Mofa gefahren ohne Versicherung

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jacke01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mofa gefahren ohne Versicherung

Guten Tag,
Ich bin 17 Jahre und vor ca. 1 Monat mit einem Mofa gefahren. Das Mofa funktioniert nicht wirklich und steht eigentlich nur in der Garage rum. Da es an diesem Tag mal anspring fuhr ich ein Stück auf einer Privatstraße und drehte auf der ankreuzenden öffentlichen Straße um. In dem Moment kam Polizei und ich hatte noch ein Kennzeichen von 1999 und keinen Helm auf.
Ich besitze einen Führerschein der Klasse B.


Nach nun 1 Monat hab ich eine Vorladung bekommen.
Wie sollte ich nun weiter verfahren? Lohnt sich ein Anwalt?
Sollte man zur Vorladung gehen?

-- Editiert von Jacke01 am 16.07.2019 10:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Jacke01):
Lohnt sich ein Anwalt?
Auch der beste Anwalt kann an den Tatsachen nichts ändern. Zudem wird Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, und da wird man nicht lebenslang eingekerkert. Imho lohnt sich ein Anwalt nicht.

Zitat (von Jacke01):
Sollte man zur Vorladung gehen?
Ich glaube nicht, dass Du durch einen Plausch mit dem Polizisten Deine Situation verbessern könntest. Du könntest sie aber verschlechtern. Z.B. indem Du einräumst, dass es nicht Dein erster und einziger Ausflug gewesen ist.

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ich glaube nicht, dass Du durch einen Plausch mit dem Polizisten Deine Situation verbessern könntest.
Sehe ich nicht ganz so. Natürlich sind die Fakten erstmal gesetzt. Gerade im Jugendstrafrecht werden aber Aspekte wie zB Reue nicht ganz unbeachtet gelassen.
Das bedachte Wort kann da schon am Strafmaß was ändern, wobei man sich da ohnehin in Dimensionen bewegt, die eigentlich keine Nennenswerten Auswirkungen haben (bei uns wäre das beim 1. Verstoß und sonstiger Unauffälligkeit irgendwas zwischen erhobenem Zeigefinger und einigen Sozialstunden)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Gerade im Jugendstrafrecht werden aber Aspekte wie zB Reue nicht ganz unbeachtet gelassen.
Das ist richtig (und gilt nicht nur für Jugendstrafrecht).

Zitat (von NaibaF123):
Das bedachte Wort kann da schon am Strafmaß was ändern
Auch da will ich nicht widersprechen. Entscheidend ist da aber eben das bedachte Wort. Ein 17-Jähriger ohne Kenntnis der Fallstricke tappt da ganz schnell in die Falle und belastet sich eher, als das er sich entlastet. Reue zeigen kann Naiba immernoch bei der Verhandlung.

Zitat (von NaibaF123):
wobei man sich da ohnehin in Dimensionen bewegt, die eigentlich keine Nennenswerten Auswirkungen haben
Eben.

-- Editiert von Demonio am 16.07.2019 11:57

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