Hallo Moin,
Gestern war ich mit meinem Roller Unterwegs. Ja leider auf einem Radweg..Der Polizist bekam die Papiere und sagte das ist ne 50er ja sagte ich gedrosselt hier ist das TÜV Gutachten. Er drehte am Gas ( Roller aus ) und meinte der Gasanschlag fehlt. ? Wer hat die Drossel raus gemacht.
Ich sagte ganz Perplex keinet. Kurz um laut Gutachten soll einer da sein.
Der Polizist stellte den Roller sicher Grund fehlende Drossel Fahren ohne FE.
Der Roller läuft laut Tacho 31..und ist mit einem Distanzring gedrosselt.
Was soll ich tun was passiert mir..
2 Punkte in Flensburg wegen roter Ampel nenne ich mein!
Hat jemand Erfahrung ?
Mit Mofa Roller angehalten was passiert mir
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatRoller läuft laut Tacho 31..und ist mit einem Distanzring gedrosselt. :
Dann sind die Vorwürfe des Polizisten nicht haltbar.
Was steht denn jetzt im Gutachten zur Drossel?
Kommt halt drauf an, wie schnell der Roller wirklich fährt. Sind die 31 km/h, die der Tacho anzeigt realistisch, dann gibt es Probleme. Schafft der Roller dagegen nur die erlaubten 25 km/h, oder zumindest nicht wesentlich mehr, dann ist alles im grünen Bereich.
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OK.. leider war ich wohl auf dem Radweg unterwegs das dürfte 8ch natürlich nicht.
Ich würde gerne ein Anwalt kontaktieren.
Traue mich nicht der Kosten wegen.
Achja selber hab ich nur ne Prüfbescheinigung.
Einbau von Drosselschiene Anschlag und Distanzring 5mm
Habe das Fahrzeug so gekauft und nicht geändert.
Zitatleider war ich wohl auf dem Radweg unterwegs das dürfte 8ch natürlich nicht. :
Wohl? Du musst doch wissen ob es ein nicht zugelassener Weg war. Falls ja, zahlst Du das Knollchen und gut ist es. Dafür brauchst Du keinen Anwalt, der dir bei einem so klaren Sachverhalt vermutlich nicht helfen kann.
Das andere Thema: Du hast nur die Fahrerlaubnis für ein Mofa? Dann wird es darauf ankommen, ob der Roller noch über die vorgesehene Drosselung verfügt (und diese vom Mann in Blau nur nicht erkannt wurde) dann wäre alles ok, oder ob du das Teil ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren bist.
Eine andere Antwort hat hier wohl auch keiner erwartet. Nur ist es für den Sachverhalt völlig egal.ZitatHabe das Fahrzeug so gekauft und nicht geändert. :
Sprich; es zählen die harten Fakten.
Ich denke das Du schon wissen wirst ob die Drossel noch drin ist, denn das merkt man beim fahren.
Berry
Ob Du das durftest hängt davon ab, ob der Radweg für Mofas freigegeben war, und wie schnell der Rollre fahren kann. Aber der Radweg ist im Moment sicherlich nicht das vordringliche Problem.Zitatleider war ich wohl auf dem Radweg unterwegs das dürfte 8ch natürlich nicht. :
Ein Anwalt kann im Moment überhapt nichts machen, ausser vielleicht einen Vorschuss von Dir zu verlangen.ZitatIch würde gerne ein Anwalt kontaktieren. :
Spar Dir das Geld. An den Fakten kann ein Anwalt auch nichts ändern.ZitatTraue mich nicht der Kosten wegen. :
Wie alt bist Du?
Das spielt keine Rolle. Ein Mofa darf maximal 25 km/h schnell fahren können. Kann es schneller fahren, dann muss es so weit gedrosselt werden, dass es nicht zu schnell fahren kann.ZitatHabe das Fahrzeug so gekauft und nicht geändert. :
Nun ich bin 45 Jahre alt..benötige das Gefährt um zur Arbeit zu kommen.
Hat vielleicht ne Idee was an Kosten auf mich zu kommt ?
