Meine Schuld am Unfall?

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sweet Cookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Schuld am Unfall?

Hallo zusammen,

es geht darum das ich auf einer langen breiten Hauptstraße zur hälfte auf dem Bürgersteig geparkt habe wo zeitlich begrenzt Halteverbot ist.
Es war ca. 12 -13 Uhr, hell und die Straße ist übersichtlich.
Man dürfte erst wieder um 17 Uhr da parken.
Ich habe leider anders keinen Parkplatz gefunden und ich musste nur mal eben hoch was entgegennehmen und dann war ich weg.
Es ging also wirklich um Minuten.
Als ich wieder zum Auto ging war da eine Dame die mein Auto fotografiert hat.
Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste Sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden reingefahren.
Ich hab mich verarscht gefühlt da es unmöglich ist das Sie meinen Wagen nicht gesehen haben soll und bin dann weggefahren.
Im Internet lese ich was von Teilschuld.
Büßt mir jetzt eine strafe?

Ich mache mir große Sorgen das Sie mir absichtlich die Schuld zuweisen will.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10680 Beiträge, 4202x hilfreich)

Zitat (von Sweet Cookie):
Ich mache mir große Sorgen


Unberechtigt.

Zitat (von Sweet Cookie):
musste Sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden reingefahren.


Sie musste also einem stehenden, gut sichtbarem Hindernis ausweichen und jemand anderem ins Auto fahren, weil.... Spiegel nicht vorhanden, Bremse defekt, Schulterblick vergessen, mangelnde Sorgfaltspflicht.....

Zitat (von Sweet Cookie):
Büßt mir jetzt eine strafe?


Meiner Ansicht nach maximal ein Knöllchen wegen dem falsch Parken.
Für eine Mitschuld liegen die Grenzen doch höher, falls etwas von der Dame kommen sollte, dies der eigenen KFZ-Haftpflicht melden, die Regulieren nicht nur, sondern wehren auch unberechtigte Ansprüche ab.

-- Editiert von spatenklopper am 23.01.2020 16:49

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Sweet Cookie):
Im Internet lese ich was von Teilschuld.
Falsches Parken kann durchaus zu einer Teilschuld führen. In dem Fall den du hier geschildert hast, sehe ich diese allerdings nicht. Vor 17 Uhr Teilschuld und nach 17 Uhr nicht mehr.......... da würde mich doch sehr die Argumentation der Gegenseite interessieren.
Ich wäre hier sehr gelassen- Auch ich sehe hier maximal ein Knöllchen wegen falschem Parken.

Zitat (von Schlaumeyer):
Als die Dame sich deinem Pkw näherte, konnte sie ja noch gar nicht wissen, ob du da unberechtigt stehst.
Sollte es, bei einem Unfall, durch das falsche Parken zu einer Teilschuld kommen, dann spielt es keine Rolle, ob der Verunfallte wissen konnte, ob der Behinderer falsch parkt oder nicht. Es kommt einzig und alleine auf den kausalen Zusammenhang Parken Unfall an.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Was die Schuldfrage angeht, so sehe ich das wie meine Vorredner. Allerdings kommt es hier auch auf die Örtlichkeig und den genauen Hergang des Unfalls an. Daher kann ich eine Mitschuld auch nicht vollständig ausschließen.

Der TE hat möglicherweise noch ein ganz anderes Problem. Er wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass er möglicherweise an einem Unfall beteiligt sei und ist einfach davongefahren. Daher könnte er sich unerlaubt vom Unfalllort entfernt haben. Zumindest ein Anfangsverdacht lässt sich hker begründen.

BTW: Ich kapiere nicht, was die Gehwegparkerei soll. Wie der vorliegende Fall zeigt, wird der fließende Verkehr auch dann behindert, wenn das Auto teilweise auf dem Gehweg steht. Zusätzlich wird aber auch noch der Fußgängerverkehr behindert. Vielleicht kann Sweet Cookie ja mal erklären, warum er teilweise auf dem Gehweg geparkt hat.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Sweet Cookie):

es geht darum das ich auf einer langen breiten Hauptstraße zur hälfte auf dem Bürgersteig geparkt habe wo zeitlich begrenzt Halteverbot ist.

Auf dem Bürgersteig parken oder halten ist generell verboten. (Es sei denn, es wäre durch das Zeichen 315 ausdrücklich erlaubt.)
Zitat:
Es war ca. 12 -13 Uhr, hell und die Straße ist übersichtlich.

Unerheblich.
Zitat:
Man dürfte erst wieder um 17 Uhr da parken.

Dann darf man da erst ab 17 Uhr parken.
Zitat:
Ich habe leider anders keinen Parkplatz gefunden

Das ist nun rechtlich überhaupt kein Argument - es sei denn in einem Fall von "rechtfertigendem Notstand" (§34 StGB) oder "entschuldigendem Notstand" (§35 StGB)
Zitat:

und ich musste nur mal eben hoch was entgegennehmen und dann war ich weg.

