Wir wurden heute etwas überrascht von einer neuen Markierung auf einem der zwei Parkplätze vor unserem Haus. Auf Rückfrage wurde uns mitgeteilt, der Herr im gegenüberliegenden Haus würde nicht aus seiner Einfahrt kommen. Erstaunlich wenn man eine so breite Einfahrt besitzt und die Situation schon seit Jahren so ist.
Zählt überhaupt so eine Markierung ohne entsprechendes Schild ? Und kann man dagegen Einspruch einlegen dass sowas einfach getan wird?
Anbei ein Foto, es dreht sich um das gelbe Haus:
http://imageshack.com/a/img911/4658/mcRdxW.jpg
Markierung Halteverbot ohne Schild gültig ?
4. November 2015
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Frage vom 4. November 2015 | 16:11
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 25x hilfreich)
Markierung Halteverbot ohne Schild gültig ?
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#1
Antwort vom 4. November 2015 | 16:23
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Das ist eine Sperrfläche, da bedarf es keines Schildes.
Zitat:Und kann man dagegen Einspruch einlegen dass sowas einfach getan wird?
Aber sicher doch, zu richten an das Ordnungsamt.
p.s. Hat der "gelbe" Nachbar auch ein Wohnmobil?
Ansonsten sehe ich so auf den ersten Blick keinen nachvollziehbaren Grund öffentlichen Parkraum für die Unfähigkeiten einer Privatperson zu vernichten.
#2
Antwort vom 4. November 2015 | 16:40
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 25x hilfreich)
Zitatp.s. Hat der "gelbe" Nachbar auch ein Wohnmobil? :
Ansonsten sehe ich so auf den ersten Blick keinen nachvollziehbaren Grund öffentlichen Parkraum für die Unfähigkeiten einer Privatperson zu vernichten.
Nein, der hat einen IX35 den er immer sehr umständlich rückwärts einparkt.
-- Editiert von SarahWagner am 04.11.2015 16:40
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#3
Antwort vom 5. November 2015 | 10:11
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 25x hilfreich)
Der Ortsvorsteher meint das wäre verkehrsrechtlich in Ordnung und vom Leiter des Ordnungsamtes so bewertet worden. Der Nachbar hätte nämlich Probleme mit einem Anhänger in seine Einfahrt rückwärts einzuparken. Hat mich doch sehr überrascht.
#4
Antwort vom 5. November 2015 | 10:32
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
Die Strasse ist wahrscheinlich zu eng.
#5
Antwort vom 8. November 2015 | 19:57
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 25x hilfreich)
ZitatDas ist eine Sperrfläche, da bedarf es keines Schildes. :
Also laut § 55 StVO Bodenmarkierungen auf der Straße (4) ist das keine Sperrfläche, die sehen anders aus:
"Sperrflächen sind als schräge, parallele Linien (Schraffen), die durch nichtunterbrochene Linien begrenzt sind, auszuführen. Parkverbote können mit einer Zickzacklinie kundgemacht werden."
Ich vermute nun doch dass diese Markierung nicht wirksam ist ohne Schild. Der nette Mann vom Bauhof hat sowas ebenso angedeutet.
ZitatDie Strasse ist wahrscheinlich zu eng. :
Dagegen spricht dass die anderen Parkplätze unberührt sind und hier auch LWKs problemlos durchkommen.
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