Mahnung ohne Bußgeldbescheid ! Verjährung ?

18. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
DJLiesel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung ohne Bußgeldbescheid ! Verjährung ?

Hallo erstmal,
ich hoffe das mir in diesem Forum jemand weiterhelfen kann.

Ich bin am 22.12.2010 ca. 40 km/h zu schnell gefahren (auf der Autobahn). Ich wurde von der Autobahnpolizei gefilmt und angehalten. Die Tat habe ich gestanden.

Seit dem habe ich bis zum heutigen Tag nichts mehr von der Sache gehört.

Soweit ich bisher durch Recherche im Internet rausgefunden habe ist die Sache damit seit dem 21.03.2011 verjährt.

Nun habe ich heute ein Schreiben von der zuständigen Stadt bekommen. Dies ist eine Mahnung nach §19 VwVG NW.
Dies ist ein Schreiben welches zunächst voller Rechtschreibfehler ist, per normaler Briefpost (kein Einschreiben o.ä.) versandt wurde, und nicht unterschrieben ist (da es mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellt ist laut Schreiben).

In dieser Mahnung werde ich nun aufgefordert Betrag X plus 6 Euro Mahngebühren binnen einer Woche zu zahlen, ansonsten werden Zitat: "Pfandungsmaßnahmen, die Abnahme der eidesstattlichenVersicherung und die Verhängung von Erzwingunshaft" möglich (das ausgelassene Leerzeichen ist einer der zahlreichen Fehler in dem Schreiben)

Laut der Mahnung habe ich am 15.02.2011 einen Bußgeldbescheid erhalten und das Bußgeld wäre fällig gewesen zum 02.05.2011.

Wie bereits oben geschrieben, habe ich jedoch bisher weder einen Anhörungsbogen, noch ein Bußgeldbescheid, geschweige denn eine Mahnung erhalten.
Ich bin seit 20 Jahren nicht umgezogen oder habe meinen Namen geändert.

Muss ich den Betrag und/oder die Mahngebühren nun zahlen ?

Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, da ich langsam wirklich verzweifelt bin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Hat der Mahnbescheid ein Aktenzeichen und ein Ansprechpartner bei der Bißgeldbehörde???

Wenn am 15.02.2011 ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, dann wäre dieser 14 Tage später rechtskräftig und weitere 14 Tage später zur Zahlung fällig gewesen. Folglich spätestens 15.03.2011. Somit kommt der 02.05.2011 "spanisch" vor. Weiterhin kommen die vielen Schreibfehler "spanisch" vor.

Ich würde dem Ordnungsamt bzw. der Bußgeldbehörde ein Besuch abstatten und denen das Schreiben zeigen.

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#2
 Von 
DJLiesel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein sogenanntes Kassenzeichen hat die Mahnung und laut der Auflistung am Ende des Briefes hatte der Bußgeldbescheid auch dieses Kassenzeichen.
Dazu habe ich einen knallroten Zettel mit Namen und Telefonnummern bekommen, falls ich Fragen habe

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ohne Akteneinsicht wird man hier nicht weiter kommen. Entscheidend ist die Frage ob der Bußgeldbescheid rechtswirksam zugestellt wurde. Dies ist aus der Postzustellurkunde ersichtlich, die Bestandteil der Bußgeldakte ist.

Die Akte kann durch den Betroffenen in den Räumen der Behörde eingesehen, oder von einem Anwalt angefordert werden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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