, können Sie Ihr Geld leider nicht zurück fordern. Auch ist eine Aussage am Tag der MPU, ob Sie bestehen oder nicht, rechtlich nicht bindend. Es ist mir auch nicht bekannt, dass ein Gutachten am Tag der MPU noch ein endgültiges Urteil mitteilt. Es wird in der Regel nur eine Tendenz mitgeteilt.

Hatten Sie letztendlich gar keine Abstinenznachweise bei der MPU? Oder was war der Grund für das negative Gutachten?

Mit ein paar mehr Informationen könnte ich Ihnen vielleicht weiter helfen.

Viele Grüße,
Christopher Schwarz

Signatur:

www.diempuberater.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schwarz.dmb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
Hier mal noch ein Link (zweiter Absatz), dazu muss ich sagen hat mir das der herr am schalter an der Mpu stelle auch gesagt.
http://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/abstinenz-drogen.html


Auf der von Ihnen verlinkten Seite wird auch beschrieben, dass Sie die Haaranalyse am Tag der MPU selbst machen können, oder?

Signatur:

www.diempuberater.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
als erste möchte ich sagen das ich herausgefunden habe das es nicht möglich ist am selben Tag eine MPU durchzuführen und sich eine Haaranalyse entnehmen zu lassen.

Wenn man das zeitlich gut organisiert, dann ist das durchaus möglich.

Viel wichtiger wäre die Frage, ob es erlaubt wäre.
Und falls nicht, was genau die Rechtsgrundlage dafür wäre und wer das wann wem hätte mitteilen müssen und ob das geschenen ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
schwarz.dmb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:als erste möchte ich sagen das ich herausgefunden habe das es nicht möglich ist am selben Tag eine MPU durchzuführen und sich eine Haaranalyse entnehmen zu lassen.
Wenn man das zeitlich gut organisiert, dann ist das durchaus möglich.
Viel wichtiger wäre die Frage, ob es erlaubt wäre.
Und falls nicht, was genau die Rechtsgrundlage dafür wäre und wer das wann wem hätte mitteilen müssen und ob das geschenen ist.


Wenn es verboten wäre, würden die Begutachtungsstellen in unserer Gegend das bestimmt nicht machen. :) Ich gehe nach wie vor davon aus, dass dies rechtlich erlaubt ist. Was sollte das auch für ein Paragraph sein?! In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung?

Signatur:

www.diempuberater.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
Was sollte das auch für ein Paragraph sein?! In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung?

Das sollte derjenige beantworten können, der Dir die Kombi verweigert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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