Hallo,
ich bin letzte Woche in einen Auffahrunfall an einem Autobahnende (Ampel) verwickelt worden. Dabei hat ein Kleinwagen meinen Mittelklassewagen auf den vor mir stehenden Mittelklassewagen aufgeschoben. Dieser wiederum wurde auf den vor ihm stehenden Lieferwagen aufgeschoben.
Aus meiner Sicht stellte sich die Sachlage eindeutig dar: Die beiden vor mir stehenden Fahrzeuge standen bereits an der Ampel. Ich bin langsam an das Ende herangefahren. Das mach ich gewöhnlich unter Zuhilfenahme der Motorbremse. Ich bin nicht ganz sicher ob ich bereits gestanden habe, oder noch langsam ausgerollt bin (ca. 10 - 20 km/h), hatte aber noch genug Platz nach vorne, da ich die Situation ja eindeutig einsehen konnte. Auf ein mal krachte mir der Kleinwagen ins Heck meines Wagens. (In den Rückspiuegel hatte ich leider nicht gesehen, sonst hätte ich womöglich noch ausweichen können). Die Fahrerin des Kleinwagens wollte nach ihrer Aussage mein Fahrzeug rechts überholen, konnte dies allerdings nicht, da sich rechts von ihr ein Fahrzeug in ihrem toten Winkel befunden hatte. Nach dem Aufprall wollte ich bremsen, erwischte aber nach dem SChock des Aufprallsm von hinten wharscheinlich statt der Bremse die Kupplung und das Gaspedal, so daß der Motor im Leerlauf aufheulte. Ca. 2-3 sec. später kam dann der Aufprall vorne.
Der Polizist an der Unfallstelle bezweifelte allerdings meine Aussage, da am Heck meines Wagens kein großer Schaden festgestellt wurde, und der Schaden an der Front des Kleinwagens ,der auf mich aufgefahren ist geringer ist, als der Schaden an der Front meines Fahrzeuges. Der Polizist meinte, daß ein Kleinwagen nicht so viel Energie aufbringen kann, um zwei Mittelklassefahrzeuge zusammenzuschieben.
Das Unfallbild stellte sich übrigens so dar, daß die ersten drei Fahrzeuge (Lieferwagen - zwei Mittelklasse Wagen) ineinander "verkeilt" waren während der Kleinwagen 1-2 Wagenlängen hinter meinem Fahrzeug stand.
Die Kleinwagenfahrerin hat an der Unfallstelle bereits ein Buzsgeld bekommen. So wie es jetzt aussieht werde ich wohl eine Anzeige bekommen, da ich ein Busgeld an der Unfallstelle abgelehnt hatte (ich fühle mich nach wie vor unschuldig).
Meiner Meinung nach müßte ein Gutachter eigentlich nachweisen können, daß sich der Unfall wie oben beschrieben abgespielt hat. Die geringen Schäden an den Kleinwagen und am Heck meines Wagens müßten doch eigentlich dadurch zu erklären seien, daß ich nicht gebremst hatte. Es muß ja für das Schdensbild ein Unterschied sein, ob man auf ein starres Hindernis (gebremstes Fahrzeug) auffährt oder auf ein bewegliches (ungebremstes). Außerdem ist mir unklar, wie man den Abstand des Kleinwagens von meinem Wagen erklären kann, wenn er nicht zuerst auf mich aufgefahren wäre. Dann müßten ja alle vier Fahrzeuge ineinander verkeilt sein.
Meine Fragen hierzu:
1. Hat irgend jemand schon mal so eine Art Gutachten gesehen oder kann mir hierzu nähere Auskunft geben.
2. Kann man mir trotzdem eine Teilschuld anlasten, da ich nach dem ersten Aufprall von hinten nicht gebremst habe?
3. Gilt für mich nicht zunächst die Unschuldsvermutung, d.h. die Staatsanwaltschaft muß mir ein Vergehen nachweisen und nicht ich meine Unschuld? In andern Fällen hatten Sie immer geschrieben, daß der Auffahrende zunächst die Schuld zugeteilt bekommt.
PS: Bei dem Unfall ist übrigens niemand verletzt worden; es entstand nur Blechschaden. Der dürfte sich aber wahrscheinlich so auf 30 - 50TDM belaufen.