Mpu Verbot durch Gericht

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb481017-70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mpu Verbot durch Gericht

Guten Tag,
Ich musste eine Mpu wegen Verkehrsverstöße und Strafrechte machen. Dabei ging es um einmal fahren ohne Fahrerlaubnis und einmal zu schnell gefahren 24 kmh zu viel. Am Anfang sollte ich nur eine MPU wegen einer trunkenheitsfahrt machen, allerdings wurde das vom Gericht Deutschland weit bei unter 1,6 Promille und erst Tätern den Fahrerlaubnis Behörden untersagt den Führerschein von einer MPU abhängig zu machen. Der Psychologe hat mir die MPU bis auf den Alkohol Positiv bescheinigt und durch den Alkohol fällt sie negativ aus. Kann ich jetzt trotz der negativen wegen Alkohol meinen Führerschein bekommen ? Weill es wurde ja untersagt den Führerschein wegen Alkohol von der MPU abhängig zumachen. Ich kenn mich mir den Rechten nicht genau aus, Aber spielt hier der Alkohol überhaupt ein Thema durch das Gerichts urteil?
MFG Daniel.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Liegt der Behörde das Gutachten vor?
Wurde der Antrag auf Neuerteilung zurückgezogen, oder wurde die Neuerteilung eienr Fahrerlaubnis versagt?

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#2
 Von 
fb481017-70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dad gutachten ist noch bei mir daheim. Wollte davor wissen ob das möglich ist bevor ich ein negatives gutachten abgebe. Hab vor 4 Monaten einen Antrag auf Neuverteilung beantragt der geht jetzt noch bis zum Februar.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fb481017-70):
allerdings wurde das vom Gericht Deutschland weit bei unter 1,6 Promille und erst Tätern den Fahrerlaubnis Behörden untersagt den Führerschein von einer MPU abhängig zu machen.

Nö. Da hat man wohl was falsch verstanden.



Zitat (von fb481017-70):
Kann ich jetzt trotz der negativen wegen Alkohol meinen Führerschein bekommen ?

Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt auf die Details an, insbesondere auf die Bereiche in der MPU die auf den Alkohol Bezug nehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb481017-70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage Stellung war: Wird sich Herr.......... trotz der aktenkundigen verkehrsverstöße und Straftaten zukünftig an die Regeln und Gesetze halten. Er hat in dem Gutachten reingeschrieben das es glaubhaft isr das ich nicht mehr zu schnell und ohne Führerschein fahre und es nicht abschließend geklärt ist ob die trunkenheits fahrt da, es sich dabei auch um eine Straftat handelt mit beurteilt werden muss. Mit der trunkenheitsfahrt wäre das gesamtergebnis allerdings negativ zu beurteilen.

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Dann lag der MPU gar keine Alkoholfragestellung zugrunde, sondern nur die verkehrsrechtliche Fragestellung. Das hat mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nichts mit der entsprechenden Fragestellung bei weniger als 1,6‰ zu tun. Die MPU-Auflage mitsamt ihrer Fragestellung ist daher nicht zu beanstanden.

Allerdings verstehe ich diesen Satz,

Zitat:
es nicht abschließend geklärt ist ob die trunkenheits fahrt da, es sich dabei auch um eine Straftat handelt mit beurteilt werden muss.
nicht so ganz. Etwas anders wird es wohl schon in dem Gutachten stehen.

Insgesamt ist aber leider wohl davon auszugehen, dass das Gutachten negativ ausgefallen ist und bei Abgabe des Gutachtens keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden wird. Ob die Abgabe des Gutachtens sinnvoll sein könnte vermag ich ohne Kenntnis des genauen Inhalts des Gutachtens nicht zu beurteilen.

Res wäre aber wohl sinnvoll den Antrag auf Neuerteilung zurückzuziehen um eine kostenpflichtige Versagung, die neben den Kosten auch weitere Nachteile mit sich bringen würde, zu vermeiden.

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#6
 Von 
fb481017-70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss man den Antrag zurückziehen wenn er abläuft, würde es etwas kosten wenn ich ihn in der Zeit nicht zurück ziehe ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb481017-70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss man den Antrag zurückziehen wenn er abläuft, würde es etwas kosten wenn ich ihn in der Zeit nicht zurück ziehe ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Du musst den Antrag nicht zurückziehen. Du solltest es im eigenen Interesse aber tun. Machst Du es nicht, dann wird der Antrag abgelehnt. Und das kostet dann tatsächlich Geld. Zudem würde sich die Tilgungsfrist der Einträge in der Führerscheinakte verlängern.

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#9
 Von 
fb481017-70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Dann ziehe ich den Antrag lieber zurück

-- Editiert von fb481017-70 am 27.12.2017 14:25

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