Mit Cannabis im Straßenverkehr

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
123bindabei
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Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Cannabis im Straßenverkehr

Hallo,

ich bin heute von der Polizei angehalten geworden. Sie haben ohne weiteres einen Drogenschnelltest gemacht, also es ist kein Reaktionstest noch sonst was in der Art vorrangegangen. Der Polizist hat auch versäumt mir zu sagen, dass ich diesen hätte ablehnen können. Jedenfalls habe ich mich darauf eingelassen. Test war positiv, danach kam es dann zum Bluttest. Nachdem ich den Becher abgegeben hatte, fragte ich den Polizisten ob er das einfach machen darf, so ohne Grund, worauf er sagte: Sie sind jung und fahren so ein Auto, das reicht, und Sie haben das ja freiwillig gemacht.

Da ich das letzte mal vor mehr als 50 Stunden zuvor Cannbis konsumiert habe (ich fahre nie vor 24h Pause wieder Auto), wird der Verdacht auf Drogenkosum im Straßenverkehr sich wohl nicht erhärten können ( laut Inet bzw laut Studien ist aktives THC maximal 48Stunden nachweisbar), es sei denn mein Körper wäre ein medizinisches Wunder.
Allerdings wird der Bluttest ja auch meinen ganzen Konsum offenlegen der gerade in letzte seit nicht weniger wie alle 2 Tage war. Zwar bin ich dann nié gefahren, aber das wird wahrscheinlich keinen interessieren.

Hinzu kommt, dass ich zwar noch nie im Straßenverkehr, aber schon 2 mal wegen geringen Mengen Cannabis aufgefallen bin.

Meine Fragen:
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen( Führerschein und was kommt finanziell auf mich zu) ?
Sollte ich direkt zum Anwalt gehen oder abwarten was der Test bzw. die Führerscheinstelle sagt?
Habe ich eine Chance, da so wieder rauszukommen, wegen Verfahrensfehler oder änlichem? (weil der Polizist versäumt hat mich über mein Recht zu informieren)

Vielen Dank

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Nach 24h ist aktives THC nicht unbedingt wahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen. Dafür muss Dein Körper noch nicht einmal ein medizinisches Wunder sein. Was bleibt ist das Ergebnis der Blutanalyse abzuwarten. Davon wird alles weitere abhängen.

Ob man ein Beweisverwertungsverbot wegen Verfahrensfehlern erwirken kann könnte allenfalls ein Anwalt nach Akteneinsicht einschätzen. Hast Du Dich freiwillig zapfen lassen, oder wurde die Blutentnahme angeordnet? Das Beweisverwertungsverbot würde sich dann aber auf das vorliegende Owi-Verfahren beschränken. Die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) könnte dennoch auf das Ergebnis der Bltanalyse zurückgreifen.

Auch das weitere Vorgehen der FEB wird vom Ergebnis der Blutanalyse abhängen. Wenn Du vor der Kontrolle alle 2 Tage gekifft hast sind verschiedene Konstellationen möglich:

Sollte eine berauschte Fahrt vorgelegen haben und mindestens gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Gleiches gilt, wenn keine berauschte Fahrt vorgelegen haben sollte, aber regelmäßiger Konsum nachgewiesen werden wird. Auch dann ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Lediglich bei einmaligem Probierkonsum, und bei gelegentlichem Konsum mit Trennungsvermögen läßt sich Kiffen mit der Fahrerlaubnis vereinbaren.

Möglicherweise ordnet die FEB zur Abklärung der Konsumform ein ärztliches Gutachten an und macht ihre weitere Entscheidung davon abhängig.

Das Ergebnis der Blutentnahme kannst Du in 10-14 Tagen bei der Polizei erfragen.

Könnten in Deinem Blut auch noch andere Substanzen festgestellt werden? Wenn ja, welche?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
123bindabei
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe ja 50 Stunden vorher keine Drogen zu mir genommen. Deswegen gehe ich ja auch davon aus, dass es keine berauschte Fahrt ist.
Andere Sachen habe ich nicht zu mir genommen,noch nie.
Den Bluttest habe ich freiwillig gemacht, wobei wenn sich das nur auf das Owi verfahren, also Trunkenheit am Steuer bezieht, wäre es sehr wahrscheinlich auch egal.

Mein Konsumverhalten in den letzten Wochen war wie ober schon beschrieben zwischen jeden Tag und alle zwei Tage. Daher gehe ich davon aus, dass der Test mich als gelegentlichen bis regelmäßigen Konsumenten beschreiben wird.
Dass dies bedeutet, dass ich Drogenfreiheit nachweisen muss, ist mir eigentlich klar, aber das würde ich näturlich gerne schnell über die Bühne bringen, weil ich schnell wieder meinen Führerschein haben will.
Kann man da schon abwägen welche Nachweise bzw Gutachten gefordert werden ( nur Tests/ Screenings oder auch eine MPU) ? Da spielen dann nämlich auch die Finanzen eine große Rolle für mich.
Haben die FWBs da Spielraum ?
Und zum Anwalt sollte ich dann erst gehen wenn das Ergebnis da ist? oder doch schon direkt?

Achso es kommt natürlich noch ne Strafanzeige wegen Besitz auf mich zu. Ist das nicht jetzt schon klar, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Beweispflicht nicht nachkommen kann?

