Mehrfache Alkoholfahrt

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Muder1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfache Alkoholfahrt

Guten Tag liebes Forum,
mir ist folgendes passiert.
Vor ungefähr 8 Jahren habe ich meinen Autoführerschein wegen Alhohols verloren. FS weg und Geldstrafe.Danach (ca 2 Jahre später) verursachte ich einen Eigenunfall ohne FS (landete im Strassengraben). Ebenfalls Geldstrafe. Nun, ca. 4 Jahre später habe ich mich Abends mit ungefähr 3 Promille auf einem Roller selber in den Strassengraben gesetzt.
Da zu kommmt noch, das meine finanzielle Situation als Katastrophal zu betrachten ist.(Kleiner selbständiger ohne Krankenkasse und bereits Eidestattliche Versicherung abgelegt).
Weitere Vorstrafen oder Bewährung hatte ich noch nie.
Wie soll ich mich verhalten?
Um allen Treads vorzugreifen, im April beginne ich eine Therapie!!!

Herzlichen Dank im voraus für euer Augenmerk...

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Nur zur Belehrung: Ein Taxi ist immer günstiger, als eine Trunkenheitsfahrt!

Das stimmt - leider - nicht und verkennt die Problematik.

Der Schaden, der durch eine entdeckte Alkoholfahrt entsteht, wird im Durchschnitt mit etwa 6.000 € angenommen (Geldstrafe, Anwaltskosten, Auswirkungen auf den Beruf, Kosten für die MPU nebst Vorbereitung..)

Ein Taxi kostet zwischen 10 und 20 Euro. Zuzüglich des Aufwandes, seinen PKW am nächsten Tag wieder bei der Kneipe abholen zu müssen.

Auf eine entdeckte Alkoholfahrt kommen verschiedenen Quellen zufolge etwa 600 unentdeckte Alkoholfahrten. Die Dunkelziffer ist nämlich riesig. Würde man jedes Mal - zur Vermeidung einer Alkoholfahrt - ein Taxi nehmen, müsste man 6.000 € bis 12.000 € ausgeben.

Jemand, der ständig Alkohol trinkt, kann sich das aber überhaupt nicht leisten und im Übrigen auch kaum den Aufwand betreiben, ständig sein Auto wieder abholen zu müssen.

Das ist der Grund, weshalb die Ursache des Trunkenheitsfahrten, nämlich das Alkoholproblem behandelt werden muss. Und das Problem nicht mit Sprüchen wie "ein Taxi ist billiger als ein Führerschein..." gelöst werden kann.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.01.2010 09:08:52
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Sie haben mich leider komplett falsch verstanden. Keineswegs sollte mein Beitrag eine "Aufmunterung" zu Trunkenheitsfahrten darstellen, sondern nur deren zu Grunde liegende Problematik verdeutlichen.

Bitte lesen Sie sich doch erst einmal grundlegend in die Thematik ein, bevor Sie hier auf Stammtischniveau herumquaken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_unter_Einfluss_psychoaktiver_Substanzen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

um mal zur Ausgangsfrage zurückzukehren - ich würde hier auch mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Die Hinzuziehung eines Anwaltes setzt voraus, daß man den auch bezahlen kann - klingt ja eher nicht so...

Gruß vom mümmel



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.564 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen