Hallo,
ich habe heute jemanden die Vorfahrt genommen und es kam zu einem Unfall. Es ist niemanden etwas passiert. Das ist die Hauptsache. Ich wollte nach rechts abbiegen und ein Auto stand in der Straße und ich bin deshalb einbisschen vorgefahren und dann kam es zum Unfall. Ich meine aber das andere Autofahrer zu schnell gefahren sei. Was verneint wird. Die Polizei meinte das würde aber auch keine Rolle spielen. Stimmt, das?
Ich freue mich über eure Antworten.
-- Editier von Regenbogen88 am 09.01.2017 19:12
Mitschuld beim Vorfahrtnehmen
9. Januar 2017
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Frage vom 9. Januar 2017 | 18:28
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitschuld beim Vorfahrtnehmen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2017 | 20:09
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Wenn z.B. 50 km/h erlaubt sind und der andere fährt so um die 65 km/h, dann sehe ich keine Mitschuld.
Fährt der andere aber 100 km/h, dann schaut die Sache schon anders aus.
Und jetzt?
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