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Auch nach 50h ist bei einem Hardcorekiffer eine berauschte Fahrt zwar unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen. Mir ist ein Fall bekannt, da lag 73h nach dem letzten Konsum noch eine berauschte Fahrt vor. So etwas ist aber sicherlich ungewöhnlich.

Gehen wir also mal davon aus, dass keine berauschte Fahrt vorlag.

Dann werden die Werte des THC-COOH für Dich noch sehr entscheidend sein, weil davon das weitere Vorgehen der FEB abhängig sein wird.

Wenn Du alle 2 Tage gekifft hast ist das regelmäßiger Konsum. Dieser schließt auch dann eine Fahreignung aus, wenn man nicht bei einer berauschten Fahrt erwischt wurde. Ob dieser regelmäßige Konsum anhand Deiner Blutprobe nachgewiesen werden kann ist ungewiss. Sollte nur gelegentlicher Konsum nachgewiesen werden können wäre es für die Fahrerlaubnis unschädlich. Läßt die einmalige Blutanalyse keine genauen Rückschlüsse zu wird ein ärztliches Gutachten zu Klärung der Konsumform, also ob regelmäßiger oder gelegentlicher Konsum vorliegt, angeordnet. Die weitere Entscheidung über Deine Fahrerlaubnis ist dann davon abhängig ob Du dieses Gutachten bei bringst, und wenn ja welche Rückschlüsse hinsichtlich Deines Konsums es zuläßt.

Im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis würde keine Sperrfrist verhängt werden. Die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis wäre möglich sobald die Eignung zum Führen eines KFZ wieder hergestellt ist. Diese Eignung ist in Form einer bestandenen MPU nachzuweisen. Grundvoraussetzung zum Bestehen einer MPU sind Abstinenznachweise. Je nach Konsumform mindestens 6 oder 12 Monate. Ein erster Abstinenznachweis ist erst dann möglich wenn alle Abbauprodukte des THC vom Körper ausgeschieden wurden. Die kann bis zu 3 Monate ab dem letzten Konsum dauern.

Also nochmal in Kürze:
Kurzfristig kommt keine MPU auf Dich zu. Diese käme dann wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Du Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis gestellt hast.

Kurzfristig möglich ist die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Abklärung Deines Konsums. Also ob regelmäßig oder gelegentlich.

Je nach Ergebnis der durch die Polizei eingeleiteten Blutanalyse ist auch die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis möglich wenn sich durch diese Blutanalyse ergeben sollte, dass Du regelmäßiger Konsument bist.


Ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Cannabis wird eingeleitet werden. Wenn aber keine Drogen gefunden wurden und nur der Konsum nachweisbar ist wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder eingestellt werden.

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#4
 Von 
123bindabei
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

so neine Strategie wäre also abwarten bis er Test ausgewertet ist.

Dann auf jeden Fall zum Anwalt. Der sollte dann alles weitere klären.


Eine weitere Möglicjkeit wäre eventuell eine weitere Kontrolle zu provozieren, so in 10 Tagen, was laut den Aussagen des Polizisten wohl nicht schwer wäre.
Damit würde ich erreichen wollen, dass noch ein Bluttest von der Polizei absolviert würde. in denen Die COOH Werte wohl sehr gering sein sollten. So hätte ich doch ein Argument das eher für meine Fahrtauglichkeit sprchen würde. Mit viel Glück würden sich die Test auch widersprechen und es gäbe einen neuen.

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""

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Dann auf jeden Fall zum Anwalt. Der sollte dann alles weitere klären.
Ich würde erstmal das Ergebnis abwarten und dann abwarten ob, und wenn ja was, von der FEB kommt. Mit dem Anwalt wäre ich vorsichtig. Kostet Geld und bringt nicht zwingend einen Erfolg. Poste hier das Ergebnis der Blutanalyse und dann sehen wir weiter.

quote:
Eine weitere Möglicjkeit wäre eventuell eine weitere Kontrolle zu provozieren, so in 10 Tagen, was laut den Aussagen des Polizisten wohl nicht schwer wäre.
Damit würde ich erreichen wollen, dass noch ein Bluttest von der Polizei absolviert würde. in denen Die COOH Werte wohl sehr gering sein sollten. So hätte ich doch ein Argument das eher für meine Fahrtauglichkeit sprchen würde. Mit viel Glück würden sich die Test auch widersprechen und es gäbe einen neuen.
Kurz und schmerzlos: Vergiß es. Deine Blutprobe wird ergeben, dass Du konsumiert hast. Da wird alles seinen Weg gehen.

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#6
 Von 
123bindabei
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

so werte sind gekommen.

aktiv kleiner 1 ng
Cooh kleiner 10
oh kleiner cutoff


dürfte dann wohl überhaupt keine folgen haben, weder OWI noch von der FST, da die Passivwerte auf einen "einmaligen Probierkonsum" schließen lassen.

-- Editiert am 16.09.2009 14:35

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Sehe ich auch so. Da dürfte nichts mehr kommen.

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#8
 Von 
123bindabei
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die immer sehr schnellen, aber vor allem auch sachlichen und qualifizierten Antworten.

Wirklich Top !!!!!

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