Mietwagen war nicht verfügbar! Kostenübernahme durch Check24 scheitert?

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietwagen war nicht verfügbar! Kostenübernahme durch Check24 scheitert?

Hallo,

wir haben einen Mietwagen über Check24 bestellt. Vor Ort erhielten wir die Aussage, dass wir mit unseren keinen Grenzübertritt machen dürfen. Dies wurde jedoch vorher nachgefragt und durch Check24 bejaht.

Anschließend wurde lange telefoniert. Check24 hat per Email bestätigt, dass sie die Kosten für ein vergleichbares Mietauto übernehmen.

Der ursprüngliche Betrag war bei 127 Euro. Wir haben 370 Euro am Flughafen bezahlt.

Nun weigert sich Check24 die Kosten zu übernehmen, mit den Hinweisen, dass Zusatzversicherungen, Zusatzfahrer usw. nicht in meinem Mietvertrag enthalten waren bzw. diese nur vor Ort zu zahlen waren.
Es werden nur 180 Euro übernommen.

Allerdings habe ich auch auf der Hand ein Schreiben von Check24 wo alle beschriebenen Zusatzleistungen enthalten sind. Aus meiner Sicht ist es egal ob diese vor Ort oder nicht gezahlt werden. Nur der Gesamtpreis spielt eine Rolle.

Wie ist das richtige Vorgehen in so einem Fall? Soll ich gleich zum Anwalt gehen (habe eine Rechtschutzversicherung) oder zunächst eine Mahnung an Check24 schreiben?
Der Streitwert ist im Grunde nicht hoch, aber in diesem Fall geht es schon ums Prinzip (da wir uns wirklich veräppelt fühlen).

Besten Dank für jeden Tipp!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119349 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Aus meiner Sicht ist es egal ob diese vor Ort oder nicht gezahlt werden.

Aus Sicht des Juristen nicht.

"Mietwagen 100 EUR + Zusatzversicherung" ist was anderes als "Mietwagen 100 EUR inkl. Zusatzversicherung"

Da müsste man die vertragliche Vereinbarung mal genau ansehen und prüfen.



Zitat (von MichaelFragt):
Allerdings habe ich auch auf der Hand ein Schreiben von Check24 wo alle beschriebenen Zusatzleistungen enthalten sind.

Idealerweise mal einscannen und hier posten.
Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise. Hoffe sehr, dass es nun etwas klarer wird.

Hier meine Basisrechnung:
Miet Tage: 58,23
Haftungsbefreiung 104,0
Standortzuschlag: 67,31
Summe 229

Wobei ich der Meinung bin, dass das einzige was nicht inkludiert war ist evtl. die RoadSideAssistance,
das sind jedoch nur 24 Euro (siehe unten AVIS).

Check24 kommt auf lediglich 186,22 EURO.

Anbei die Verträge
CHECK24
https://ibb.co/HDGNm39
https://ibb.co/J35CgXX
https://ibb.co/4R0VK3r
https://ibb.co/g9TwwMq
https://ibb.co/TLD9JsX
https://ibb.co/N13B2XW
https://ibb.co/XXVwDcv
https://ibb.co/6ZjTQd2
https://ibb.co/jkJ8PNz

AVIS (neuer Anbieter am Flughafen gebucht):
Auszug vom Vertrag
https://ibb.co/kxDgX5J
Rechnung
https://ibb.co/BKk4z7vJ

Und der Mail Verlauf.


Zusage für die Kostenübernahme durch CHECK24 (Auto nicht verfügbar)

Zitat:

Es tut uns leid, dass die Ausgabe Ihres Mietfahrzeugs vor Ort trotz bestätigter Reservierung nicht erfolgen konnte.

Wir bitten Sie, sich ein Fahrzeug der gleichen Kategorie und mit gleicher Versicherungsleistung bei einem anderen Vermieter anzumieten.