Das kann unter Umständen die Sache ändern. Wenn es sich um ein eingeschränktes Halteverbot handelt, gilt:

1. Wer länger als 3 Minuten hält, ohne ein- oder aussteigen zu lassen oder ohne zu be- oder entladen, der parkt.

2. Das Ein- und Aussteigenlassen und das Be- und Entladen im eingeschränkten Halteverbot ist zulässig - es muß zügig und ohne vermeidbare Verzögerungen erfolgen.

Es ändert aber nur insofern etwas, als daß das Halten dort dann absolut zulässig gewesen wäre, nicht aber das Halten auf dem Gehweg. Allerdings kann das "teilweise auf dem Gehweg halten" die Unfallgefahr für den fließenden Fahrzeugverkehr nicht erhöhen. Insofern spielt es für eine Teilschuld m.E. nun überhaupt keine Rolle.
Zitat:

Als ich wieder zum Auto ging war da eine Dame die mein Auto fotografiert hat.
Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste Sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden reingefahren.

Das ist eine gewagte Argumentation.

Ganz grundsätzlich kann es im Falle des Falschparkens eine Mitschuld an einem Unfall geben, wenn das Fahrzeug erheblich verkehrsbehindernd oder ungesichert abgestellt wurde. Direkt hinter einer schwer einsehbaren Kurve auf einer Landstraße parken könnte unter Umständen im Einzelfall zur Teilschuld führen.

Im beschriebenen Fall ist das m.E. sehr unwahrscheinlich, denn jeder Verkehrsteilnehmer muß ja immer damit umgehen, daß - z.B. verkehrsbedingt - irgendwo ein Fahrzeug am Straßenrand steht. Mit einer gerade entstandenen Panne z.B.

Wer dann so blöde ausweicht, daß er einen Unfall verursacht ... hat allein Schuld. Die Dame hätte an dem Fahrzeug so oder so nur vorbeifahren dürfen, wenn das gefahrlos möglich ist.

Ich sag mal: mit 99,99 Prozent Wahrscheinlichkeit wird sie damit nix werden.

Zitat:

Ich hab mich verarscht gefühlt da es unmöglich ist das Sie meinen Wagen nicht gesehen haben soll und bin dann weggefahren.
Im Internet lese ich was von Teilschuld.
Büßt mir jetzt eine strafe?

Das größere Problem könnte u.U. das unerlaubte entfernen vom Unfallort werden. "Unfallbeteiligte" dürfen sich nicht einfach vom Unfallort entfernen, und:

§142 Abs. 5 StGB
"Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann."

Zitat:
Ich mache mir große Sorgen das Sie mir absichtlich die Schuld zuweisen will.

Was sie "will", spielt überhaupt keine Rolle.

-- Editiert von eh1960 am 24.01.2020 11:31

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Demonio):

BTW: Ich kapiere nicht, was die Gehwegparkerei soll. Wie der vorliegende Fall zeigt, wird der fließende Verkehr auch dann behindert, wenn das Auto teilweise auf dem Gehweg steht. Zusätzlich wird aber auch noch der Fußgängerverkehr behindert.

Ja. Danke!
Völlig unabhängig von diesem konkreten Fall: ich verstehe das auch nicht.
Es ist eine Unsitte, die niemandem einen Vorteil bringt, aber zusätzlich noch weitere Verkehrsteilnehmer behindert oder sogar gefährdet.

Als Fußgänger und (Nordic-)Walker kriege ich jedesmal die Krätze, wenn ich mit sowas konfrontiert werde. Glücklicherweise ist das Parken auf Gehwegen endlich deutlich teurer geworden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10680 Beiträge, 4202x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat:
Zitat:
Es war ca. 12 -13 Uhr, hell und die Straße ist übersichtlich.


Unerheblich.


Keineswegs unerheblich, denn es macht einen gewaltigen Unterschied (wie Du übrigens selbst später in Deinem Beitrag schreibst) wo und wie gut sichtbar das Hindernis ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Auf dem Bürgersteig parken oder halten ist generell verboten.
Wie kommst du zu der Annahme, dass das Halten auf dem Gehweg verboten sei? Das wäre mir neu.
§12StVo regelt wo man Parken darf und wo Halten und Parken verboten ist. Ich kann nicht erkennen, dass das Halten auf dem Bürgersteig verboten sei.

-- Editiert von -Laie- am 24.01.2020 16:45

Signatur:

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#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das wäre mir neu.
Mir nicht.

Zitat (von -Laie-):
§12StVo regelt wo man Parken darf und wo Halten und Parken verboten ist. Ich kann nicht erkennen, dass das Halten auf dem Bürgersteig verboten sei.
Dann solltest Du nochmal nachlesen.

Zitat (von §12 StVO):
um Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will

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