Mit eigenem PKW kurz vor der Fahrprüfung geblitzt, besteht Hoffnung?

5. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Deemo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mit eigenem PKW kurz vor der Fahrprüfung geblitzt, besteht Hoffnung?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mir durchaus bewusst ist, wie unglaublich dumm die Lage ist, in die ich mich gebracht habe, dass ich bereits fertig mit den Nerven bin und nur um konstruktive Antworten daher bitte.
Ich bin 22 Jahre alt und habe vor ein paar Wochen mein Auto gekauft. Aufgrund der ganzen Pandemie Situation bin ich schon seit September mit Fahrstunden beschäftigt und bekomme schlicht nicht mehr, die Fahrschule erlaubt auch nicht mehr als ein bis 2 pro Woche und es entstanden teilweise Wochen und Monate lange Pausen.
Nun stehe ich dennoch endlich kurz vor der praktischen Fahrprüfung, habe übermorgen meine letzte Sonderfahrt (Nachtfahrt) und, wenn alles gut läuft, lediglich in der darauffolgenden Woche noch 2 Übungsstunden, bevor ich zur praktischen Prüfung vorgestellt werde.
Ich habe enorme Prüfungsangst und lasse mich in Situationen, in denen die Routine fehlt, schnell von unnötigem äußeren Druck verunsichern , daher wollte ich, nachdem ich nun über Ostern wieder gefühlt willkürlich für über 2 Wochen mit Fahrstunden aussetzen musste und ich unbedingt meinen Führerschein vor erneutem Lockdown wollte, mit meinem Auto etwas fahren vor der nächsten Fahrstunde. Das Auto ist teilkaskoversichert mit meiner Mutter als Versicherungsnehmerin, sie und mein Freund (25, außerhalb der Probezeit) sind als weitere Fahrer eingetragen und ich bin Kfz-Halterin.
Es kam wie es kommen musste, ich fahr die ganze Zeit vor- und umsichtig, will auf der Autobahn bei 120 erlaubten km/h kurz beschleunigen, um ohne zu schneiden ein voranfahrendes Auto zu überholen und schon kam das Blitzlicht von rechts vor dem Auto, das ich gerade überholte. Vor lauter Schreck haben weder ich noch mein Freund, der mit im Auto saß, vor meiner Geschwindigkeitsverringerung auf den Tacho geschaut. Er ist überzeugt, dass es sich nicht nach mehr als 140km/h angefühlt hat, aber das unterschätzt man auf Autobahnen ja schnell mal. Ich kann also nicht mal ausschließen, dass Punkte oder Fahrverbot auf mich zu kommen, und im Zuge dessen die Wahrscheinlichkeit, dass meine Fahrerlaubnis geprüft wird, im Vergleich zum hoffentlich eingetretenen Fall der geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung sehr in die Höhe steigt.
Nun dauern diese Prozedere aber ja immer eine gewisse Zeit. Mein Freund bot zwar an, selbst die Schuld auf sich zu nehmen, damit ich nur das Bußgeld an ihn zahle, aber abgesehen davon, dass ich ggf. Punkte an ihn abzuschieben nicht in Ordnung finde, trage ich zum Zeitpunkt des Blitzens zwar eine Sonnenbrille und auch mein Freund eine Brille, aber ist das Bild sicher nicht schlecht genug, um meine Kleidung, Tattoos, Piercings und Frisur nicht von ihm oder auch meiner Mutter zu unterscheiden. Sowieso gehen sie von mir ja erst mal aus als Halterin.
Wie hoch stehen meine Chancen, wenn ich noch im Laufe des Monats April meine praktische Fahrprüfung erfolgreich ablege, dass meine fehlende Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auffliegt?
Ich bin um jeden Rat dankbar und bedanke mich auch schon im Voraus für eure Antworten.

LG

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Mein Freund bot zwar an, selbst die Schuld auf sich zu nehmen,
Das wäre eine astreine Straftat!

Zitat:
Wie hoch stehen meine Chancen, wenn ich noch im Laufe des Monats April meine praktische Fahrprüfung erfolgreich ablege, dass meine fehlende Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auffliegt?
Glücklicherweise etwas geringer.

Zitat:
Ich bin um jeden Rat dankbar
Der Rat wird dir nicht gefallen, aber du eigenst dich NICHT für die Teilnahme am Strassenverkehr, du solltest den Führerschein lieber NICHT machen!