Für die Erstattung der entstandenen Mehrkosten senden Sie bitte folgende Unterlagen an kundenservice@mietwagen.check24.de:

Mietwagenvertrag des örtlichen Vermieters
Ihre Kreditkartenabrechnung (der Bank) auf der die zusätzliche Abbuchung ersichtlich ist
Bankverbindung in Form von IBAN
Falls vorhanden, die Bestätigung des ursprünglichen Vermieters, dass kein Fahrzeug zur Verfügung stand

Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, fordern wir die Erstattung für Sie an.


Anschließend habe ich alle Dokumente an CHECK24 zugesendet. Mit der bitte der Erstattung.

Zitat:

22.08
Gerne bestätigen wir Ihnen die Erstattung von 186,22 €. 94 EUR werden von Ihrem Anbieter auf Ihre Kreditkarte erstattet und 92,22 EUR werden von CHECK24 auf die auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung erstattet. Erfahrungsgemäß erfolgt die Gutschrift innerhalb der nächsten 15 Werktage.

Laut der Endabrechnung hat AVIS 337,52 EUR berechnet.

Sie erhalten eine Erstattung der Kosten für Miete (Basis-Leistung 94,21 EUR), die Erweiterte Haftungsreduzierung (76,02 EUR) und Windschutzscheibenschutz inklusive Reifen (15,99 EUR).

Die "Insassenunfallversicherung" die Zusatzprodukte "Zusatzfahrer" und "RSN" (Pannenhilfe) waren in der ursprünglichen Buchung nicht inklusive und sind daher von einer Erstattung ausgeschlossen.

Meine Antwort mit Original Vertrag von Check24
Zitat:

mit Ihrerer Beispielrechnung bin ich nicht einverstanden und bestehe dadrauf, dass der volle Betrag in Höhe von 337.52 erstattet wird.

Es war sehr wohl ein Zusatzfahrer inkludiert als auch eine Insassenunfallversicherung (siehe Anhang) und Sie haben in Ihrer Rechnung den Standortzuschlag vergessen.

Mir wurde per Email versprochen, dass die Kosten übernommen werden. Zusätzlich habe ich im Flughafen mehr als 3 Stunden Zeit verloren, bis das Ganze geklärt war. Da hätte ich auch etwas mehr Kulanz von Ihrer Seite erwartet!


Antwort von Check24 (heute)
Zitat:

Der Zusatzfahrer war laut Zahlungsinformationen vor Ort zahlbar und wurde nicht mit dem Mietpreis vor Anmietung belastet.

GotRentalCars.com hat einen Teilbetrag des Mietpreises in Höhe von 87,00 EUR von Ihrer Kreditkarte abgebucht.

Der Restbetrag in Höhe von 40,00 EUR war entsprechend für den Zusatzfahrer beim lokalen Vermieter an der Anmietstation ebenfalls mit Kreditkarte zu begleichen.

Dies entspricht dem von Ihnen gebuchten Gesamtpreis von 127,00 EUR für diese Mietwagenbuchung.

Die Personeninsassenversicherung war im Versicherungsumfang Ihrer Buchung nicht inkludiert. Diese stellt eine zusätzliche Leistung direkt dar, die Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag auch als gewünscht autorisierten. Die Details dazu finden Sie nochmal hier: https://secure.avis.de/rund-um-avis/serviceleistungen/schutzoptionen/insassenunfallversicherung

Da wir den Gesprächsablauf an der Mietstation nachträglich nicht abrufen oder nachstellen können, müssen wir davon ausgehen, dass Sie diese Leistung auch wünschten.

Eine Erstattung dieser Leistungen werden wir aus diesem Grund nicht für Sie erwirken können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Hm.
Könnte ein teures Eigentor werden.

So wie ich das sehe, haben Sie beim Ersatzfahrzeug mit Insassenversicherung gemietet, obwohl das ursprüngliche Fahrzeug ohne Insassenversicherung war. Außerdem wurde das Ersatzfahrzeug mit zusätzlichem Fahrer gemietet, das ursprüngliche Fahrzeug aber nicht. Da hat Check24 einfach recht.

