Nach MPU Probezeit weitere Punkte wie?

27. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
alpha7717
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach MPU Probezeit weitere Punkte wie?

Hallo , ich habe vor kurzem meinen Führerschein wiedererlangt nach erfolgreich bestandener MPU. Musste ebenfalls neu Theorie und Praxis absolvieren also den ganzen Schein von neu.

Nun zu meiner Frage;
Ich habe noch ca. 3 Jahre Probezeit, und mir wurde gesagt, dass alle Punkte gelöscht wurden und diese nicht mehr in meiner Akte stehen. Was würde also theoretisch passieren , nach der neu Erteilung ich ein A Verstoß das erste mal begehe?

Im Internet lese ich zwei verschiedene Sachen deswegen fände ich es wirklich super wenn Ihr mich aufklären könntet :)

Lg

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Innerhalb der Probezeit wäre, neben dem Bußgeldbescheid, eine erneute MPU die zwangsläufige Folge.

Nach Ablauf der Probezeit bleibt es beim Bußgeldbescheid.

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#2
 Von 
alpha7717
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Innerhalb der Probezeit wäre, neben dem Bußgeldbescheid, eine erneute MPU die zwangsläufige Folge.

Tja leider falsche Antwort und Information die du hier weiter gibst Demonio

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von alpha7717):
Tja leider falsche Antwort und Information die du hier weiter gibst Demonio
Wenn Du das auch noch begründen, und mit einer Rechtsgrundlage belegen könntest, dann wäre das einfach nur traumhaft.

Dumm rumpöbeln ist aber weniger schön.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Warum fragst Du eigentlich, wenn Du meinst es besser zu wissen?

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Übrigens haben wir hier im Forum einen Fall, bei dem genau das geschehen ist und folgerichtig eine MPU angeordnet wurde.

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#6
 Von 
alpha7717
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Warum fragst Du eigentlich, wenn Du meinst es besser zu wissen?


Ja witzig dazu kenne ich die Antwort tatsächlich selbst nicht, finde es nur unverschämt von dir, eine Antwort zu geben, wo ebenfalls kein Paragraph oder Rechtsgrundlage dazu steht. *lach*

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Tja, schade, dass Du mir Deine Behauptung nicht begründen kannst.

Aber weil ich ein netter Kerl, und nicht so unverschämt wie Du, bin liefere ich Dir gerne die Rechtsgrundlage. Diese ergibt sich aus § 2a (5) StVG Fahrerlaubnis auf Probe:

Zitat:
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.


Du darfst Dich gerne bei mir für Deine Frechheiten entschuldigen.]

-- Editiert von Demonio am 27.04.2020 22:13

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#8
 Von 
alpha7717
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Du darfst Dich gerne bei mir für Deine Frechheiten entschuldigen.]

Nein, ich war bei der Fsst. Ging gemeinsam mit dem Herren meine Daten durch. Nach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt. Erst nach der Verwarnung beim erneuten vergehen wird der FS entzogen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von alpha7717):
Nach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt.
Nein, das gilt nicht während der Restprobezeit, wenn während def Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen und wieder neu erteilt wurde.

Zitat (von alpha7717):
Erst nach der Verwarnung beim erneuten vergehen wird der FS entzogen.
Das gilt für Dich nicht, weil Dir die Fahrerlaubnis währen der Probezeit entzogen worden war. Das gilt nur für die Fahrerlaubnis zur Probe, ohne vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Vielleicht begreifst Du es, wenn ich den entsprechenden Gesetzestext nochmals zitiere, und die entscheidenden Stellen hervorhebe:

Zitat:
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.


Aber ich biete Dir gerne eine Wette an: Probier es einfach aus. Wenn Du nach einem Rotlichtverstoß während der verlängerten Restprobezeit nur verwarnt und nicht zur MPU geschickt wirst, dann zahle ich das Knöllchen, und lege die gleiche Summe nochmal als Taschengeld obendrauf. Wenn Du aber doch eine Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens bekommen solltest, dann bekomme ich den einfachen Wert des Bußgeldes von Dir.

Top, die Wette gilt.

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#10
 Von 
alpha7717
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von alpha7717):
Nach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt.
Nein, das gilt nicht während der Restprobezeit, wenn während def Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen und wieder neu erteilt wurde.

Zitat (von alpha7717):
Erst nach der Verwarnung beim erneuten vergehen wird der FS entzogen.
Das gilt für Dich nicht, weil Dir die Fahrerlaubnis währen der Probezeit entzogen worden war. Das gilt nur für die Fahrerlaubnis zur Probe, ohne vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Vielleicht begreifst Du es, wenn ich den entsprechenden Gesetzestext nochmals zitiere, und die entscheidenden Stellen hervorhebe:

Zitat:
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.


Aber ich biete Dir gerne eine Wette an: Probier es einfach aus. Wenn Du nach einem Rotlichtverstoß während der verlängerten Restprobezeit nur verwarnt und nicht zur MPU geschickt wirst, dann zahle ich das Knöllchen, und lege die gleiche Summe nochmal als Taschengeld obendrauf. Wenn Du aber doch eine Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens bekommen solltest, dann bekomme ich den einfachen Wert des Bußgeldes von Dir.

Top, die Wette gilt.


Wir reden an einander vorbei ... sagst du dass es entzogen wird , oder dass ich eine MPU erneut ablegen muss binnen 2 Monaten. Ich sage letzteres.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Meinst Du das ernst?

Zitat (von alpha7717):
sagst du dass es entzogen wird
Habe ich nirgendwo geschrieben.

Zitat (von alpha7717):
oder dass ich eine MPU erneut ablegen muss
Könnte man annehmen, wenn man meine erste (und auch meine weiteren) Antworten liest. Meine erste Antwort lautete u.a.:
Zitat (von Demonio):
Innerhalb der Probezeit wäre, neben dem Bußgeldbescheid, eine erneute MPU die zwangsläufige Folge.
was war daran unverständlich?

Zitat (von alpha7717):
Ich sage letzteres
Nö, hast Du nicht gesagt. Ich helfe Deinem Gedächtnis mal auf die Sprünge:
Zitat (von alpha7717):
Nein, ich war bei der Fsst. Ging gemeinsam mit dem Herren meine Daten durch. Nach dem A-Verstoß wird erst eine Verwarnung ausgestellt.



Zitat (von alpha7717):
Wir reden an einander vorbei
sehe ich nicht so.



Es bleibt dabei.
Zitat (von Demonio):
Du darfst Dich gerne bei mir für Deine Frechheiten entschuldigen.

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