Hallo!
Ich hatte mit meinem gemieteten Schrottauto einen Unfall (20 Jahre alt, mehr als 230tkm auf dem Tacho, aber mit TÜV - nur mal so als unwichtige Info ^^). In den Bedingungen der Mietfirma stand: "Nur Mieter ist gestattet, das Mietobjekt zu lenken". Allerdings war ich diesmal nur Beifahrer, mein Sohn fuhr das Auto. Beim Spurwechseln im stockenden Stadtverkehr unachtsam gewesen - schon war der Auffahrunfall da. Die Schäden entsprechen den durchschnittlichen Schäden bei Auffahrunfällen. Der Unfallbeteiligte schrieb sich unsere Daten auf und fuhr weiter, da sein Auto trotz des Schadens am Heck vollkommen fahrtüchtig war. Unser Mietwagen wurde vom ADAC abgeschleppt. Das Mietauto ist gemäß Bedingungen haftpflichtversichert und mit 500€ Selbstbeteiligung vollkaskoversichert.
Nun meine Fragen: Welche Kosten blühen uns? Zahlt die Versicherung den Schaden des anderen Autos? Greift die Vollkasko des Mietwagens in diesem Fall?
Da mein Sohn in der Probezeit ist: Verlängert sich die Probezeit?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten!
Mietwagen Auffahrunfall - anderer Fahrer
1. Dezember 2013
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Frage vom 1. Dezember 2013 | 00:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietwagen Auffahrunfall - anderer Fahrer
#1
Antwort vom 2. Dezember 2013 | 08:19
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4897x hilfreich)
quote:
von jun213 am 01.12.2013 00:17
Zahlt die Versicherung den Schaden des anderen Autos? Greift die Vollkasko des Mietwagens in diesem Fall?
Beides ja, aber ich denke die Versicherung wird den Sohn in Regress nehmen, denn:
quote:
von jun213 am 01.12.2013 00:17
"Nur Mieter ist gestattet, das Mietobjekt zu lenken". Allerdings war ich diesmal nur Beifahrer, mein Sohn fuhr das Auto
quote:
von jun213 am 01.12.2013 00:17
Verlängert sich die Probezeit?
Höchstwahrscheinlich ja, mit entsprechender Nachschulung.
quote:
von jun213 am 01.12.2013 00:17
500€ Selbstbeteiligung
(...)
Welche Kosten blühen uns?
500€ Selbstbeteiligung + evtl. anfallender Regress + Kosten der Nachschulung
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 2. Dezember 2013 | 12:11
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1251x hilfreich)
quote:
"Nur Mieter ist gestattet, das Mietobjekt zu lenken". Allerdings war ich diesmal nur Beifahrer, mein Sohn fuhr das Auto
Was hat Dich zur Missachtung dieser Mietbedingung bewogen?
-----------------
""
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2013 | 16:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Da ich wegen einer bevorstehenden OP meiner Frau psychisch gesehen das Auto nicht fahren sollte, ließ ich ihn fahren. Ärgerlich.
-----------------
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