Ursprünglicher Preis war 127€
Sie hatten nun Kosten von 337,52€
Differenz sind 210,52€
Check24 will 186,22€ erstatten
D.h. Sie bleiben auf 24,30€ sitzen.

24,30€ Abzug für die Insassenversicherung und den zusätzlichen Fahrer erscheinen nicht völlig aus dem Rahmen zu fallen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Wir bitten Sie, sich ein Fahrzeug der gleichen Kategorie und mit gleicher Versicherungsleistung bei einem anderen Vermieter anzumieten.
Zitat (von MichaelFragt):
Die "Insassenunfallversicherung" die Zusatzprodukte "Zusatzfahrer" und "RSN" (Pannenhilfe) waren in der ursprünglichen Buchung nicht inklusive und sind daher von einer Erstattung ausgeschlossen.

Es wurde also nicht die gleichen Versicherungsleistungen beim Alternativanbieter wie beim ursprünglichen Anbieter gebucht. Ein "mehr" zu erstatten haben sie von vorne herein abgelehnt und müssen sie auch nicht.

Zitat (von drkabo):
24,30€ Abzug für die Insassenversicherung und den zusätzlichen Fahrer erscheinen nicht völlig aus dem Rahmen zu fallen.
Sehe ich genauso. Imho ist doch mit check24 alles glatt gelaufen. Das Gejammer findet hier auf sehr hohem Niveau statt.

Zitat (von MichaelFragt):
in diesem Fall geht es schon ums Prinzip
Prinzipienreiterein bringen idR nichts als Ärger und höhere Kosten. Wenn man dann sdoch iegt, so ist dieser Sieg letztendlich teuer erkauft. Einen Sieg sehe ich hier nicht. Die Sache ist für mich eindeutig (auch wenn ich die verlinkten Dokumente nur im Schnelldurchlauf überflogen habe)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht habe ich check24 falsch verstanden. Die Kosten wurden in Höhe von 187 Bewertet. Ich hatte tatsächlich Kosten in Höhe von über 300 Euro. Am Schalter habe ich meinen Vertrag vorgelegt und gebeten die gleichen Bedingungen zu bekommen. In meinem Vertrag steht ganz klar Zuzatzfahrer drin. Außerdem der Stress. Besteht da nicht die Möglichkeit auf Schadensersatz? Im Grunde hat uns das unseren ersten Urlaubstag ruiniert. Ist vielleicht Jammern auf hohen Niveu. Aber mehr als zwei Stunden verzögerung am Flughafen wo aller Erschöpft sind ist ziemlich blöd.

Was meint Ihr übernimmt dies eine Rechtschutzversicherung?

Vielen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Was meint Ihr übernimmt dies eine Rechtschutzversicherung?
Das entnimmt man den Versicherungsbedingungen.

Zitat (von MichaelFragt):
Besteht da nicht die Möglichkeit auf Schadensersatz?
Welcher bezifferbarer Schaden ist denn entstanden?

Zitat (von MichaelFragt):
Im Grunde hat uns das unseren ersten Urlaubstag ruiniert.
Wie das?

Zitat (von MichaelFragt):
Aber mehr als zwei Stunden verzögerung am Flughafen
Woher resultieren die mehr als 2 Stunden (2 Stunden und 10 Minuten?)?

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja der Schade ist im Grunde die schlechte Laune nachdem man uns gesagt hat, dass wir kein Auto kriegen und die Zeit im Flughafen. Wir mussten sehr lange warten und CHECK24 hat auch nicht sofort reagiert. Nach mindestens 2 bis 3 Telefonaten hat uns CHECK24 erlaubt zu einen anderen Anbieter zugehen (Lässt sich auch durch die Telefonhistorie belelegen). Zunächst hat man auch versucht uns abzuwimmeln mit: Wir können gern den Auftrag stornieren und das Geld zurückerstattet. Im Grunde ist das ja fast passiert, da wir auf den Mehrkosten zunächst sitzen bleiben (Evtl. natürlich eigenverschuldet, da wir nicht in die Vertragsdetails eingestiegen sind und total genervt durch die Situation waren). Ohne Auto wäre unser kompletter Urlaub.

Insgesammt sehe ich es so:
Mindestens 2-3 Stunden im Flughafen verloren
Stress am Urlaubsstart

Ob für so etwas Schadensersatzanspruch besteht wäre an dieser Stelle die Frage?

Würde mich später bei meiner Rechtschutzversicherung melden.
PS: Vielleicht noch ein Frage: Ist es sinvoll Check24 abzumahnen oder evtl. gleich zu "verklagen" ohne einen Anwalt einzuschalten? Ich würde gern erst dann zu einem Anwalt gehen wenn man wirklich vor Gericht das Ganze klären muss (falls es dazu kommt, die Beträge sind ja nicht hoch)

-- Editiert von MichaelFragt am 28.08.2019 10:36

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Naja der Schade ist im Grunde die schlechte Laune nachdem man uns gesagt hat, dass wir kein Auto kriegen und die Zeit im Flughafen.
Alles 3 kein bezifferbarer Schaden.

Zitat (von MichaelFragt):
Mindestens 2-3 Stunden im Flughafen verloren
kein Schaden - und wenn dann mitverantwortet. Man hätte auch, nachdem klar war kein Fahrzeug zu kriegen, sofort beim anderen Anbieter anderes Fahrzeug ordern können und hätte die Kostenübernahme mit check24 im Nachgang regeln können. Da check24 doch die Kostenübernahme für eine gleiche Leistung doch übernommen hat, hat man auch hier keinen Schaden

Zitat (von MichaelFragt):
Wir mussten sehr lange warten und CHECK24 hat auch nicht sofort reagiert.
Die brauchen ja auch eine angemessene Zeit zur internen Klärung.


Zitat (von MichaelFragt):
Stress am Urlaubsstart
Kein Schaden

Zitat (von MichaelFragt):
Ob für so etwas Schadensersatzanspruch besteht wäre an dieser Stelle die Frage?
Tendiert imho zwischen 0 und nix.

Zitat (von MichaelFragt):
Würde mich später bei meiner Rechtschutzversicherung melden.
Ich vermute böses...

-- Editiert von radfahrer999 am 28.08.2019 10:42

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich würde glaube ich zunächst eine Mahnung rausschicken.
https://www.test.de/Richtig-mahnen-Ich-will-mein-Geld-1287037-2287037/
und evtl. eine gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Auch wenn hier richtig bemerkt wurde, dass zum Teil zu viel gebucht wurde, besteht trotzdem Differenzbetrag nach Abzug aller Extras. Bin sehr gespannt und werde hier den Ausgang posten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Wie bereits mehrfach geschrieben, sehe ich da keine großen Erfolgsaussichten. Aber ich kann mich auch für dich freuen, solltest du deine Ansichten durchsetzen können...

Zitat (von MichaelFragt):
Bin sehr gespannt und werde hier den Ausgang posten.
Ich auch, danke für dein Versprechen uns auf dem Laufenden zu halten...

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119349 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
Am Schalter habe ich meinen Vertrag vorgelegt und gebeten die gleichen Bedingungen zu bekommen.

Zum einen mus sman Bitten nicht erfüllen.
Zum anderne hätte man die Erfüllung dann vor Unterschrift prüfen müssen.
Bedeutet das aus den Abweichungen resultierende Differenzen dem Bucher zu Last fallen-



Zitat (von MichaelFragt):
Bin sehr gespannt

Wir auch.



Zitat (von MichaelFragt):
werde hier den Ausgang posten.

Hervorragend.


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