Und wie bei Erstätern das Strafmass werden könnte
Dürfte ich Aktuell ein Roller welcher ganz genau 25 fährt bewegen oder könnte mir das zum Nachteil werden ?
Hatte vermutet, dass Du jünger bist. Aber mit 45 kommt dann doch ganz knapp kein Jugendstrafrecht in Frage.
Jetzt musst Du erst einmal abwarten was kommt. Im besten Fall wird das Verfahren eingestellt. Wenn nicht ist mit einer Geldstrafe zwischen 15 und 30 Tagessätzen, also einem halben bis ganzen Monatsnetto, zu rechnen. Dann kommen ggf. noch weitere Kosten für Abschleppen, Gutachten und Unterstellung des Mofas hinzu.
Darfst Du.ZitatDürfte ich Aktuell ein Roller welcher ganz genau 25 fährt bewegen :
Nein.Zitatoder könnte mir das zum Nachteil werden ? :
Lebe von Aufstokendem Hartz 4 mit meinen beiden Kids könnte das kaum bezahlen. Angst hab ich auch wegen Ev Eintragungen in das Führungszeugnis Arbeite als Reinigungskraft im Wohnbereich
Bei geringem Einkommen ist auch die Tagessatzhöhe entsprechend niedrig. Ggf. kann auch Ratenzahlung vereinbart werden.
Sofern es keine Vorbelastungen gibt erscheint die Sache nicht im Führungszeugnis. Jedenfalls so lange es die einzige Straftat bleibt.
Aber jetzt mach Dich deswegen nicht verrückt. Im Moment kannst Du eh nichts ändern, und vielleicht wird die Sache ja auch eingestellt.
Im Moment kannst Du eh nichts ändern, und vielleicht wird die Sache ja auch eingestellt. Was aber auch nicht gratis sein muß - es wird gern mal gegen eine Geldauflage eingestellt, die vermutlich so im unteren dreistelligen Bereich läge.
Das ist grundsätzlich richtig. Aber wir wissen ja gar nicht wie schnell der Roller wirklich läuft. Die vom Tacho abgelesenen 31 km/h müssen ja nicht stimmen. Wenn unterm Strich z.B. "nur" 27 km/h rauskommen, dann sollte das im Toleranzbereich sein.
ZitatAber wir wissen ja gar nicht wie schnell der Roller wirklich läuft. :
Müssen wir auch nicht wissen, da es darauf nicht wirklich ankommt.
Es gibt einige gedrosselte Roller die von Hause aus schon knapp über 30 fahren können, weil es bauartbedingt ohne unverhältnismaßigen Aufwand garnicht anders möglich ist. Dass wissen die Prüfstellen.
Es passiert daher garnichts, solange nicht am Teil geschraubt wurde / die Drosselung manipuliert wurde.
ZitatAber jetzt mach Dich deswegen nicht verrückt. Im Moment kannst Du eh nichts ändern, :
Dem schließ ich mich an.
Berry
Ihr lieben
Ich danke für die vielen Infos,s und die Aufmunternden Worte.
Für alle die jenigen welche es Interessiert
Ich fahre fuhr eine Sfera NSL Bj 95... 50er
Gedrosselt Laut Gutachten mit Distanzring und Drossel Schiebeanschlag ..... Ich weiß nicht was das ist dieser soll fehlen.
Warten wir es ab
natürlich kommt es darauf an. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Fährt der Roller schneller muss er (weiter) gedrosselt werden, weil es sonst kein Mofa, sondern ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad ist.ZitatMüssen wir auch nicht wissen, da es darauf nicht wirklich ankommt. :
Na Klasse er lief 31 kmh laut Tacho die Frage ist welche Strafe mich Erwartet. Ob ich je wieder Roller fahren darf ?
ZitatNa Klasse er lief 31 kmh laut Tacho :
Darüber würde ich mir keine all zu großen Sorgen machen.
Die Tachos an den Kisten dienen eher der Geschwindigkeitsorientierung, als der genauen anzeige derselben.
Bedeutet im Klartext, in der Regel zeigen die Teile immer mehr an, als tatsächlich gefahren wird.
ZitatOb ich je wieder Roller fahren darf ? :
Wenn wirklich das Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt wird, dauert es wohl etwas, aber dann dürfen Sie auch wieder Roller / Mofa fahren.
Hallo Christin,
es bringt doch nichts sich jetzt verrückt zu machen. Ändern kannst Du das im Moment eh nicht.
Zudem habe ich ja bereits geschrieben:
ZitatAber wir wissen ja gar nicht wie schnell der Roller wirklich läuft. Die vom Tacho abgelesenen 31 km/h müssen ja nicht stimmen. Wenn unterm Strich z.B. "nur" 27 km/h rauskommen, dann sollte das im Toleranzbereich sein. :
Aber sicher doch. Nur wenn ein Fahrverbot verhängt werden sollte, dann dürftest Du während dieser Zeit nicht mit einem Mofa fahren. Ein Fahrverbot dauert mindestens einen und maximal drei Monate. Also insgesamt ein überschaubarer Zeitraum. Aber im Moment ist ja noch nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Fahrverbot verhängt werden wird.ZitatOb ich je wieder Roller fahren darf ? :
Imho stehen die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens ganz gut. Das kann dann u.U. immernoch mit einer Geldauflage im unteren dreistelligen Bereich verbunden sein, kann im besten Fall aber auch ohne Auflagen geschehen.
Also entspann Dich und warte einfach mal ab.
Ein Bekannter meinte es wäre Sinnvoll jetzt schon über ein Anwalt Akteneinsicht zu fördern. Da es sich im Zweifelsfall um bis zu 5 Punkten geht.... ( 2 hab ich schon wûrde dann 7 machen.
Das würde mich sofort 350,00 Euro Kosten. Zahle ich die Fehlt mir die Kohle um ev. Den Roller Auszulösen.
Was Ratet ihr Geld Leihen ? Oder warten bis Post von der Staatsanwaltschaft kommt.
Das ist Quatsch. Seit der Punktereform anno 2014 gibt es keine 5 Punkte für ein einzelnes Delikt mehr. Di eHöchstgrenze liegt bei 3 Punkten.Zitatum bis zu 5 Punkten geht :
Aber was jucken Dich die Punkte? Du bist doch eh nicht im Besitz einer Fahrerlaubis.
Wie ich jetzt schon mehrfach geschrieben habe, solltest Du Dich jetzt erst einmal entspannen und abwarten. Wenn die Polizei Fragen hat musst (und solltest) Du sie nicht beantworten. Einen Anwalt kannst Du immernoch konsultieren. Aber momentan (und vermutlich auch im weiteren Verlauf des Verfahrens) macht das keinen Sinn und ist nur rausgeschmissenes Geld.
Warten!
Falls der 31 km/h lt. Tacho Roller tatsächliche 27 km/h schafft lösen sich die Anschuldigungen gegen Dich in Luft auf (bis das auf dem Gehweg fahren), dann hättest Du viel Geld für nichts verbrannt.
Fährt der Roller tatsächlich die angezeigten 31 km/h, kann das auch ein Anwalt nicht mehr ändern, dann wäre es sinnvoller Geld zurückzulegen und die zu erwartene Geldstrafe und z.B. einen Punkteabbaukurs damit zu finanzieren.
Hallo
Post von der Polizei. Der Roller soll laut Sachverständigen Gutachten 38 Kmh gelaufen sein. Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis steht.
Der Tacho zeigte bei mir nur bis 30 kmh
Was mach ich nu ? Betriebserlaubnis Erloschen.
Also müsste eine Vollabnahme her ?
Hallo Christin,
das sind keine guten Nachrichten. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, ob der ermittelte Wert realistisch ist.
Du kanntest bisher wohl nur den vom Tacho abgelesenen Wert von 31 km/h. Mit GPS (Smartphone) hast Du die Geschwindigkeit nie gemessen?
Nun ergibt sich zwischen den erlaubten 25 km/h und den ermittelten 38 km/h aber doch ein ziemlicher Unterschied, den man eigentlich mitbekommen müsste. Wenn ein Mofa maximal die erlaubten 25 km/h fährt, dann wird man auch mal von dem einen oder anderen Radfahrer überholt. Bei 38 km/h schafft das allenfalls noch ein sportlich ambitionierter Rennradfahrer. Da müsstest Du mal selbstkritisch hinterfragen, wie das denn bislang so gelaufen ist.
Der von der Poliezei ermittelte Wert entstammt vermutlich einer Messung auf einem Rollenprüfstand. Dann fährt der Roller in der Praxis etwas langsamer, wegen des Gewichts des Fahrers und wegen dem Gegenverkehr. Aber auch dann kommen wir nicht auf die maximal erlaubten 25 km/h.
So wie es aussieht hat sich also der Anfangsverdacht des Polizisten bestätigt, und dann ist der Tatvorwurf zutreffend. Dann kannst Du nur versuchen eine Schadensbegrenzung zu bewirken. Dazu kannst Du angeben, dass Du den Roller in gutem Glauben gekauft und nicht manipuliert hast, Dir nicht bewusst war, dass der Roller schneller als erlaubt fährt und Du selbstverständlich den Roller in eine Werkstatt zur weiteren Drosselung geben wirst.
Hallo
Nein selber nach gemessen hab ich leider nicht Da ich den Roller bei jemand gekauft habe welcher ein Fahrrad Roller Fachbetrieb hätte ich nie gedacht das dieses nötig ist
Nun ja jetzt hsbe ich den Roller hier ohne ABE.
Was es kostet eine neue zu bekommen keine Ahnung. Ob sich das lohnt Vollabnahme und so weiter
Gerne möchte ich den Verkäufer Anzeigen. Und wissen wer das Drosselgutachten in Auftrag gegeben hat.
Hallo
Nein selber nach gemessen hab ich leider nicht Da ich den Roller bei jemand gekauft habe welcher ein Fahrrad Roller Fachbetrieb hätte ich nie gedacht das dieses nötig ist
Nun ja jetzt hsbe ich den Roller hier ohne ABE.
Was es kostet eine neue zu bekommen keine Ahnung. Ob sich das lohnt Vollabnahme und so weiter
Gerne möchte ich den Verkäufer Anzeigen. Und wissen wer das Drosselgutachten in Auftrag gegeben hat.
Das ist jetzt aber nicht das ganz grosse Problem.ZitatNun ja jetzt hsbe ich den Roller hier ohne ABE. :
Wie lange ist das denn her?ZitatDa ich den Roller bei jemand gekauft habe welcher ein Fahrrad Roller Fachbetrieb :
Der Roller muss gedrosselt und die Geschwindigkeit ggf. noch einmal überprüft werden.ZitatWas es kostet eine neue zu bekommen keine Ahnung. :
Das bringt nichts. Da müsste man ihm schon nachweisen, dass er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Da sehe ich keine Chance.ZitatGerne möchte ich den Verkäufer Anzeigen. :
Ich würde ihn aber kontaktieren. Vielleicht hast Du ja noch einen Gewährleistungsanspruch. Evtl. kommt er Dir auch aus Kulanz entgegen.
Meistens wird Beschuldigten in Foren wie diesm geraten keine Aussagen zu machen. Aber es gibt Ausnahmen. In diesem Fall würde ich also tatsächlich zu einer schriftlichen Stellungnahme raten.
In dieser würde ich angeben, das Mofa in guten Glauben bei einem Fachhändler gekauft und nicht manpuliert zu haben. Weiterhin, dass man davon ausgegangen ist, dass der Roller nicht schneller als erlaubt fährt. Da man keine Fahrerlaubnis besitzt habe man auch keine Vergleichsmöglichkeit mit anderen KFZ.
Hallo
Den Verkäufer habe ich Kontaktiert er gibt an mir den Roller als Privatmann verkauft zu haben zu dem als Bastler Fahrzeug
Nun ja eine Quittung hat er mit Ladenstempel versehen. Das Drosselgiachten hat er mir bei Abholung auch gegeben. Leider ist dieses eine Woche nach Zahlung Ausgestellt.
Logisch erst wollte er die ganze Summe haben wollen.
Ich weiß nicht Aber irgendwie meine ich leider Verarscht worden zu dein
Und jetzt?
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