Hey, ich wurde vor 8 Monaten mit THC am Steuer erwischt, der Urintest war positiv und somit wurde auch Blut abgenommen. Nach ca. 2-3 Monaten kam dann der Brief, dass das Gerichtsverfahren eingestellt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass ich die 1 Nanogrammgrenze nicht überschritten habe. Meine Frage ist jetzt nur, kann noch etwas von der Führerscheinstelle komme? Vorallem jetzt, wo das ganze Verfahren quasi seit min. 5 Monaten schon eingestellt ist?
-- Editiert von Moderator am 27.08.2019 15:48
-- Thema wurde verschoben am 27.08.2019 15:48
Mit THC am Steuer erwischt
26. August 2019
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Frage vom 26. August 2019 | 19:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit THC am Steuer erwischt
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#1
Antwort vom 27. August 2019 | 16:01
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist jetzt nur, kann noch etwas von der Führerscheinstelle komme? :
Klar, denn das Prozedere der Führerscheinstelle arbeitet vollkommen unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens. Ein Strafverfahren kann aus vollkommen unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. Ihr Drogenkonsum und das u.U. fehlende Trennungsvermögen zum Straßenverkehr sind durch den Bluttest ziemlich eindeutig belegt.
#2
Antwort vom 27. August 2019 | 21:10
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 10x hilfreich)
Richtig.ZitatKlar, denn das Prozedere der Führerscheinstelle arbeitet vollkommen unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens. :
Falsch ist, daß seitens der FEB noch etwas nachkommen kann, wenn der Blutwert unter 1ng liegt, da keine Rechtsgrundlage. Selbst die Anordnung eines äG wäre rechtswidrig. Nur der Einmalkonsum-Joker ist verspielt. Sollte der/die TE also nochmal mit 1ng oder mehr im Strassenverkehr angetroffen werden, wird direkt ein äG angeordnet werden zur Frage von gelegentlichem/regelmässigem Konsum oder gleich MPU, je nach Bundesland etc. Denn einmaliger Konsum wäre damit ja widerlegt.
Gruss Travis
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#3
Antwort vom 28. August 2019 | 07:57
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Zitat:Richtig.ZitatKlar, denn das Prozedere der Führerscheinstelle arbeitet vollkommen unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens. :
Falsch ist, daß seitens der FEB noch etwas nachkommen kann, wenn der Blutwert unter 1ng liegt, da keine Rechtsgrundlage. Selbst die Anordnung eines äG wäre rechtswidrig. Nur der Einmalkonsum-Joker ist verspielt. Sollte der/die TE also nochmal mit 1ng oder mehr im Strassenverkehr angetroffen werden, wird direkt ein äG angeordnet werden zur Frage von gelegentlichem/regelmässigem Konsum oder gleich MPU, je nach Bundesland etc. Denn einmaliger Konsum wäre damit ja widerlegt.
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