Hallo zusammen,
ich hoffe hier wird mir zumindest ein bisschen geholfen. Folgendes ist gestern passiert:
Ich befand mich auf einer normalen geraden 30er Zone, vor mir bildete sich ein kleiner Stau, ich wollte bremsen allerdings hakte die Bremse bzw. griff einfach nicht. Jetzt bin ich aus Reflex (um nicht jemanden hinten reinzufahren) leicht rechts Richtung Bürgersteig ausgewichen und dabei in ein Haus bzw. in die Treppe reingefahren.
Das Auto ist ziemlicher Schrott, die Treppe hat bisschen was mitbekommen an der Seite. Polizei kam, alles aufgenommen und auf Grund der Tatsache was passiert ist, war sofort Alkohol oder Drogen als Thema aufgekommen. Das Auto wurde von einem Abschlepper, der durch die Polizei beauftragt wurde, abgeschleppt und wird zur Untersuchung durch die Polzei festgehalten. Es soll geprüft werden, ob die Bremse wirklich nicht funktionstüchtig ist. Die ganzen Drogen/Alkohol-Tests wurden bei der Polizei auf der Wache durchgeführt - alle negativ, da ich weder getrunken noch irgendwelche Drogen genommen hatte.
Die ganze Sache kann ich mir nicht wirklich erklären, der Schock saß letztendlich noch so tief, dass ich selber nicht nachvollziehen konnte wie es dazu kommen konnte. Schlußendlich bin ich jedoch froh, dass kein Mensch dabei verletzt wurde...
Ich hatte noch nicht einen derartigen Unfall, deswegen meine Verunsicherung und folgende Fragen:
- Übernimmt die Kfz-Versicherung den Schaden an der Hauswand auch!?
- Wer übernimmt die Kosten beim Abschlepper, OBWOHL die Polizei das Abschleppen und das Einlagern beauftragt hat?
- Gibt es noch weitere Dinge die eventuell auf mich zukommen könnten?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!!
Gruß
D.
Mit Auto in Haus gefahren
31. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 31. Dezember 2019 | 10:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Auto in Haus gefahren
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Dezember 2019 | 11:57
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 20x hilfreich)
Zitatauf Grund der Tatsache was passiert ist, war sofort Alkohol oder Drogen als Thema aufgekommen. :
Nachvollziehbar bei dem Unfallhergang.
Zitat- Übernimmt die Kfz-Versicherung den Schaden an der Hauswand auch!? :
Ja natürlich, dafür ist die Haftplicht da. Gibts denn Vollkasko?
Zitat- Wer übernimmt die Kosten beim Abschlepper, OBWOHL die Polizei das Abschleppen und das Einlagern beauftragt hat? :
Normalerweise auch die Versicherung. Vielleicht aber du. Kommt drauf an, was bei dem Gutachten herauskommt.
Zitat- Gibt es noch weitere Dinge die eventuell auf mich zukommen könnten? :
Ja mit Sicherheit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
#2
Antwort vom 1. Januar 2020 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Ja mit Sicherheit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Nicht zwingend. Wenn die Bremse tatsächlich unvorhersehbar versagt hat, dann gibt es kein Bußgeld.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Januar 2020 | 10:02
Von
Status: Bachelor (3586 Beiträge, 971x hilfreich)
Die Haftpflichtversicherung wird den Abschlepper nicht bezahlen, weil es kein Fremdschaden ist. Evtl. kommt die Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, dafür auf. Falls nicht wirst Du selbst die Kosten übernehmen müssen.
Und jetzt?
Schon
267.703
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten