Nach Alleinunfall Bußgeldverfahren

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Alleinunfall Bußgeldverfahren

Guten Tag,

ich habe eine schriftliche Äußerung als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit erhalten. Im Feld "Vorwurf" steht "Alleinunfall".

Bemerkungen: Es wird Ihnen vorgeworfen, als Kradfahrer einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht zu haben. Bei dem Unfall wurden Sie selbst verletzt [Anm.: nur ich]. Es enstand kein Fremdschaden. Beim Beschleunigen des Krades verloren Sie die Kontrolle über das Fahrzeug und kamen zu Fall. Eine Unfallmitteilung wurde ausgestellt.

Die Unfallmitteilung habe ich zwar nie erhalten, jedoch würde ich gerne den Bußgeldbescheid abwehren oder zumindest das Bußgeldverfahren zur Einstellung bringen.

Muss ich den Äußerungsbogen wirklich ausfüllen?

Es gibt zwei Zeugen, beide haben ausgesagt, dass sie nur sehen konnten, wie ich gefallen bin. Das allein begründet wohl keine OWi?

Wie gehe ich am besten vor?



-- Editiert von Moderator topic am 07.02.2022 08:37

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

das Ganze wird wohl auf folgendes hinauslaufen: Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit...


Hallo, vielen Dank! Es handelte sich um einen Feldweg mit asphaltierter, gut erhaltener Fahrbahn und ausreichender Breite für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge.

Unmittelbar hinter Wohnhäusern, die zwar am Feldweg stehen, aber zur geschlossenen Ortschaft gehören, wo 30 erlaubt sind (die bin ich auch gefahren), rutschte ich vom Kupplungshebel ab, das Vorderrad ging hoch, die Füße gingen von den Fußrasten ab, das Vorderrad ging wieder gen Boden, ich verlor die Kontrolle und kam zu Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von goleo):
Muss ich den Äußerungsbogen wirklich ausfüllen?


Müssen nicht, können und sollten schon.
Dort aber kurz und knapp halten! Ich würde dort kurze Unaufmerksamkeit angeben und einen Fahrfehler einräumen.

Zitat (von goleo):
wo 30 erlaubt sind (die bin ich auch gefahren), rutschte ich vom Kupplungshebel ab, das Vorderrad ging hoch, die Füße gingen von den Fußrasten ab, das Vorderrad ging wieder gen Boden, ich verlor die Kontrolle und kam zu Fall.


Ich fahre seit 20 Jahren Motorrad und bin weiß Gott nicht immer ein Engel auf 2 Rädern, daher wage mir anzumaßen zu beurteilen, dass die Geschichte so nicht schlüssig ist.
Ich kenne kein für die Straße zugelassenes Motorrad, welches mit recht hoher Drehzahl und halb gezogener Kupplung bewegt werden muss, um 30 km/h zu fahren.

Wer so fährt, bedient das Fahrzeug entweder falsch, oder hatte anderes vor. ;)

Unter Polizisten, Richtern, Staatsanwälten gibt es genügend Personen, die Erfahrung auf 2 Rädern haben, die kaufen Ihnen die Geschichte so nie im Leben ab, oder ziehen eben andere Schlüsse daraus als es Ihnen recht ist.
Das sind eher Vorbereitungen für einen Wheelie, was man besser nicht angeben sollte.....

Also das sollten Sie, so geschrieben, für sich behalten!


-- Editiert von spatenklopper am 12.09.2018 14:11

-- Editiert von spatenklopper am 12.09.2018 14:13

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Also das sollten Sie, so geschrieben, für sich behalten!


Mache ich, hatte aber schon mal eine gefährliche Situation, bei welcher ich den Kupplungshebel "verloren" habe. Ich weiß nicht mehr wie genau, aber er ist mir aus der Hand gerutscht und das Motorrad ist nach vorne geschossen. Ich würde sagen, es ist kurz davor gewesen, mit dem Hinterrad nach oben zu gehen. Sehr unangenehme Situation.

Wenn ich den Äußerungsbogen nicht ausfüllen muss, dann werde ich das nicht tun, und schon gar nicht mit einem Geständnis/dem Einräumen eines Fahrfehlers. Denn dann kommt es selbstredend zu hohen Kosten. Es ist ja so, dass die Beweispflicht bei der Polizei liegt. Sie muss mir nachweisen, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, und nicht ich muss meine Unschuld belegen.

Es kann ja alles gewesen sein: Ein Wildausweichmanöver z.B.

Unangepasste Geschwindigkeit ist bei so einem Straßenstück auch eher schwierig. Der Feldweg führt schnurstracks geradeaus, ist asphaltiert und es herrschten beste******rungsbedingungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Die Unfallmitteilung habe ich zwar nie erhalten, jedoch würde ich gerne den Bußgeldbescheid abwehren oder zumindest das Bußgeldverfahren zur Einstellung bringen.

Das wird wohl nichts werden.
Man sollte sich darauf konzentrieren, dass das Bußgeld so gering wie möglich ausfällt.
Mehr als 35€ sollten es nicht werden.

