Mögliche Fahrlässige Körperverletzung nach Auffahrunfall

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
maxrebo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Fahrlässige Körperverletzung nach Auffahrunfall

Hallo,

war vor kurzem der Verursacher eines Auffahrunfalls (kurze Unaufmerksamkeit). Die anderen Unfallbeteiligten behaupteten unverletzt zu sein, dennoch wurde die Polizei gerufen und der Unfall wurde aufgenommen. Alle Beteiligten wurden dann von der Polizei am nächsten Tag kontaktiert und nach eventuellen Verletzungen gefragt. Der Fahrer des Wagens auf den ich direkt aufgefahren bin, behauptete darauf hin nur leichte Muskelschmerzen (ähnlich einem Muskelkater) zu haben. Ich habe Ihn auch persönlich nochmal kontaktiert und er war sehr gelassen und meinte, er würde nicht mal zum Arzt gehen da es ihm gut gehe bzw. die Verletzung minimal sei.

Dennoch steht bei der Polizei jetzt natürlich die Fragen im Raum, ob der Fall nun als fahrlässige Körperverletzung verfolgt werden soll. Der zuständige Polizeibeamte sagte mir, sie würden dies zunächst intern besprechen in den nächsten Tagen, ob es bei einem einfachen Bußgeld bleibt oder eben an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.

Wenn es nun doch dazu kommen sollte, dass dies zur Staatsanwaltschaft kommt bzw. sogar vor Gericht, was habe ich zu erwarten (habe noch keine Vorstrafen)? Insbesondere da ich auch momentan auf Arbeitssuche bin, wie wirkt sich eine eventuelle Verurteilung auf meinen Bewerbungsprozess aus? Sollte ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen?



-- Editier von maxrebo am 08.07.2016 14:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wenn es nun doch dazu kommen sollte, dass dies zur Staatsanwaltschaft kommt bzw. sogar vor Gericht, was habe ich zu erwarten (habe noch keine Vorstrafen)? Das ist hier kein Hellseherforum. Insofern ist nur anzumerken, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren schlicht einstellen kann, was sie auch nicht selten tut.
Insbesondere da ich auch momentan auf Arbeitssuche bin, wie wirkt sich eine eventuelle Verurteilung auf meinen Bewerbungsprozess aus? Überhaupt nicht, wenn Sie nicht gerade auf einem Flughafen, in einem Gefängnis oder sonst irgendwas Sicherheitsrelevantem arbeiten wollen.
Sollte ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
maxrebo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das ist hier kein Hellseherforum. Insofern ist nur anzumerken, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren schlicht einstellen kann, was sie auch nicht selten tut.


Danke für die Antwort. Das ist mir natürlich klar, dass hier keiner vorhersehen kann, was genau passieren wird. Ich hatte eher an mögliche/plausible Ausgänge für diesen Fall gedacht unter diesen Umständen (keine Vorstrafen, geringes Verletzungsausmaß). Aber dass dies zumindestens keine Auswirkung auf meinen Bewerbungsprozess haben wird ist schon mal sehr gut zu wissen. Vielen Dank.

Gruß,
maxrebo

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Plausible Ausgänge: Neben der erwähnten Ahndung als Ordnungswidrigkeit käme die auch schon erwähnte Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit ohne Auflage in Frage, die Einstellung mit Auflage (in der Regel eine Geldbuße, die aber auch keine Vorstrafe bedeutet) und die Verurteilung zu einer kleineren Geldstrafe. Letztere käme nicht ins Führungszeugnis, wäre also einer Bewerbung nur in den erwähnten Ausnahmefällen hinderlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Kleiner Hinweis noch: Die Staatsanwaltschaft wird todsicher eingeschaltet, weil wir in einem Rechtsstaat leben, in dem die Polizei nicht darüber entscheidet, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Die wiederum kann das dann ggf. an die Bußgeldstelle abgeben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von maxrebo):
Ich hatte eher an mögliche/plausible Ausgänge für diesen Fall gedacht unter diesen Umständen (keine Vorstrafen, geringes Verletzungsausmaß).

Einen Anwalt brauchen Sie aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Wieso auch? Es ist ja nichts passiert.
Der Unfall und eine evtl. Verhandlung (die Chancen, dass dieser Fall vors Gericht geht, steht meiner Meinung nach aktuell bei 2,3%) wären ja eh durch die Versicherung abgedeckt.
Von daher: Ruhe bewahren und abwarten.

Ich empfehle mich.

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