Und im übrigen, freunde dich auch mal mit dem Gedanken an, dass dir für DEINE STRAFTAT sogar dein Auto ersatzlos abgenommen werden kann...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und im übrigen, freunde dich auch mal mit dem Gedanken an, dass dir für DEINE STRAFTAT sogar dein Auto ersatzlos abgenommen werden kann...


Ist denn schon wieder Weihnachten??

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, bei Straftaten können die Tatwerkzeuge eingezogen werden (nicht müssen)!

Daher eine direkte und klare ja oder nein Frage an dich, ohne weitere Zuätze! Kann das Fahrzeug da es ein Tatwerkzeug gewesen ist eingezogen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
bei Straftaten können die Tatwerkzeuge eingezogen werden


Diese Aussage liest sich doch jetzt ganz anders!?


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und im übrigen, freunde dich auch mal mit dem Gedanken an, dass dir für DEINE STRAFTAT sogar dein Auto ersatzlos abgenommen werden kann...


Und jetzt erklär uns und dem TE warum in `diesem` Fall das Fahrzeug eingezogen werden soll?

Wie oft ist das in so einem Zusammenhang schon geschehen? Du schreibst ja, dass sie sich mit dem Gedanken schon mal anfreunden kann. Impliziert ja, dass das eher die Regel als die Ausnahme ist.

Ist ja wie die gern genomme Aussage vs Fahrtenbuchauflage.

Oder willst du ihr nur Angst machen?

-- Editiert von charlyt4 am 05.04.2021 13:32

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nein - § 21(3) StVG legt fest, wann die Einziehung möglich ist, und hier ist sie nicht möglich.

-- Editiert von muemmel am 05.04.2021 13:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das wäre eine astreine Straftat!
Welcher Straftatbestand sollte da denn vorliegen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Strafvereitelung wird er wohl gemeint haben (bezüglich des Fahrens ohne Führerschein).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

ich kann hier dem Post #1 nur zustimmen, die Fragestellerin - und auch ihr Freund - sind nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet (jedenfalls soweit es Kraftfahrzeuge betrifft - Radfahren sollte noch OK sein).

Ich kann nachvollziehen, dass man etwas üben möchte, und speziell dafür gibt es auch Möglichkeiten (Verkehrsübungsplätze).
Und wenn man das in einer wenig befahrenen Gegend macht könnte ich(!) sogar das tolerieren (hab' ich früher auch gemacht). Eine Autobahn ist dafür aber gänzlich ungeeignet, noch dazu wenn man dabei zu schneller fährt als erlaubt (in anderen Ländern müssen Fahranfänger sogar ausdrücklich langsamer fahren).

Zitat:
Wie hoch stehen meine Chancen, wenn ich noch im Laufe des Monats April meine praktische Fahrprüfung erfolgreich ablege, dass meine fehlende Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auffliegt?
Ziemlich niedrig würde ich sagen.
Vermutlich wird der Computer feststellen, dass die Halterin keine Fahrerlaubnis hat. Entweder wird dann direkt genauer ermittelt (etwa ein Vergleich mit dem Passbild), oder es kommt ein Zeugenfragebogen (mit dem man aber niemanden falsch verdächtigen sollte, das wäre eine Straftat).
Mit ganz viel Glück kommt nur ein Bußgeldbescheid, wenn der bezahlt wird (egal von wem) wäre die Sache erledigt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Strafvereitelung wird er wohl gemeint haben
Möglich. Aber ich hätte doch lieber von lesen-denken-handeln gewusst, wie er seine Behauptung begründet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Möglich. Aber ich hätte doch lieber von lesen-denken-handeln gewusst, wie er seine Behauptung begründet.



Ich glaube, da kannst du etwas länger warten.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich habe Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
... du eigenst dich NICHT für die Teilnahme am Strassenverkehr ...


Als Teilnehmer dieses Internet-Diskussionsforums zum Thema Recht kannst Du doch garnicht beurteilen, ob Du Dich zur Teilnahme an diesem Rechts-Forums eigenst - wie möchtest Du dann anderen einen Rat erteilen können?

RK

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dontdrinkanddrive
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 28x hilfreich)

Das Problem ist, dass du als Halterin eingetragen bist.

Die üblichen Spielchen - Fahrer auf Foto ist offensichtlich nicht der Halter - fallen damit wohl weg.

