Nach Auffahrunfall nicht die Polizei gerufen - Beide Kraftfahrzeuge sind nicht Eigentum der Fahrer

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
urizielowner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Auffahrunfall nicht die Polizei gerufen - Beide Kraftfahrzeuge sind nicht Eigentum der Fahrer

Das Auto, in dem ich fuhr, ist ein Firmenwagen, das Auto der Geschädigten ein Mietwagen. Wir wussten beide nicht, dass man in so einem Fall die Polizei rufen muss, haben es also auch nicht getan. Die Autovermietung hat nun der Geschädigten gesagt, sie müsse zur Polizei gehen, was sie heute auch tun wird. Ich habe große Angst, dass die Autovermietung Zahlungen für Schäden verlangen wird, die der Unfall gar nicht verursacht hat, da wir auch keine Beweisfotos oder Sonstiges haben. Wie kann ich nun weiter vorgehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich nun weiter vorgehen?


Den Unfall der Haftpflicht-Versicherung des Firmenwagen melden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
urizielowner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, ja, das hab ich wohl nicht ganz klar dargestellt. Um die Versicherung kümmert sich mein Chef, er ist ja auch der Besitzer und es ist seine Versicherung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von urizielowner):
Wir wussten beide nicht, dass man in so einem Fall die Polizei rufen muss,

Muss man mangels gesetzlicher Vorschrift auch nicht.

Aber das keine Beweisfotos gemacht wurden ist natürlich ein Problem.

Aber in der Regel machen das die Kfz-Versicherungen unter sich aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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