Guten Tag
Es wäre schön wenn mir jemand beantworten könnte was mich erwartet.
Folgender Sachverhalt
1.Trunkenheitsfahrt 2005 Auf dem Roller mit Mofa Prüfbescheinigung 1,59 Promille.
Strafe: 12 Monate Führerschein Sperre und 300 Euro Strafe
2. Trunkenheitsfahrt 2009 Mit dem Auto 1,8 Promille
Strafe: 18 Monate führerschein sperre und 3200Euro strafe
Danach Mpu gemacht inklusive halbes Jahr abstinenz Nachweiß und den Führerschein wieder erlangt.
3. Trunkenheitsfahrt 2012 Mit dem auto 2,04 Promille
Gerichtsverhandlung noch ausstehend.
Kann mich jemand über das Strafmaß informieren ich bin 25 Jahre alt, arbeite bei der Deutschen Bahn und trinke seid dem vorfall keinen alkohol mehr.
Das ich den Führerschein erstmal oder garnicht mehr wieder sehe ist mir klar da ich anscheinend nicht belehrbar bin also verzichte ich lieber auf den Führerschein.
Mir geht es darum zu fragen ob ich noch auf eine bewährungsstrafe hoffen kann damit mein job nicht auch noch gefährdet ist ??
-----------------
""
Mehrfache Trunkenheit am Steuer
31. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2012 | 21:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfache Trunkenheit am Steuer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. August 2012 | 01:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Doppelpost
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=375495&action=verteiler
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
266.493
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten