Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen.

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pit123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen.

Hallo zusammen,

ich habe ein Anruf von der Polizei bekommen. Es wird mir vorgeworfen zu schnell in eine Strasse eingebogen zu sein, das entgegenkommende Auto musste angeblich ausweichen und hat dabei den eigenen und einen anderen Spiegel abgefahren. Ich habe nicht von dem mitbekommen. Zudem wohne ich in der Strasse und habe ein Parkplatz gesucht, die betreffende Strasse ist eine Fahrradstrasse und ich habe unmittelbar in der Strasse geparkt. Die Unfallfahrerin hat sich in keinster Weise bemerkbar gemacht. Ich habe von der angeblichen Situation nichts mitbekommen und nun wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ist das rechtens? Morgen muss eine Zeugenaussage dazu tätigen. Die Polizei hat mich heute erst darüber informiert.
Ich danke im Voraus für mögliche Rückmeldungen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Der Straftatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) ist nur dann erfüllt, wenn man den Unfall auch bemerkt hat.

Zitat:
Morgen muss eine Zeugenaussage dazu tätigen.


Eine Zeugenaussage oder eine Aussage als Beschuldigter? Als Beschuldigter muss man nicht aussagen, wobei es in diesem Fall durchaus sinnvoll sein kann, eine Aussage zu machen.

Zitat:
Die Polizei hat mich heute erst darüber informiert.


Und was hast Du in diesem Zusammenhang bereits der Polizei mitgeteilt?

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Pit123mitglied):
nun wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ist das rechtens?
natürlich. Wie sonst sollten Straftaten aufgeklärt werden, wenn man einem Verdächtigen keinen Tatvorwurf mehr machen darf?

Zitat (von Pit123mitglied):
Morgen muss eine Zeugenaussage dazu tätigen. Die Polizei hat mich heute erst darüber informiert.
Das halte ich für unwahrscheinlich. Eine entsprechende Ladung ist durchaus mit etwas mehr Zeitvorlauf als 24h üblich.

Generell gibt es zwei Baustellen:
Strafrecht:
wie bereits gesagt wurde, bedingt eine Unfallflucht mehrere Dinge:
1. der Unfall muss bemerkt worden sein, oder man muss davon ausgehen können, dass man ihn hätte bemerken müssen. Ohne erfolgte Berührung sehe ich da durchaus "Chancen"-
2. die Fahrereigenschaft. Diese muss dem Fahrer nachgewiesen werden. Je nach Verhalten hilft der Fahrer da automatisch von alleine mit. Auch wenn er es nicht beabsichtigt.
Zivilrecht:
Der Gegner bzw., je nachdem die gegnerische(n) Versicherung(en) werden an die eigene herantreten und den Schaden geltend machen. Man sollte also umgehend, wenn noch nciht geschehen, seine eigene Versicherung informieren. Sonst kommen ggf. später Regressforderungen, weil man seinen Obliegenheitspflichten nicht nachgekommen ist.
Diese Forderungen sind unabhängig von der Strafsache. Sprich: wenn also klar ist, dass ein Unfall verursacht wurde, zahlt die eigene Versicherung auch. Egal wer gefahren ist und ob er ihn bemerkt hat.

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Straftatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) ist nur dann erfüllt, wenn man den Unfall auch bemerkt hat.
Was der Betroffene allerdings beweisen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Was der Betroffene allerdings beweisen muss.


Seit wann gilt hierfür eine Beweislastumkehr?

Natürlich muss die Staatsanwaltschaft die Schuld beweisen und nicht der Beschuldigte seine Unschuld.

Zitat (von NaibaF123):
2. die Fahrereigenschaft


Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass es beim Bestreiten der Fahrereigenschaft quasi unmöglich ist, zivilrechtliche Ansprüche abzuwehren. Welche Verteidigungsstrategie man verfolgt, sollte man sich daher vor seiner ersten Aussage genau überlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von hh):
Natürlich muss die Staatsanwaltschaft die Schuld beweisen

In der Theorie ist das so, in der Theorie muss die Staatsanwaltschaft auch entlastendes ermitteln.



Zitat (von hh):
Seit wann gilt hierfür eine Beweislastumkehr?

In der Realität ist es besser, wenn man die Vorwürfe frühest möglich entkräften kann.
In der Realität reicht oft die die Anklageschrift mit den darin enthaltenen Behauptungen "zur Überzeugung des Gerichtes" aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Realität ist es besser, wenn man die Vorwürfe frühest möglich entkräften kann.


In der Realität ist es am Besten, wenn man erstmal einen Blick in die Ermittlungsakte wirft und sich erst dann eventuell entsprechen äußert.

Sollte hier kein vernünftiger Zeuge am Start sein kann es auch gut sein, dass trotz engagierter Staatsanwaltschaft spätestens der Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Realität ist es besser, wenn man die Vorwürfe frühest möglich entkräften kann.


Das wollte ich damit nicht bestreiten. Die Entkräftung von Vorwürfen ist aber etwas anderes als der Beweis der Unschuld.

Im konkreten Fall dürfte aufgrund der fehlenden Berührung der beiden Fahrzeuge alleine die Behauptung, man habe keinen Unfall bemerkt zur Entkräftung ausreichen.

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