Motorroller ohne Versicherungsschutz gefahren

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Puppi123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorroller ohne Versicherungsschutz gefahren

Hallo.
Meine dumme Situation ist folgende...

Ich bin mit meinem Roller in den Garten gefahren, hatte nicht dran gedacht, dass ich hätte ab März wieder ein neues Kennzeichen bräuchte.

Nun bin ich aber auf einer Bundesstraße gefahren, habe irgendwann in einer Ortschaft ein Fahrradfahrer ordnungsgemäß überholt.
Dieser Fahrradfahrer war wohl ein Polizist in Zivil, der sich gleich mein Kennzeichen gemerkt hat und am nächsten Tag in seiner Dienststelle nach mir gefahndet hat.

Als ich da am Dienstag mit dem Roller im Garten war, kam mein Schwiegersohn und machte mich drauf aufmerksam, dass ich ja gar nicht mehr fahren dürfte.

Auweia, ich schnell gestern nach der Arbeit zur Versicherung, neues Schild besorgt.

Heute Nachmittag kam dieser Fahrrad fahrende Polizist, zu mir nach Hause und erzählte mir von meiner Straftat.

Ich habe ihm nachvollziehbar geschildert, dass es unwissend war und habe ihm auch die Handynummer von meinem Schwiegersohn gegeben, dass sie ihn auch fragen könnten und so weiter.

Er hat gesehen, dass ich ein neues Schild seit gestern dran habe, und hat sich auch die Versicherungspapiere zeigen lassen.

Nun meine Frage, was könnte mir passieren?
Ich fahre seit 24 Jahren unfallfrei, habe noch keinen Punkt und bin auch sonst noch nie negativ bei der Polizei oder anderweitig aufgefallen.

Ich finde bis jetzt leider nur Beiträge in denen steht, dass die Leute direkt von der Polizei angehalten wurden, aber das war ja bei mir nicht der Fall.

Ratet mir bitte, wie ich mich verhalten soll.
Vielen Dank
Gruß Silvia

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Puppi123mitglied):
Ich habe ihm nachvollziehbar geschildert, dass es unwissend war

Irrelevant.



Zitat (von Puppi123mitglied):
Nun meine Frage, was könnte mir passieren?

Ein entsprechendes Verfahren wegen fahrens ohne Versicherungsschutz.



Zitat (von Puppi123mitglied):
Ich finde bis jetzt leider nur Beiträge in denen steht, dass die Leute direkt von der Polizei angehalten wurden, aber das war ja bei mir nicht der Fall.

Ob man angehalten wurde oder nicht, ist irrelevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puppi123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Blöderweise hat man auch die Fahrereigenschaft schon zugegeben.

0x Hilfreiche Antwort

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