Zitat:
Muss ich den Äußerungsbogen wirklich ausfüllen?

Nein. Könnte aber sinnvoll sein.

Aber irgendwie habe ich den Verdacht, dass irgendwas bei der Geschichte fehlt. Wie hat die Bußgeldstelle denn von dem Unfall erfahren? Es wird ja nicht zufällig ein Mitarbeiter des Bußgeldstelle den Unfall gesehen haben und wenn Passanten einen Motorradfahrer stürzen sehen, rufen die i.d.R. einen Krankenwagen (und nicht die Bußgeldstelle).


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
und schon gar nicht mit einem Geständnis/dem Einräumen eines Fahrfehlers. Denn dann kommt es selbstredend zu hohen Kosten.


Wie kommst Du jetzt da drauf? Was glaubst Du denn, warum spatenklopper so ein Vorgehen vorgeschlagen hat?

Zitat:
Wenn ich den Äußerungsbogen nicht ausfüllen muss, dann werde ich das nicht tun,


Wenn Du meinst? Ich würde das auch so machen wie spatenklopper vorgeschlagen hat.

Zitat:
Es ist ja so, dass die Beweispflicht bei der Polizei liegt. Sie muss mir nachweisen, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, und nicht ich muss meine Unschuld belegen.


Dann wird nach Aktenlage entschieden, d.h. es wird ein Bußgeldbescheid auf Basis des bereits getätigten Vorwurfs erteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von goleo):
Wenn ich den Äußerungsbogen nicht ausfüllen muss, dann werde ich das nicht tun,


Dann dürfen Sie mit rund 170 € Bußgeld rechnen und wenn es dumm kommt kommen noch ein paar Punkte dazu.

Zitat (von goleo):
Und schon gar nicht mit einem Geständnis/dem Einräumen eines Fahrfehlers.


Und damit dann die Chance, mit einer 35€ Buße davonkommen zu können, gestrichen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
e aber sinnvoll sein.
Aber irgendwie habe ich den Verdacht, dass irgendwas bei der Geschichte fehlt. Wie hat die Bußgeldstelle denn von dem Unfall erfahren? Es

Kam von der Kreispolizei, die wurde wohl direkt mitgerufen.

Angenommen es kommt zum Bußgeldbescheid, ich erhebe Einspruch und widerspreche dem Tatvorwurf, es geht zum Richter. Wie entscheidet der, wenn die Polizei keine Beweise hat, außer Zeugen, die sahen, wie ich gefallen bin (aber nicht, weswegen ich fiel)

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wie entscheidet der, wenn die Polizei keine Beweise hat, außer Zeugen, die sahen, wie ich gefallen bin (aber nicht, weswegen ich fiel)


Das sollten Sie einen Hellseher fragen.
Es wird dann aber mit ziemlicher Sicherheit deutlich teurer als 35 Euro werden. Die Fakten sprechen gegen dich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann dürfen Sie mit rund 170 € Bußgeld


An welchen Tatbestand denkst Du dabei?

Zitat:
Und damit dann die Chance, mit einer 35€ Buße davonkommen zu können


Warum so viel? Es wurde kein anderer geschädigt.

Nach meiner Auffassung gibt es bei einem Fahrfehler, bei dem kein anderer gefährdet oder geschädigt wurde gar kein Bußgeld.

-- Editiert von hh am 13.09.2018 17:45

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Nach meiner Auffassung gibt es bei einem Fahrfehler, bei dem kein anderer gefährdet oder geschädigt wurde gar kein Bußgeld.

BKat 8.2 geht eigentlich immer (35€ ).
Was anderes sehe ich aber auch nicht wirklich, weshalb ich nicht verstehe, dass spatenkopper den Betrag von 170€ in die Runde wirft.

Zitat:
Angenommen es kommt zum Bußgeldbescheid, ich erhebe Einspruch und widerspreche dem Tatvorwurf, es geht zum Richter. Wie entscheidet der, wenn die Polizei keine Beweise hat, außer Zeugen, die sahen, wie ich gefallen bin (aber nicht, weswegen ich fiel)

Das Problem ist, dass die Anforderungen für ein BKat 8.2-Bußgeld (35€ ) so niedrig sind, dass die Zeugenaussage, dass Sie gefallen sind, wohl schon ausreichen wird.
Ergo:
Wenn ein 35€-Bußgeld kommt: Zahlen und als Lehrgeld verbuchen.
Wenn ein Bußgeld von mehr als 35€ kommt: Einspruch einlegen mit dem Ziel, dass das Bußgeld auf BKat 8.2 (=35€ ) reduziert wird.



-- Editiert von drkabo am 13.09.2018 20:58

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich dachte an TbNr. 103602.

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.

§ 3 Abs. 1 , § 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Punkte 1
145,00 €+ Gebühren

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
epasster Geschwindigkeit.
in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse

Gerade Strecke, asphaltiert, weit und breit kein Fahrzeug, mitten auf dem geraden Feldweg, schlechte Straßen- oder Wetterverhältnisse und Verletzungen, die eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h nicht zulassen.

Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Stehen im Anhörungsbogen keine Tatbestandsnummern die Dir vorgeworfen werden?

Und wie gesagt:

Zitat (von spatenklopper):
Ich würde dort kurze Unaufmerksamkeit angeben und einen Fahrfehler einräumen.


Damit wärst Du normalerweise mit maximal 35€ aus der Sache raus, ohne weitere Konsequenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

@spatenklopper

Die TbNr. 103602 gehört aber zu BKat 8.1.
Und dafür muss mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)
Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Deshalb dürfte es nicht teurer als 35€ werden.

@goleo

Zitat:
Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit.

Gegen das Argument "Wäre Ihre Geschwindigkeit tatsächlich angepasst gewesen, wären Sie nicht gestürzt." werden Sie nur sehr, sehr schwer ankommen.

-- Editiert von drkabo am 14.09.2018 23:36

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
goleo
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleines Update, für die, die es interessiert:

Habe damals gefaxt, dass ich einem Wildtier ausweichen wollte (war schließlich ein Feldweg) und bei der ruckartigen Lenkbewegung gestürzt bin.

Habe seitdem nichts mehr in dieser Sache gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Positiv: Schön das du eine Rückmeldung gegeben hast, macht nicht Jeder :)

Negativ: Der Ausgang der Sache durch deine LÜGE :(

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Negativ: Der Ausgang der Sache durch deine LÜGE :(
War ja klar, dass so ein Kommentar kommt. Nun war die Bußgeldstelle aber noch nicht einmal in der Lage einen konkreten Tatvorwurf zu formulieren, und die Einstellung des Verfahrens somit die logische und einzig richtige Folge.

Glückwunsch und Dank für die Rückmeldung an goleo.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Muss ich den Äußerungsbogen wirklich ausfüllen?

Als Beschuldigter muss man den nicht ausfüllen.
(Im Prinzip müsste man den Teil mit den Angaben zur Person ausfüllen, aber da die Behörde die Angaben zur Person bereits kennt - sonst gäbe es keinen Beschuldigten... - kann man sich das in diesem Fall sparen.)

Wenn man etwas sinnvolles zur eigenen Entlastung vorbringen kann ("Es wurde mir ein Hindernis direkt vor das Motorrad geworfen, ich hatte auch bei Beachtung aller gebotenen Sorgfalts- und Aufmerksamkeitspflichten keine Chance, das rechtzeitig zu sehen!"), dann kann man das machen.

"Ich habe zu stark für den Fahrbahnzustand beschleunigt und daher die Kontrolle verloren..." ist aber keine sinnvolle Entlastung.
Zitat:
Es gibt zwei Zeugen, beide haben ausgesagt, dass sie nur sehen konnten, wie ich gefallen bin. Das allein begründet wohl keine OWi?

Kann man so pauschal nicht sagen.

Ein Motorradfahrer stürzt ja nicht einfach ohne Ursache... Aus der Unfallsituation und eventuellen Spuren kann man schon Schlussfolgerungen ziehen,

Wenn die Zeugen aber dazu nichts beobachtet haben (wie üblich - "Knallzeugen"), dann wird es schon schwieriger, einen Verstoß nachzuweisen.

Nichts zur Sache zu sagen vergrößert da eventuell die Chancen, daß das Bußgeldverfahren nach einem Widerspruch eingestellt wird.

Zitat:
Unmittelbar hinter Wohnhäusern, die zwar am Feldweg stehen, aber zur geschlossenen Ortschaft gehören, wo 30 erlaubt sind (die bin ich auch gefahren), rutschte ich vom Kupplungshebel ab, das Vorderrad ging hoch, die Füße gingen von den Fußrasten ab, das Vorderrad ging wieder gen Boden, ich verlor die Kontrolle und kam zu Fall.

Ich hab zu wenig Ahnung vom Motorradfahren, ob das ein unvermeidbares zufälliges Ereignis ist oder das Ergebnis eines Fahrfehlers.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:


Kleines Update, für die, die es interessiert:

Habe damals gefaxt, dass ich einem Wildtier ausweichen wollte (war schließlich ein Feldweg) und bei der ruckartigen Lenkbewegung gestürzt bin.

Habe seitdem nichts mehr in dieser Sache gehört.

So geht's auch... ;-)))

Feldweg, Wildtier. Okay. Gute Idee.
Auch auf einer normalen Straße kann man ja nicht so langsam fahren, daß man jeden Wildunfall vermeiden kann, das geht eigentlich nur bei Schritt-Tempo...;-)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ich hab zu wenig Ahnung vom Motorradfahren, ob das ein unvermeidbares zufälliges Ereignis ist oder das Ergebnis eines Fahrfehlers.


Ich erkläre es Dir gern.
Es ist eine ganz simple Fehlbedienung des Motorrads und leider scheint sowas dem TE öfter zu passieren....

Vergleiche es mit dem PKW, der im 1 Gang bei 5000 U/min und schleifender Kupplung 20 km/h fährt und der Fahrer das als "normal" ansieht.

0x Hilfreiche Antwort

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