Mietwagen Unfall - falscher Fahrer - nicht versichert?

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Henrixxen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen Unfall - falscher Fahrer - nicht versichert?

Hallo,

diese Frage könnte wohl genauso gut bei Vertragsrecht stehen aber ich habe mich dennoch entschlossen sie hier zu posten, ich hoffe das passt. Ich habe heute einer Freundin beim Umzug geholfen, ihr Freund hatte zwei Transporter bei Sixt gemietet und gefragt wer einen davon fahren könnte.
Ich bin ein recht erfahrener Fahrer, 27 Jahre alt, Führerschein seit 9 Jahren und fahre beruflich an die 1000km pro Woche und habe mich deshalb bereit erklärt.
Sowohl er als auch ich sind davon ausgegangen dass der Wagen Vollkasko-versichert ist (ohne SB) und jeder fahren kann, er sagte der Mitarbeiter vor Ort hätte gesagt dass das kein Problem sei, sein Cousin war bei der Abholung dabei und kann dies bezeugen.

In einer engen Straße habe ich beim Rechtsabbiegen einen parkenden Wagen gestreift. Der Wagen stand im absoluten Halteverbot mit dem Heck bis an die Kreuzung heran, zumindest wird er wohl eine Mitschuld am Unfall tragen müssen.
Daraufhin habe ich die Polizei gerufen und meine Freundin ihren Freund, den Mieter des Wagens. Ich habe dann noch einmal nachgefragt ob die Versicherung auch wirklich alle Fahrer abdeckt. Der Mieter hat dann einen Blick in den Mietvertrag geworfen und festgestellt dass nur er versichert sei, ab da habe ich den Wagen keinen Zentimeter weiterbewegt.
Die Polizei hat den Unfall dann aufgenommen und der Mieter hat bei Sixt angerufen, deren Meinung war natürlich dass seine Unterschrift unter den AGB zählt, ganz egal was der Mitarbeiter gesagt hat.

Mir ist natürlich klar dass ich für alles was an Strafen vonseiten der Polizei kommen kann zu 100% hafte, dass war mir bewusst.
Fakt ist aber dass wenn ich gewusst hätte dass ich als Fahrer keinen Versicherungsschutz genieße wäre ich nicht gefahren.
Ich war bei der Anmietung des Fahrzeugs nicht dabei, habe keinen Mietvertrag gesehen oder irgendetwas unterschrieben.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Versicherung nicht zahlt, wovon ich ausgehe, wer ist dann Sixt gegenüber haftbar? Der Mieter oder ich?
2. Was wird höher eingeschätzt? Das Wort des Mitarbeiters oder die Unterschrift des Mieters unter dem Mietvertrag?
3. Habe ich mich des Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar gemacht? Muss ich mit einer Anzeige rechnen?
4. Wie sollte ich mich verhalten wenn Sixt oder der Eigentümer des anderen Wagens die Zahlung des Schadens von mir verlangen?
5. Wäre ich verpflichtet gewesen mir den Mietvertrag vor Fahrtantritt zeigen zu lassen?

Ich bin sehr dankbar für jeden Tipp! :)

Beste Grüße

-- Editiert von Henrixxen am 26.08.2018 01:44

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1. Wenn die Versicherung nicht zahlt, wovon ich ausgehe, wer ist dann Sixt gegenüber haftbar? Der Mieter oder ich?
Der Vertragspartner.

Zitat:
2. Was wird höher eingeschätzt? Das Wort des Mitarbeiters oder die Unterschrift des Mieters unter dem Mietvertrag?
Es gilt das bessere. Nur, wie kann man die Aussage des Mitarbeiters beweisen? Der Cousin als Zeuge ist nicht sehr glaubwürdig.

Zitat:
3. Habe ich mich des Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar gemacht? Muss ich mit einer Anzeige rechnen?
Nein, du bist nicht ohne Versicherungsschutz gefahren, die Haftpflicht bestand, und auch Regress ist nicht möglich.
Dein Problem ist: Die Vollkasko könnte die Regulierung verweigern.
Außerdem könnte Sixt einen höheren Mietpreis nachberechnen, aber das ist wohl nur eine Kleinigkeit.

