Markierung Halteverbot ohne Schild gültig ?

4. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)
Markierung Halteverbot ohne Schild gültig ?

Wir wurden heute etwas überrascht von einer neuen Markierung auf einem der zwei Parkplätze vor unserem Haus. Auf Rückfrage wurde uns mitgeteilt, der Herr im gegenüberliegenden Haus würde nicht aus seiner Einfahrt kommen. Erstaunlich wenn man eine so breite Einfahrt besitzt und die Situation schon seit Jahren so ist.

Zählt überhaupt so eine Markierung ohne entsprechendes Schild ? Und kann man dagegen Einspruch einlegen dass sowas einfach getan wird?

Anbei ein Foto, es dreht sich um das gelbe Haus:
http://imageshack.com/a/img911/4658/mcRdxW.jpg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Das ist eine Sperrfläche, da bedarf es keines Schildes.

Zitat:
Und kann man dagegen Einspruch einlegen dass sowas einfach getan wird?


Aber sicher doch, zu richten an das Ordnungsamt.

p.s. Hat der "gelbe" Nachbar auch ein Wohnmobil?
Ansonsten sehe ich so auf den ersten Blick keinen nachvollziehbaren Grund öffentlichen Parkraum für die Unfähigkeiten einer Privatperson zu vernichten.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
p.s. Hat der "gelbe" Nachbar auch ein Wohnmobil?
Ansonsten sehe ich so auf den ersten Blick keinen nachvollziehbaren Grund öffentlichen Parkraum für die Unfähigkeiten einer Privatperson zu vernichten.


Nein, der hat einen IX35 den er immer sehr umständlich rückwärts einparkt.

-- Editiert von SarahWagner am 04.11.2015 16:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Der Ortsvorsteher meint das wäre verkehrsrechtlich in Ordnung und vom Leiter des Ordnungsamtes so bewertet worden. Der Nachbar hätte nämlich Probleme mit einem Anhänger in seine Einfahrt rückwärts einzuparken. Hat mich doch sehr überrascht.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html

Die Strasse ist wahrscheinlich zu eng.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist eine Sperrfläche, da bedarf es keines Schildes.


Also laut § 55 StVO Bodenmarkierungen auf der Straße (4) ist das keine Sperrfläche, die sehen anders aus:

"Sperrflächen sind als schräge, parallele Linien (Schraffen), die durch nichtunterbrochene Linien begrenzt sind, auszuführen. Parkverbote können mit einer Zickzacklinie kundgemacht werden."

Ich vermute nun doch dass diese Markierung nicht wirksam ist ohne Schild. Der nette Mann vom Bauhof hat sowas ebenso angedeutet.

Zitat (von cirius32832):
Die Strasse ist wahrscheinlich zu eng.

Dagegen spricht dass die anderen Parkplätze unberührt sind und hier auch LWKs problemlos durchkommen.

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