Nach Parkrempler verklagt? Versicherung scheint nicht zu reagieren?

17. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Johny-Peter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Parkrempler verklagt? Versicherung scheint nicht zu reagieren?

Guten Abend,

folgendes ist passiert:
- beim Rangieren auf dem Parkplatz habe ich ein Motorrad rangiert, es ist umgekippt.
- auf Besitzer gewartet, Daten ausgetauscht, Polizei hat Unfall aufgenommen

- Kostenvoranschlag von Geschädigten an Versicherung, dieser hat Ihn mir weitergeleitet wegen Stellungnahme. Ich habe angezfeifelt, ob die Höhe gerechtfertigt ist- danach nie wieder was von der Versicherung gehört.

Jetzt bekomme ich eine Klageschrift vom Geschädigten, 2. Beklagter die Versicherung. Zwei Wochen Reaktionszeit sind angegeben. Ich möchte natürlich, dass meine Versicherung (Vollkasko) dies übernimmt. Ich habe um Kontaktaufnahme gebeten beim Kundenservice.

Frage/n:
Muss ich auf die Klageschrift als Privatperson reagieren?
Wer trägt die gegnerischen Anwaltskosten?
Brauch ich auch einen Anwalt?


Wäre super, wenn mir wer helfen könnte, ich hatte zum ersten mal einen Schaden :-(

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Johny-Peter):
Muss ich auf die Klageschrift als Privatperson reagieren?
Nein

Zitat (von Johny-Peter):
Wer trägt die gegnerischen Anwaltskosten?
Der Auftraggeber. (Der dich wahrscheinlich in den Regress nehmen wird)

Zitat (von Johny-Peter):
Brauch ich auch einen Anwalt?
Nein (ob es sinnig wäre müsstest du entscheiden)

Zitat (von Johny-Peter):
Ich habe um Kontaktaufnahme gebeten beim Kundenservice.
Du solltest mal so langsam in die Puschen kommen, anstatt so ein larifari zu veranstalten..

-- Editiert von radfahrer999 am 18.08.2016 08:50

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Deine Vollkasko hat nichts mit dem von dir verursachten Schaden zu tun.
Du selbst hast die Schadenhöhe doch bezweifelt, also sollte dir klar sein, dass deine Versicherung versuchen wird den Schaden nicht zu übernehmen weil die Forderung, deinen Angaben zufolge, überhöht ist.
Einfach mal ins Blaue hinein geschätzt: Motorrad fällt umd, Plastikteile werden verkraztz und zerbrechen evtl. Schäden bis ca. 1500€ sind da völlig im Rahmen. Wie hoch ist denn die Schadensumme hier?

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#3
 Von 
Johny-Peter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Ich war mir einfach nicht davon ausgegangen, dass ich da jetzt reagieren muss, wenn alles über die Versicherung läuft.
Der KS wird sich heute noch melden, mal gucken was die sagen.

Wenn ich als Privatperson Zweifel an der Höhe habe, kann dann meine Versicherung hier die Zahlung verweigern?!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Johny-Peter):
Ich war mir einfach nicht davon ausgegangen, dass ich da jetzt reagieren muss, wenn alles über die Versicherung läuft.

Du brauchst auch nicht zu reagieren! Die Versicherung ist auch dazu da unberechtigte Forderungen abzuwehren. Du hast dem geschädigten deine Versicherung genannt und damit hast du zunächst einmal alles gemacht was du machen musst. Die Versicherung ist nun wohl der Meinung, dass der Geschädigte keinen Anspruch auf das hat was er der Versicherung gemeldet hat.
Was meinst du damit, dass du eine Klageschrift vom Geschädigten bekommen hast??? Wenn der Geschädigte Klage einreicht, dann macht er das nicht bei dir sondern beim zuständigen Amtsgericht.
Von welchen Anwaltskosten redest du? Hat der Geschädigte einen Anwalt genommen um die Klageschrift aufzusetzen? Das wäre sinnvoll, aber nicht zwingend nötig wenn es um eine Klage beim Amtsgericht geht.



-- Editiert von micbu am 18.08.2016 11:00

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#5
 Von 
Johny-Peter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

> Klageschrift vom Amt, klar. Aber unter 'Beklagter' oder was das war, bin ich als 1. aufgeführt und Versicherung als 2.

> Es ist aufgeführt, dass ich in der 2 Wochen Frist reagieren muss ...

> Ja, er hat die Klage per Anwalt eingereicht, die Kosten meine ich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

In der Tat muss man nicht reagieren, wenn man verklagt wird.
Nur hat man dann unter Umständen das Problem, das man dann den Prozess verliert.



Als erstes würde ich mal schnellstens mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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