Zitat:
4. Wie sollte ich mich verhalten wenn Sixt oder der Eigentümer des anderen Wagens die Zahlung des Schadens von mir verlangen?
Zurückweisen. Du hast nicht gegen das Fahrer-Gebot verstoßen.
Und imho hättest du darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass das Fahrzeug nicht wie üblicherweise bei Mietwagen Vollkaskoversichert ist.

Zitat:
5. Wäre ich verpflichtet gewesen mir den Mietvertrag vor Fahrtantritt zeigen zu lassen?
Nein.

Was mich noch wundert: Es wurden ja 2 Fahrzeuge angemietet, war da bei beiden die identische Person als Fahrer eingetragen?

Zitat:
zumindest wird er wohl eine Mitschuld am Unfall tragen müssen.
Wie kommst du darauf?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henrixxen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

erstmal danke für deine schnelle und hilfreiche Antwort!
Zu deiner ersten Frage: Es waren sowohl er als auch sein Cousin als Fahrer eingetragen, die beiden haben die Wagen abgeholt. Beim Umzug haben wir uns aufgeteilt da Sachen aus zwei Wohnungen geholt werden mussten.
Dummerweise sind der Mieter und sein Cousin dann zusammen in einem Auto losgefahren.
Hätten wir uns richtig aufgeteilt gäbe es überhaupt kein Problem :bang:

Zur zweiten Frage: Wie gesagt, der Unfallgegner stand mit dem Heck bis an die Kreuzung heran, mit der kompletten Länge im absoluten Halteverbot und in der Fünf-Meter-Zone (praktisch 0m Abstand zur Kreuzung).
Die Polizei hat das auch aufgenommen, er hatte sogar schon einen Strafzettel vom Tag zuvor.
Beim Warten auf die Polizei habe ich mich kurz mit zwei Ordnungsamt-Mitarbeitern unterhalten die zufällig vorbeikamen. Die meinten 50 - 50 oder 30 - 70. Was natürlich in keinster Weise eine sichere Auskunft ist aber fakt ist auch hätte der Wagen nicht dort im Halteverbot gestanden wäre überhaupt nichts passiert.
Wie würdest du das einschätzen?

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Henrixxen):
Es waren sowohl er als auch sein Cousin als Fahrer eingetragen, die beiden haben die Wagen abgeholt.


Was die Glaubwürdigkeit der beiden zu der angeblichen Aussage des Mitarbeiters doch schon stark erschüttert.

Aber grundsätzlich: Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen, allenfalls das Bußgeld bezahlen, falls eines kommt.

Der Haftpflichtversicherungsschutz (Schaden am anderen fahrzeug) ist nicht eingeschränkt, ein Rückgriff auf Dich ist nicht möglich, sofern Du die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt und nicht ganz offensichtlich bewusst gegen Regeln verstoßen hast. Du bist also nicht ohne erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz

Die Kaskoversicherung (Schaden am Mietwagen) ist das Problem des Mieters. Sie ist nicht zwingend erforderlich.

Hinzu kommt; über Jahre hat sich die Rechtsprechung verfestigt, dass der Verursacher eines Schadens bei einem Freundschaftsdienst ohne Entgelt nicht haftbar gemacht werden kann.
ich gehe davon aus, dass Du für Deine Tätigkeit nicht mit Geld entlohnt wurdes, sonst muss man es anders beurteilen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Henrixxen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Berry,

danke, dann weiß ich auf jeden Fall schon Mal mehr. Nein Geld habe ich natürlich nicht genommen, war ein Freundschaftsdienst.

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Kaskoversicherung (Schaden am Mietwagen) ist das Problem des Mieters. Sie ist nicht zwingend erforderlich.


Gibt es jetzt eine Kaskoversicherung oder nicht?

Mir ist das nämlich noch nicht ganz klar.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es waren sowohl er als auch sein Cousin als Fahrer eingetragen, die beiden haben die Wagen abgeholt.
OK, aber eher gut für Sixt bzw. die Versicherung.
Denn wenn bei 2 Fahrzeugen nur ein Fahrer eingetragen wäre dann darf man erwarten, dass auch weitere Fahrer zulässig sind.