Sollte lediglich eine geringe Übrrtretung vorliegen, würde ich das Bußgeld zahlen, ggf. vom Bankkonto der Mutter oder einen anderen weiblichen Person, nicht von deinem.

Falls wir uns im Bereich von Punkten befinden, kannst du davon ausgehen, dass der Fahrer versucht wird zu ermitteln. Hier kann nur versucht werden, das Verfahren bis zur Verjährung hinaus zu zögern.
Dazu gibt es verschd. Taktiken, bei gegebenem Anlass später mehr dazu.

Nun bleibt dir aber erstmal nichts anderes übrig, als abzuwarten, ob und wenn ja was für Post du erhältst. Nach Erhalt kannst Du dich ja hier noch mal melden.

Um Dein Auto musst Du Dich - entgegen anderer Aussagen - keinesfalls sorgen.

Auch kannst Du getrost die moralischen Statements einiger hier ignorieren. Diese kommen für gewöhnlich von Menschen, die in Ihrem Leben sicherlich noch nie einen Fehler gemacht haben.

-- Editiert von Dontdrinkanddrive am 08.04.2021 18:10

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Deemo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Dontdrinkanddrive):
Das Problem ist, dass du als Halterin eingetragen bist.

Die üblichen Spielchen - Fahrer auf Foto ist offensichtlich nicht der Halter - fallen damit wohl weg.

Sollte lediglich eine geringe Übrrtretung vorliegen, würde ich das Bußgeld zahlen, ggf. vom Bankkonto der Mutter oder einen anderen weiblichen Person, nicht von deinem.

Falls wir uns im Bereich von Punkten befinden, kannst du davon ausgehen, dass der Fahrer versucht wird zu ermitteln. Hier kann nur versucht werden, das Verfahren bis zur Verjährung hinaus zu zögern.
Dazu gibt es verschd. Taktiken, bei gegebenem Anlass später mehr dazu.

Nun bleibt dir aber erstmal nichts anderes übrig, als abzuwarten, ob und wenn ja was für Post du erhältst. Nach Erhalt kannst Du dich ja hier noch mal melden.

Um Dein Auto musst Du Dich - entgegen anderer Aussagen - keinesfalls sorgen.

Auch kannst Du getrost die moralischen Statements einiger hier ignorieren. Diese kommen für gewöhnlich von Menschen, die in Ihrem Leben sicherlich noch nie einen Fehler gemacht haben.


Ich danke dir wirklich herzlich für die erste sowohl sehr empathische als auch konstruktive und hilfreiche Antwort auf mein Anliegen. Sobald der Bescheid bei mir hereinflattert und ich Genaueres weiß, werde ich mich hier zurück melden.

-- Editiert von Deemo am 08.04.2021 20:33

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dontdrinkanddrive
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 28x hilfreich)

Kein Problem!

Nach meiner Einschätzung, kommt es vor allem darauf an, ob du die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 20 kmh überschritten hast.

Bis einschließlich 20kmh Überschreitung liegst du noch im Verwarngeldbereich. Punkte oder Fahrverbot würden hier nicht drohen.
Ich kann mir vorstellen, dass bis zu diesem Zeitpunkt automatisiert keine Prüfung des Fahrers vorgenommen wird, unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld fristgerecht bezahlt wird.

Bei über 20kmh Überschreitung würde jedoch 1 Punkt drohen und damit die Ermittlung des Fahrers obligatorisch.
Zu deinen Gunsten gehen 3% Toleranz ab.
Du müsstest in diesem Fall also 145kmh aufwärts bei erlaubten 120kmh gefahren sein.

Sollte dies der Fall sein, bleibt nur zu hoffen, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Grundsätzlich sollten von Euch vorerst KEINERLEI Angaben zum Sachverhalt - weder mündlich noch schriftlich - getätigt werden, bevor Ihr nicht weiteren Rat eingeholt habt.

Alles Gute, schönes Wochenende und meld dich, wenn es Neues gibt.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Deemo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Dontdrinkanddrive):
Kein Problem!

Nach meiner Einschätzung, kommt es vor allem darauf an, ob du die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 20 kmh überschritten hast.

Bis einschließlich 20kmh Überschreitung liegst du noch im Verwarngeldbereich. Punkte oder Fahrverbot würden hier nicht drohen.
Ich kann mir vorstellen, dass bis zu diesem Zeitpunkt automatisiert keine Prüfung des Fahrers vorgenommen wird, unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld fristgerecht bezahlt wird.

Bei über 20kmh Überschreitung würde jedoch 1 Punkt drohen und damit die Ermittlung des Fahrers obligatorisch.
Zu deinen Gunsten gehen 3% Toleranz ab.
Du müsstest in diesem Fall also 145kmh aufwärts bei erlaubten 120kmh gefahren sein.

Sollte dies der Fall sein, bleibt nur zu hoffen, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Grundsätzlich sollten von Euch vorerst KEINERLEI Angaben zum Sachverhalt - weder mündlich noch schriftlich - getätigt werden, bevor Ihr nicht weiteren Rat eingeholt habt.

Alles Gute, schönes Wochenende und meld dich, wenn es Neues gibt.


So, die Verwarnung ist bei mir eingetroffen und es sieht schon mal weniger düster aus. Ich habe ein Verwarngeld von 10€ für 8km/h Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bekommen und gehe damit davon aus, dass es dabei bleibt, wenn ich das Geld fristgerecht bezahle. Soll ich den Anhörungsbogen nun also ignorieren und das Verwarngeld einfach unter dem Aktenzeichen an die unten stehende Bankverbindung überweisen, oder gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Besten Dank schon mal!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

unbedingt bezahlen, damit wäre die Sache erledigt (und es schaut sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch niemand mehr genauer an).

Du habt' ihr wirklich Glück gehabt.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dontdrinkanddrive
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Deemo):
Soll ich den Anhörungsbogen nun also ignorieren und das Verwarngeld einfach unter dem Aktenzeichen an die unten stehende Bankverbindung überweisen, oder gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Hi und schön zu hören.
Das klingt in der Tat sehr gut. Du hast wohl Glück gehabt!

Zahle unbedingt fristgerecht das Verwarngeld. Vorsichthalber würde ich dies nicht vom eigenen Bankkonto tätigen (um im Fall der Fälle eine bessere Argumentation zu haben).

Den Anhörungsbogen schickst du NICHT zurück. Auf dem Anhörungsbogen sollte auch vermerkt sein, dass dieser nicht zurück gesendet werden braucht, sofern das Verwarngeld fristgerecht überwiesen wird, da es sich lediglich um eine Verwarnung handelt und der Fahrer damit nicht ermittelt werden muss.

Alles Gute!

P.S. Ich kann deine jetzige Situation sehr gut nachvollziehen, da meine kleine Schwester gerade auch ihren Führerschein macht und dies ist in der aktuellen CoV-2 Lage alles andere als schön, vor allem da sie durch ihre erste Fahrprüfung vor kurzem durchgefallen ist und das Ganze sich terminlich - Fahrstunden / Prüfung - sehr hinzieht...

Aber lass das Auto nun lieber stehen, bis zur bestandenen Fahrprüfung, für die ich dir viel Erfolg wünsche. Fortuna lässt das sicher kein zweites Mal durchgehen. ;)

-- Editiert von Dontdrinkanddrive am 21.04.2021 18:22

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Deemo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank euch Beiden, damit fällt mir jetzt wirklich ein Stein vom Herzen und hoffe ich, dass es nun erledigt ist.
Und ich danke auch dir @Dontdrinkanddrive für deine Anteilnahme, ich kann die Situation deiner Schwester nur zu gut nachempfinden...nimm am besten meine Geschichte als Negativbeispiel, nicht, dass sie auf ähnliche Gedanken kommt. :D
Ich habe definitiv nicht vor zu fahren. Mit etwas Glück findet meine Prüfung schon in zwei Wochen statt, so lange kann ich noch warten. Es wird definitiv sowieso nichts vergleichbar mit den unerträglich langen Wochen, die gerade hinter mir liegen. Ist wohl ne gute Lektion! Wenn ihr hier nichts mehr von mir hört, ist wahrscheinlich alles so geblieben wie erwartet. Nochmal dankeschön für eure Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Dontdrinkanddrive):
Vorsichthalber würde ich dies nicht vom eigenen Bankkonto tätigen (um im Fall der Fälle eine bessere Argumentation zu haben).

Das kann man sich sparen, da der Vorgang jetzt automatisiert abläuft, d.h. bei korrektem Zahlungseingang wird die Zahlung automatisch zugeordnet, der Fall automatisch geschlossen und nach Fristablauf gelöscht. Den sieht sich niemand mehr an, da eine Verwarnung mit der Zahlung abschließend erledigt ist (§56 Abs. 4 OWiG).

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

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