Servus,
ich hoffe ich stell die Frage im richtigen Unterforum, bitte drauf hinweisen falls dem nicht so ist.
Also ich wurde mit 4 Kollegen erwischt, wie wir gekifft haben. Alle außer einer befinden sich unter der Eigenbedarfsgrenze, ich selbst hatte nur ca. 0,6 Gramm dabei. Ich bin volljährig, mache grade mein Abitur (was ich dem Beamten auch sagte) und bin bis jetzt nie polizeilich oder sonst irgendwie aufgefallen. Bei keinem von uns wurde ein Drogentest gemacht und zu der Frage ob wir etwas konsumiert haben machten wir keine Angaben. Ich hatte keinerlei Utensilien, die auf regelmäßigen Konsum hindeuten würden, an mir. Am Ende sollten wir das Auto stehen lassen und zu Fuß nachhause.
Ist es nun wahrscheinlich, dass die Anzeige fallen gelassen wird?
Und was auch ziemlich wichtig wäre was das für Auswirkungen auf den Führerschein hat (selbst wenn die Anzeige fallen gelassen wird).
Bin dankbar für alle Antworten!
-- Editiert von Moderator am 28.03.2016 15:52
-- Thema wurde verschoben am 28.03.2016 15:52
Mit ca. 0.6 Gramm Gras erwischt. Folgen für den Führerschein?
26. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 26. März 2016 | 22:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit ca. 0.6 Gramm Gras erwischt. Folgen für den Führerschein?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 27. März 2016 | 01:08
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Ist es nun wahrscheinlich, dass die Anzeige fallen gelassen wird?
Ja.
Zitat:Und was auch ziemlich wichtig wäre was das für Auswirkungen auf den Führerschein hat (selbst wenn die Anzeige fallen gelassen wird).
Unklar.
Zum einen weiß man nicht, ob die Polizei den Vorfall an die Führerscheinstelle melden wird.
Und wenn der Vorfall der Führerscheinstelle gemeldet wird, stellt sich die Frage, was die Führerscheinstelle daraus macht.
Da gibt es einen gewissen Ermessensspielraum.
#2
Antwort vom 27. März 2016 | 11:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Unklar.
Zum einen weiß man nicht, ob die Polizei den Vorfall an die Führerscheinstelle melden wird.
Und wenn der Vorfall der Führerscheinstelle gemeldet wird, stellt sich die Frage, was die Führerscheinstelle daraus macht.
Da gibt es einen gewissen Ermessensspielraum.
Was mich dabei stutzig macht ist, dass sie keinen Drogentest gemacht haben. Im Prinzip haben sie also keinen Beweis, dass wir konsumiert haben. Macht es das im Hinblick auf den Führerschein besser oder reicht der Besitz schon für Screenings etc. aus?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. März 2016 | 12:20
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Im Prinzip haben sie also keinen Beweis, dass wir konsumiert haben.
Deshalb wird die Führerscheinstelle euch möglicherweise zum Screening schicken - gerade um herauszufinden, ob konsumiert wird oder nicht.
Zitat:Macht es das im Hinblick auf den Führerschein besser oder reicht der Besitz schon für Screenings etc. aus?
Eigentlich wurde schon 2002+2003 gerichtlich entschieden, dass der reine Besitz eine Kleinmenge Cannabis nicht zu Maßnahmen der Führerscheinstelle (auch keine Anordnung von Screenings) führen darf - zumindest so lange es weder Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum noch einen Bezug zum Straßenverkehr gibt.
Das praktische Problem ist: Wenn die Führerscheinstelle trotzdem Schwierigkeiten macht, kann man sich als Betroffener kaum wehren. Der entsprechende Rechtsweg ist so langwierig (und teuer), dass es aus Sicht des Betroffenen effektiver ist, das angeordnete Screening einfach zu machen - auch wenn die Anordnung eigentlich nicht OK wäre. Ein Screening ist einfach schneller und billiger als ein Gerichtsprozess, der sich gerne länger als 1 Jahr hinzieht. Und wer kann es sich schon leisten 1 Jahr um den eigenen Führerschein zu prozessieren?
http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug/komplettansicht
Sobald es aber Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum gibt, es einen Bezug zum Straßenverkehr gibt oder es um eine andere Droge als Cannabis geht, darf die Führerscheinstelle zuschlagen - da ist die Rechtslage eindeutig.
#4
Antwort vom 27. März 2016 | 14:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Sobald es aber Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum gibt, es einen Bezug zum Straßenverkehr gibt oder es um eine andere Droge als Cannabis geht, darf die Führerscheinstelle zuschlagen - da ist die Rechtslage eindeutig.
Was wären denn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum? Ich hatte wie gesagt nichts zum konsumieren dabei, nur die erwähnten 0,6 Gramm, Geldbörse, Handy und Utensilien für das Drehen von Zigaretten.
Bezug zum Straßenverkehr gibt es auch nicht, wir saßen zwar in einem Auto, jedoch war ich nur Beifahrer. Andere Drogen waren auch nicht im Spiel.
Ich will mir die Geschichte nicht schön reden aber bin ich wirklich der Willkür der Führerscheinstelle ausgeliefert?
#5
Antwort vom 27. März 2016 | 19:15
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Ich will mir die Geschichte nicht schön reden aber bin ich wirklich der Willkür der Führerscheinstelle ausgeliefert?
Wenn man dem Artikel in der "Zeit" glauben schenkt, dann ist das zumindest nicht völlig ausgeschlossen.
#6
Antwort vom 27. März 2016 | 20:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Wenn man dem Artikel in der "Zeit" glauben schenkt, dann ist das zumindest nicht völlig ausgeschlossen.
Na Super..
Vielen Dank für deine Antwort war alles sehr hilfreich!
Zum Abschluss noch eine Frage, wann kann ich mit dem Brief der Staatsanwaltschaft (oder Polizei) zu der Anzeige und wann mit dem Brief der Führerscheinstelle, der mir über evtl. äG, MPU oder Screenings bescheid gibt, rechnen?
#7
Antwort vom 27. März 2016 | 21:06
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Zum Abschluss noch eine Frage, wann kann ich mit dem Brief der Staatsanwaltschaft (oder Polizei) zu der Anzeige
Das hängt von der Auslastung der örtlichen Polizei/Staatsanwaltschaft ab - kann man also überhaupt nicht vorhersagen.
Sollte es zu einer folgenlosen Einstellung kommen, ist noch nicht mal sicher, dass überhaupt ein Brief kommt. (Es soll angeblich sehr häufig vorkommen, dass vergessen wird, den Betroffenen über die Verfahrenseinstellung zu informieren....)
Zitat:wann mit dem Brief der Führerscheinstelle, der mir über evtl. äG, MPU oder Screenings bescheid gibt, rechnen
Frühestens nach Abschluss des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft - kann man also noch weniger vorhersagen. Außerdem mahlen die Mühlen der Bürokratie bei Führerscheinstellen oft noch langsamer als woanders.
Es macht aber keinen Sinn, sich jetzt verrückt zu machen, da noch gar nicht feststeht, ob die Führerscheinstelle überhaupt Maßnahmen ergreift. Die Wahrscheinlichkeit, dass einfach gar nichts passiert, ist ja nun nicht gering.
#8
Antwort vom 27. März 2016 | 21:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs macht aber keinen Sinn, sich jetzt verrückt zu machen, da noch gar nicht feststeht, ob die Führerscheinstelle überhaupt Maßnahmen ergreift. Die Wahrscheinlichkeit, dass einfach gar nichts passiert, ist ja nun nicht gering. :
Das hat schon gereicht um mich aus einer ziemlich depressiven Stimmung zu heben ^^ (an dem Führerschein hängt meine Ausbildung).
Naja wie gesagt danke für deine Auskünfte, wirklich top!
#9
Antwort vom 17. Juni 2019 | 19:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist daraus geworden ?
#10
Antwort vom 19. Juni 2019 | 10:01
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Ja, wahrscheinlich ist das. Sicher ist es allerdings nicht.ZitatIst es nun wahrscheinlich, dass die Anzeige fallen gelassen wird? :
Vermutlich keine. Allerdings wird es einen Eintrag in der Führerscheinakte geben. Solltest Du zukünftig bekifft im Zusammenhang mit dem motorisierten Straßenverkehr erwischt werden, dann kannst Du Dich kaum noch auf einmaligen Probierkonsum berufen. Das heißt, dass Dir dann die Fahrerlaubnis entzogen wird. Daher wäre jetzt der richtig Zeitpunkt für Dich zu entscheiden, was Dir in Deinem Leben wichtiger ist. Drogen oder Fahrerlaubnis. Beides wird auf Dauer wahrscheinlich nicht funktionieren.ZitatUnd was auch ziemlich wichtig wäre was das für Auswirkungen auf den Führerschein hat :
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