Das Auto, in dem ich fuhr, ist ein Firmenwagen, das Auto der Geschädigten ein Mietwagen. Wir wussten beide nicht, dass man in so einem Fall die Polizei rufen muss, haben es also auch nicht getan. Die Autovermietung hat nun der Geschädigten gesagt, sie müsse zur Polizei gehen, was sie heute auch tun wird. Ich habe große Angst, dass die Autovermietung Zahlungen für Schäden verlangen wird, die der Unfall gar nicht verursacht hat, da wir auch keine Beweisfotos oder Sonstiges haben. Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Nach Auffahrunfall nicht die Polizei gerufen - Beide Kraftfahrzeuge sind nicht Eigentum der Fahrer
23. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2017 | 08:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Auffahrunfall nicht die Polizei gerufen - Beide Kraftfahrzeuge sind nicht Eigentum der Fahrer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. November 2017 | 08:41
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Den Unfall der Haftpflicht-Versicherung des Firmenwagen melden
#2
Antwort vom 23. November 2017 | 09:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Achso, ja, das hab ich wohl nicht ganz klar dargestellt. Um die Versicherung kümmert sich mein Chef, er ist ja auch der Besitzer und es ist seine Versicherung
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. November 2017 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWir wussten beide nicht, dass man in so einem Fall die Polizei rufen muss, :
Muss man mangels gesetzlicher Vorschrift auch nicht.
Aber das keine Beweisfotos gemacht wurden ist natürlich ein Problem.
Aber in der Regel machen das die Kfz-Versicherungen unter sich aus.
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten