Hallo , ich habe vor kurzem meinen Führerschein
wiedererlangt nach erfolgreich bestandener MPU. Musste ebenfalls neu Theorie und Praxis absolvieren also den ganzen Schein von neu.
Nun zu meiner Frage;
Ich habe noch ca. 3 Jahre Probezeit, und mir wurde gesagt, dass alle Punkte gelöscht wurden und diese nicht mehr in meiner Akte stehen. Was würde also theoretisch passieren , nach der neu Erteilung ich ein A Verstoß das erste mal begehe?
Im Internet lese ich zwei verschiedene Sachen deswegen fände ich es wirklich super wenn Ihr mich aufklären könntet
Lg
Nach MPU Probezeit weitere Punkte wie?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Innerhalb der Probezeit wäre, neben dem Bußgeldbescheid, eine erneute MPU die zwangsläufige Folge.
Nach Ablauf der Probezeit bleibt es beim Bußgeldbescheid.
ZitatInnerhalb der Probezeit wäre, neben dem Bußgeldbescheid, eine erneute MPU die zwangsläufige Folge. :
Tja leider falsche Antwort und Information die du hier weiter gibst Demonio
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Wenn Du das auch noch begründen, und mit einer Rechtsgrundlage belegen könntest, dann wäre das einfach nur traumhaft.ZitatTja leider falsche Antwort und Information die du hier weiter gibst Demonio :
Dumm rumpöbeln ist aber weniger schön.
Warum fragst Du eigentlich, wenn Du meinst es besser zu wissen?
Übrigens haben wir hier im Forum einen Fall, bei dem genau das geschehen ist und folgerichtig eine MPU angeordnet wurde.
ZitatWarum fragst Du eigentlich, wenn Du meinst es besser zu wissen? :
Ja witzig dazu kenne ich die Antwort tatsächlich selbst nicht, finde es nur unverschämt von dir, eine Antwort zu geben, wo ebenfalls kein Paragraph oder Rechtsgrundlage dazu steht. *lach*
Tja, schade, dass Du mir Deine Behauptung nicht begründen kannst.
Aber weil ich ein netter Kerl, und nicht so unverschämt wie Du, bin liefere ich Dir gerne die Rechtsgrundlage. Diese ergibt sich aus § 2a (5) StVG Fahrerlaubnis auf Probe:
Zitat:Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Du darfst Dich gerne bei mir für Deine Frechheiten entschuldigen.]
-- Editiert von Demonio am 27.04.2020 22:13
Du darfst Dich gerne bei mir für Deine Frechheiten entschuldigen.]
Nein, ich war bei der Fsst. Ging gemeinsam mit dem Herren meine Daten durch. Nach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt. Erst nach der Verwarnung beim erneuten vergehen wird der FS entzogen.
Nein, das gilt nicht während der Restprobezeit, wenn während def Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen und wieder neu erteilt wurde.ZitatNach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt. :
Das gilt für Dich nicht, weil Dir die Fahrerlaubnis währen der Probezeit entzogen worden war. Das gilt nur für die Fahrerlaubnis zur Probe, ohne vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis.ZitatErst nach der Verwarnung beim erneuten vergehen wird der FS entzogen. :
Vielleicht begreifst Du es, wenn ich den entsprechenden Gesetzestext nochmals zitiere, und die entscheidenden Stellen hervorhebe:
Zitat:Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Aber ich biete Dir gerne eine Wette an: Probier es einfach aus. Wenn Du nach einem Rotlichtverstoß während der verlängerten Restprobezeit nur verwarnt und nicht zur MPU geschickt wirst, dann zahle ich das Knöllchen, und lege die gleiche Summe nochmal als Taschengeld obendrauf. Wenn Du aber doch eine Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens bekommen solltest, dann bekomme ich den einfachen Wert des Bußgeldes von Dir.
Top, die Wette gilt.
Zitat:Nein, das gilt nicht während der Restprobezeit, wenn während def Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen und wieder neu erteilt wurde.ZitatNach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt. :
Das gilt für Dich nicht, weil Dir die Fahrerlaubnis währen der Probezeit entzogen worden war. Das gilt nur für die Fahrerlaubnis zur Probe, ohne vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis.ZitatErst nach der Verwarnung beim erneuten vergehen wird der FS entzogen. :
Vielleicht begreifst Du es, wenn ich den entsprechenden Gesetzestext nochmals zitiere, und die entscheidenden Stellen hervorhebe:
Zitat:Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Aber ich biete Dir gerne eine Wette an: Probier es einfach aus. Wenn Du nach einem Rotlichtverstoß während der verlängerten Restprobezeit nur verwarnt und nicht zur MPU geschickt wirst, dann zahle ich das Knöllchen, und lege die gleiche Summe nochmal als Taschengeld obendrauf. Wenn Du aber doch eine Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens bekommen solltest, dann bekomme ich den einfachen Wert des Bußgeldes von Dir.
Top, die Wette gilt.
Wir reden an einander vorbei ... sagst du dass es entzogen wird , oder dass ich eine MPU erneut ablegen muss binnen 2 Monaten. Ich sage letzteres.
Meinst Du das ernst?
Habe ich nirgendwo geschrieben.Zitatsagst du dass es entzogen wird :
Könnte man annehmen, wenn man meine erste (und auch meine weiteren) Antworten liest. Meine erste Antwort lautete u.a.:Zitatoder dass ich eine MPU erneut ablegen muss :
was war daran unverständlich?ZitatInnerhalb der Probezeit wäre, neben dem Bußgeldbescheid, eine erneute MPU die zwangsläufige Folge. :
Nö, hast Du nicht gesagt. Ich helfe Deinem Gedächtnis mal auf die Sprünge:ZitatIch sage letzteres :
ZitatNein, ich war bei der Fsst. Ging gemeinsam mit dem Herren meine Daten durch. Nach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt. :
sehe ich nicht so.ZitatWir reden an einander vorbei :
Es bleibt dabei.
ZitatDu darfst Dich gerne bei mir für Deine Frechheiten entschuldigen. :
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