Hallo zusammen,
ich hab folgende Frage:
Ich hab bei einem Möbelhaus einen Transporter gemietet, um gekaufte Möbel zu transportieren. Im Mietvertrag stand, daß darin eine Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung enthalten ist. Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß Schäden durch Ladung nicht versichert sind. Beim Rangieren habe ich eine Scheibe des Bürogebäudes des Möbelhauses beschädigt. Die Kfz-Haftpflicht des Möbelhauses zahlt nicht, weil "Allgemeinde Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" abgeschlossen wurden und diese nicht für Schäden haftet, die bei dem Versicherten (also dem Möbelhaus) selbst entstehen. Jetzt soll ich den Schaden zahlen. Sind diese Bedingungen denn auch in Bezug auf mich vereinbart worden? Ich bin nicht darauf hingewiesen worden. Vor allem dachte ich, ich sei durch Abschluß der Versicherungen eben abgesichert. Wenn die schon draufschreiben, daß Schäden durch Ladegut nicht versichert wurden, wieso wird das dann nicht auch vermerkt?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
Mietwagen
23. November 2007
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Frage vom 23. November 2007 | 22:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietwagen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 25. November 2007 | 12:29
Von
Status: Lehrling (1567 Beiträge, 258x hilfreich)
Hallo Ally76,
quote:Aber den Mietvertrag haben Sie unterschrieben und da ist mit Sicherheit auch irgendwo vermerkt, daß Sie die AGBs und Mietbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Information=Holschuld
Ich bin nicht darauf hingewiesen worden.
quote:Siehe oben.
Vor allem dachte ich, ich sei durch Abschluß der Versicherungen eben abgesichert.
quote:Ich gehe einfach mal davon aus, daß der Mietvertrag nicht jede Eventualität, die vorstellbar ist, auflisten kann, weil Sie sonst mit dem Durchlesen nicht fertig werden und u.U. einen zweiten Miet-LKW brauchen würden, um die Mietbedingungen zu transportieren.
Wenn die schon draufschreiben, daß Schäden durch Ladegut nicht versichert wurden, wieso wird das dann nicht auch vermerkt?
Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Leistungsverweigerung haben, dann können Sie das natürlich an entsprechender Stelle prüfen lassen (m.W. macht das sogar der ADAC für Mitglieder im Rahmen einer telefonischen Erstberatung durch die dortigen Fachanwälte). Große Chancen sehe ich allerdings (mal rein aus dem Bauch heraus) nicht.
MfG,
der Ritter
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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
-- Editiert von DerRitter am 25.11.2007 12:30:27
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