Mpu wegen cannabis

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
k-man3004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mpu wegen cannabis

Hallo an alle

ich wurde am 26.01.2011 bei einer polizeikontrolle positiv auf thc getestet worden. zu meiner 800€ geldstrafe 4 punkte und 1 monat fahrverbot, habe ich jetzt einen brief von FSt zur anordung einer ärtzlich anerkannten begutachtung zur fahreignung bekommen. die ich bis zum 14.06.2011 abgeben oder machen muss.
habe keine angaben zum konsum bei der polizei gemacht, habe auch seit dem nichts mehr geraucht.
meine werte:
THC 2,1ng/ml
THC-COOH 9,7ng/ml

lese in jedem forum das es rausgeschmissenes geld ist, weil man 6 monate abstinenz nachweisen muss was ich auch nicht ganz schaff.

jetzt meine frage an jemanden der sich auskennt, wie stehen meine chancen ur bestehung der MPU oder soll ich geich drauf vezichten??

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Laut Threadüberschrift wurde eine MPU angeordnet. Laut Deinem Post handelt es sich aber um ein ärztliches Gutachten. Letzteres ist etwas ganz anderes als eine MPU.

Aufgrund Deiner Werte und Deines Posts gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein ärztliches Gutachten handelt. Dieses kannst Du bestehen wenn Du seit dem Vorfall sauber bist, und wenn es Dir gelingen sollte den begutachtenden Arzt davon zu überzeugen, dass es sich um einmaligen Probierkonsum gehandelt hat. Bereits ein zweimaliger Probierkonsum wäre ein mindestens gelegentlicher Konsum, der bei mangelndem Trennungsvermögen, welches durch die berauschte Fahrt erwiesen ist, eine Fahreignung ausschließen würde. Die Fahrerlaubnis wäre dann zu entziehen und eine Neuerteilung erst nach bestandener MPU möglich.

Auch für das ärztliche Gutachten bedarf es einer gewissen Vorbereitung, weil Deine Angaben zu Deinen Werten passen müssen. Verstrickst Du Dich in Widersprüche wird Dir der Arzt den einmaligen Konsum nicht abkaufen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
k-man3004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke Freudefeuer,

kannst du mir auch sagen ob ich mit diesem werten auch sagen kann das es ein einmaliger probierkonsum war und ich am silvester heisst 26 tage vorher damit des 1 mal konfrontiert wurde. dies dan am tag vor der fahrt wieder probiert habe?

mfg

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ich habe doch bereits oben geschrieben, dass bereits zweimaliger Konsum gelegentlicher Konsum ist. Ohne Trennungsvermögen, also aufgrund der berauschten Fahrt, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen wenn Du mindestens zweimaligen Konsum einräumst.

Du musst also versuchen den Arzt davon zu überzeugen, dass Du nur dieses eine und einzige mal Cannabis probiert hast. Bei Deinen Werten ist das durchaus möglich.

Gelingt Dir das ist alles im grünen Bereich. Gelingt Dir das nicht wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

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#4
 Von 
k-man3004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

gilt auch gelegentlicher Konsum bei mehrjährigen abständen und wenn ich ihn oder die überzeuge das ich damit endgültig abgeschlossen habe?
Habe ich auch, habe seid dem nicht mehr konsumiert und werden und können nichts aktuelles finden.
des kann doch nicht sein das mir dan trotzdem die fahrerlaubnis entzogen wird!

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"Gelegentlicher Konsum bei mehrjährigen Abständen" ist etwas völlig anderes als "einmaliger Probierkonsum".
Freudenfeuer hat ja nun ausgeführt, welche Folgen das hat.


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