Mögliche Konsequenzen nach Polizeikontrolle an Fahrzeug aus europ. Ausland

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go488594-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Konsequenzen nach Polizeikontrolle an Fahrzeug aus europ. Ausland

Kurze Frage bezüglich des folgenden Szenarios:

Unserer fiktiver Fahrzeughalter mit deutschem Pass und Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland fährt mit seinem nicht in Deutschland zugelassenem Fahrzeug nach Bayern auf Urlaub.

Da wird er nun von der Rennleitung angehalten und es wird festgestellt, dass das Fahrzeug nicht TÜV-konform ist.

Unser Fahrzeughalter hat alle Fahrzeug- und Versicherungspapiere dabei die besagen dass das Fahrzeug im vorgefundenen Zustand im Herkunftsland ganz normal zugelassen ist.

Was passiert in diesem Fall? Muss der Fahrzeughalter Bußgelder zahlen (bspw. zu lauter Auspuff) Kann die Polizei das Fahrzeug stilllegen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn der reguläre Wohnsitz des Fahrers im Ausland ist ist seine Nationalität im Grunde egal.
Eigentlich ist auch der Wohnsitz "egal" da dies ein nur ein zoll- und steuerrechtliches Problem ist.

Es gilt §§20-22 FZV

Vorallem §20 Abs 3

Zitat:
Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.
und §22
Zitat:
Erweist sich ein ausländisches Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, ist § 5 anzuwenden; muss der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden, wird die im Ausland ausgestellte Zulassungsbescheinigung oder der Internationale Zulassungsschein an die ausstellende Stelle zurückgesandt. Hat der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen nach Satz 1 jede Verwaltungsbehörde nach § 46 Absatz 1 zuständig.


Ein zu lauter Auspuff betrifft nicht die Betriebs- oder Verkehrsicherheit, andere Modifikationen evtl. schon z.B. Freigängikeit der Räder, gefährliche und spitze Anbauteile, Felgen-Reifen-Kombination nicht nach ETRTO und ohne Gutachten/Eintragung etc.).

-- Editiert von FareakyThunder am 20.04.2018 15:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
contain
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das Thema hier nochmal etwas auszuweiten. Ich lebe selbst seit vielen Jahren im europ. Ausland in einem nicht EU Land. Ich bin hier fest gemeldet samt angemeldetem Auto. In Deutschland habe ich nichts mehr.

Hier sind viele Sachen nicht eintragungspflichtig. In Deutschland sind die Sachen eintragungspflichtig. Wie verhält sich sowas bei einer Kontrolle in Deutschland? Setzt man hier den Focus lediglich auf die Verkehrssicherheit oder auch auf das Fehlen der Eintragung? Punkt 2 wäre ja eigentlich ein Widerspruch. Wenn man in dem Land wo das Fahrzeug zugelassen ist die Änderung nicht eintragen muss und dementsprechend auch nicht kann, würde es ja ein Konflikt geben, wenn man ins Ausland fährt. Es gibt mehrere Länder in Europa, wo die Regeln für Änderungen am Fahrzeug doch recht verschieden sind.

Gibt es hier ein europäische Rechtsgrundlage, auf die man sich berufen kann? Das ein Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher sein muss ist absolut richtig und auch wichtig. Aber was ist mit einer Eintragung, die auf Grund der Rechtsgrundlage in dem Land wo das Fahrzeug zugelassen ist bei einer Kontrolle in Deutschland fehlt? Was können die Folgen sein oder geht es tatsächlich nur um die Betriebs- und Verkehrssicherheit?

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#3
 Von 
go638449-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@contain hast du inzwischen schon mehr dazu herausgefunden? Bin in einer ähnliches Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go638449-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@contain hast du inzwischen schon mehr dazu herausgefunden? Bin in einer ähnliches Situation.

0x Hilfreiche Antwort

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