Motorradunfall mit 2 Motorräder

20. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490809-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorradunfall mit 2 Motorräder

Hallo,

ich hatte letztes Jahr einen Motorradunfall, bei dem mich ein anderer Motorradfahrer überholen wollte dies kurz vor der Kurve. Da ich bei der Kurven inneren Seite fahren wollte. (Wie als würde man die Kurve schneiden fährt man auch leicht schräg in die Kurve). Hat dieser dann ein Überholvorgang gestartet und hat mich dabei als ich schräg in die Kurve fuhr am linken Knie erwischt. Wir sind beide gestürzt, ich habe mich am Bein stark verletzt. Der andere blieb unversehrt. Beide Motorräder Totalschaden. Als ich im RTW Richtung Krankenhaus transportiert wurde nahm die Polizei den Unfall auf. Ich hatte Unterlenkspiegel am Motorrad die eine E-Nummer haben und sogar vom TÜV so abgenommen wurden. Meine Verletzung war ein Kreuzbandriss der nicht operiert wurde weil es das hintere ist und dieses nun für immer gerissen bleibt, am fußgelenk war innenband, Außenband, syndosmoseband ab (8 Wochen krankgeschrieben) Jetzt kam nach gut einem Jahr ein Brief zu mir nach Hause in dem steht: „nach Feststellung in der Ermittlungsakte waren die Rückspiegel an ihrem KRad falsch angebracht, so dass sie ohne Funktion waren und sie diese nicht benutzten konnten. Ansonsten hätten sie auch ohne schulterblick wahrnehmen können, dass unser Versicherter die überholt."
Laut Brief von der gegnerischen Versicherung hab ich eine 2/3 Mithaftung und einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 600€.
Nun zur Frage: ich verstehe nicht warum ich eine Mithaftung bekomme ? Selbst wenn keine Spiegel angebracht wären wäre ich doch gar nicht daran Mitbeteiligt? Es ist doch nicht die Pflicht kurz vor der Kurve in den Spiegel zu schauen und zu kontrollieren ob jemand mich überholt? Zusätzlich sind die Spiegel E geprüft und der tüv fand diese auch als richtig angebracht und legal. Mein unfallgegner hatte laut Akte 2 komplett abgefahrene Reifen auf seinem Motorrad, warum wird dies nicht auch mit ein geflossen?
Sind 600€ für solch eine Verletzung angebracht?

Wäre sehr erfreut wenn mir jemand helfen könnte ich weiß nicht was ich tun soll.


Mit freundlichen Grüßen
Tobias

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Tobias,

ob und wie stark du eine Mitschuld trägst, hängt davon ab, wie stark du die Kurve geschnitten hast. Falls du dazu die Gegenahrbahn genutzt hast, sehe ich schon einen recht hohen Schuldanteil bei dir.

Ich hoffe du hast einen Anwalt, denn das ist sehr wichtig, wenn man verletzt wurde und eventuell noch mit späteren Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Frage doch dann deinen Anwalt.


Gruß

Uwe

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#2
 Von 
go490809-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war nicht in der Gegenfahrbahn. ich bin beim Fahrbahnrand gefahren und als die Kurve kam bin ich eher weiter in der Mitte um die Kurve nicht am Außenrand der Fahrbahn zunehmen, jedoch alles noch auf meiner Spur. Habe leider keine Rechtsschutzversicherung und keinen Anwalt. Jedoch werde ich mir jetzt wahrscheinlich einen zu legen, da ich das alles einwenig komisch finde und ein Profi dich natürlich immer besser auskennt.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go490809-49):
Habe [...]keinen Anwalt.
Es war ein Fehler nicht gleich einen Anwalt, auch ohne Rechtsschutzversicherung, zu konsultieren. Im Falle einer Alleinschuld Deines Unfallgegners hätte die gegnerische Haftpflichtversicherung den Anwalt zahlen müssen. Im Falle einer Mitschuld von Dir, haääte die gegnerische Versicherung den Anwalt zwar nur anteilig zahlen müssen, aber es wäre für Dich dennoch sinnvoll gewesen gleich einen Anwalt zu konsultieren.

Jetzt sieht die gegnerische Haftpflichtversicherung in Dir ohne juristische Unterstützung einen leichten Gegner und versucht sich weitgehende vor der Schadensregulierung zu drücken.

Die abgefahrenen Reifen Deines Unfallgegners spielen bei der Schaadensregulierung keine Rolle, weil sie nicht unfallursächlich waren.

Wenn Deine Spiegel allen Vorschriften entsprachen, dann sollte das auch keine entscheidende Rolle spielen. Aber die Versicherung versucht es halt.

Dein aktuelles Problem ist, dass Du nicht sofort einen Anwalt konsultiert hast und der Schaden nun möglcherweise bereits teilreguliert ist. Das kann u.U. bedeuten, dass ein jetzt hinzugezogener Anwalt nicht mehr den vollen Schaden für sein Honorar zu Grunde legen kann und für eine Teilregulierung Dich zur Kasse bittet.

Du solltest jetzt keinerlei Zahlungen der Versicherung entgegen nehmen und auch keine Schecks einlösen und einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. Mit ihm solltest Du auch besprechen, ob auf Dich irgendwelche Anwaltskosten zukommen, weil möglicherweise schon eine Teilregulierung erfolgt ist.

Mehr als 20% Mitschuld Deinerseits (wenn überhaupt) wegen eines Verstosses gegen das Rechtsfahrfahrgebot sehe ich aufgrund Deiner Beschreibung nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go490809-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay alles klar Dankeschön dann werde ich heute mal zu einem Anwalt gehen. Und jetzt auch eine Rechtsschutzversocherung abschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go490809-49):
Und jetzt auch eine Rechtsschutzversocherung abschließen.
Die wird diesen Fall aber nicht abdecken! Die hilft dir nur für zukünftige Fälle.

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