Mietwagen für die Zeit der PKW-Zulassung nach unverschuldetem Unfall (Versicherung möchte nicht zahl

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
runner4
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen für die Zeit der PKW-Zulassung nach unverschuldetem Unfall (Versicherung möchte nicht zahl

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich mit den bisherigen Suchen und dazugehörigen Antworten nicht so recht befriedigt werde.
Vor zwei Wochen ist mir ein kleinerer LKW auf meinen A4 aufgefahren. Der Wagen hat in der Folge einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Ich bin beruflich auf das Fahrzeug angewiesen, sodass ich zwei Tage nach dem Unfall auch einen Mietwagen erhalten habe (auf zwei Wochen bis einschließlich den kommenden 14.06.). Die Kostendeckung wurde von der gegnerischen Versicherung zu Beginn zugesagt. In der letzten Woche habe ich mir dann drei Fahrzeuge angesehen und am Sonnabend auch ein Fahrzeug gekauft. Entsprechende Papiere habe ich auch schon erhalten, einen höheren Preis zum ursprünglichen Restwert zahle ich aus eigener Tasche (wieder A4, gebraucht, aber neueres Baujahr).

Nun besteht allerdings das Problem, dass ich in Berlin nicht so schnell einen Zulassungstermin bekomme. Für den Händler (kein berliner Händler) ist das kein Problem. Das Fahrzeug bleibt bei Ihm auf dem Hof. Laut der Zulassungsstelle in Berlin wird es allerdings mit einem Termin vor August 2018 sehr schwierig. Privatpersonen warten lauten der Zulassungsstelle etwa 6-8 Wochen auf einen Termin.
Ich habe die Versicherung des Unfallverursachers nun kontaktiert. Diese hat angekündigt, dass sie nach dem 14.06. keine weiteren Kosten des Mietwagen übernehmen wird, weil ich bereits einen Wagen gekauft habe und die Zulassungsproblematik in Berlin nicht von ihnen verursacht sei. Online habe ich nun gelesen, dass die Kosten des Mietwagen bis zur Zulassung des Neuwagen aber gedeckt sein müssen, dann wieder, dass Gerichte maximal zwei Wochen vorsehen, in denen der Geschädigte ein PKW gekauft haben muss. Ich habe innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzwagen gekauft, nur die Zulassung scheint hier etwas länger zu benötigen. Ich bin beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen. Aktuell komme ich mit dem Mietwagen gut zurecht - VW Golf, Diesel, ich spare sogar beim Verbrauch ;) - Im Juli wäre ich 8 Werktage im Urlaub und würde theoretisch in dieser Zeit keinen Mietwagen benötigen. Ideal wäre es natürlich den neuen A4 sofort zu fahren. Bis auf eine Probefahrt war nicht mehr drin. Die Zulassungsstelle macht in einem solchen Fall auch keine Ausnahme.

Frage: Sind diese Kosten des Mietwagen bis zur Zulassung gedeckt? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, würde es sich lohnen einen Anwalt aufzusuchen?







-- Editiert von runner4 am 12.06.2018 08:30

-- Editiert von runner4 am 12.06.2018 08:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Warum beauftragst Du mit der Zulassung nicht einen professionellen Zulassungsdienst?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
runner4
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich heute bereits kontaktiert. Für Fahrzeuge die zuvor in Berlin gemeldet waren nicht unter zwei Wochen. Andernfalls sind schon drei Wochen einzuplanen, sofern das Fahrzeug zuvor in einem anderen Bundesland angemeldet war. Das erklärt auch warum Fahrzeuge in Berlin 1500 bis 2000 Euro teurer sind.
Ich wäre bereit die Zulassung auch darüber durchzuführen. Es bleibt dann damit bei den Kosten des Service sowie die weitere Zeit von 2-3 Wochen. Ich werde heute abend bei der VR nochmals anrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Zustände in den Behörden in Berlin sind schon krass. Bei uns kann man ohne Termin zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und kann dann mit Wartezeiten von unter einer Stunde kalkulieren, wenn man nicht gerade an einem Brückentag o.ä. dort hingeht.

Gäbe es jemanden außerhalb Berlins, auf den Du das Auto zunächst einmal zulassen könntest?

Außerdem scheinen die Zustände bereits zu einem Handel mit Terminen zu führen, d.h. es gibt wohl Leute, die einfach so einen Termin buchen um ihn dann gegen Entgelt anderen zu überlassen.

Leider ist mir keine Rechtsprechung zu dieser Thematik bekannt. Auch wenn ich es für denkbar halte, dass die gegnerische Versicherung die Kosten des Leihwagens übernehmen muss, so solltest Du Dich darauf einstellen, dass das gerichtlich eingeklagt werden muss.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber möglicherweise, dass die übliche 14-Tagesfrist erst 3 Tage nach dem Vorliegen des Gutachtens beginnt. Tatsächlich hat man daher leicht auch 3 Wochen Anspruch auf einen Leihwagen.

5 weitere Tage könnte man noch mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Zulassungsbezirk des Verkäufers überbrücken.

-- Editiert von hh am 12.06.2018 11:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von hh):
5 weitere Tage könnte man noch mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Zulassungsbezirk des Verkäufers überbrücken.
Das wäre aber nicht legal.

0x Hilfreiche Antwort

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