Zitat:
Die meinten 50 - 50 oder 30 - 70.
30% für den Falschparker? - das wäre imho das Allerhöchste.
Aber grundsätzlich darf man auch gegen falsch geparkte Autos nicht fahren, das Sichtfahrgebot gilt.
Erst in ganz besonderen Fällen (etwa nachts völlig unbeleuchtet parken) mag die Quote noch höher gehen, aber davon hast du bisher nichts geschrieben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
30% für den Falschparker? - das wäre imho das Allerhöchste.

Stimmt.
Wenn es taghell war, würde ich eher zu 0% tendieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Vorweg: Als Fahrer ist man erstmal immer automatisch versichert!
1. Ausgehend aus Sicht der Haftpflicht - das kann in diesem Fall nicht eintreffen
2. Schriftliches lässt sich einfacher beweisen
3. Das ist quasi per se unmöglich, verantwortlich ist der der Halter/Eigentümer, liegt also nicht in Deinem Verantwortungsbereich
4. Nur bezogen auf den Drittschaden: Es gibt augenscheinlich keinen Regressanspruch gegen Dich seitens Sixt, der Dritte kann jederzeit von dir Schadenersatz verlangen
5. Sehe ich auch nicht

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1. Ausgehend aus Sicht der Haftpflicht - das kann in diesem Fall nicht eintreffen
Um die Haftpflicht geht es gar nicht, einzige der Vollkaskoschaden kann strittig sein.

Zitat:
4. Nur bezogen auf den Drittschaden: Es gibt augenscheinlich keinen Regressanspruch gegen Dich seitens Sixt, der Dritte kann jederzeit von dir Schadenersatz verlangen
Was meinst du mit Drittschaden?
Der angefahrenen Wagen und der Schaden am gemieteten Transporter sind ja 1 und 2. Wer ist der Dritte?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Dritter in dem Sinne, die kein Vertragsverhältnis miteinander haben.
Vermieter/Versicherung /FahrerMieter - Geschädigter Dritter

Die VK bleibt ein schwieriges Thema
Zumal ich denke, dass Sixt sich im Zweifel an den Vertragspartner halten wird

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Henrixxen):
Zur zweiten Frage: Wie gesagt, der Unfallgegner stand mit dem Heck bis an die Kreuzung heran, mit der kompletten Länge im absoluten Halteverbot und in der Fünf-Meter-Zone (praktisch 0m Abstand zur Kreuzung).
Ja und??? Das alleine ist kein Grund für eine Mitschuld.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Henrixxen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Henrixxen):
Zur zweiten Frage: Wie gesagt, der Unfallgegner stand mit dem Heck bis an die Kreuzung heran, mit der kompletten Länge im absoluten Halteverbot und in der Fünf-Meter-Zone (praktisch 0m Abstand zur Kreuzung).
Ja und??? Das alleine ist kein Grund für eine Mitschuld.


Mag sein, ich kenne mich da nicht aus deswegen frage ich ja.
Das man keine parkenden Autos anfahren darf ist mir natürlich genauso bewusst wie dass ich einen Fehler gemacht habe.
Ich habe nur dass wiedergegeben was der Mitarbeiter vom Ordnungsamt mir gesagt hat

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dritter in dem Sinne, die kein Vertragsverhältnis miteinander haben.
Vermieter/Versicherung /FahrerMieter - Geschädigter Dritter
OK. Dann verstehe ich aber nicht, warum der Dritte Schadenersatz von dem Fahrer verlangen kann.
Oder meinst du jetzt wieder, dass man als Geschädigter nicht nur die Versicherung sondern auch den Verursacher direkt verklagen kann? Das stimmt natürlich, trotzdem haftet er am Ende nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn man sich die AGB mal anschaut, wird man feststellen, dass die Haftungsfreistellung seitens des Vermieters nur ähnlich einer Vollkasko ist. Ob für das Fahrzeug eine solche besteht oder nicht, ist nicht klar und auch egal. Auch steht da kein böser Versicherungskonzern im Hintergrund, der eine Regulierung vornimmt oder verweigert. Das ist allein Sache zwischen Vermieter und Mieter, ob und wie ein Selbstbehalt vereinbart und im Schadensfall gefordert wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.720 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen