Guten Abend,
folgendes ist passiert:
- beim Rangieren auf dem Parkplatz habe ich ein Motorrad rangiert, es ist umgekippt.
- auf Besitzer gewartet, Daten ausgetauscht, Polizei hat Unfall aufgenommen
- Kostenvoranschlag von Geschädigten an Versicherung, dieser hat Ihn mir weitergeleitet wegen Stellungnahme. Ich habe angezfeifelt, ob die Höhe gerechtfertigt ist- danach nie wieder was von der Versicherung gehört.
Jetzt bekomme ich eine Klageschrift vom Geschädigten, 2. Beklagter die Versicherung. Zwei Wochen Reaktionszeit sind angegeben. Ich möchte natürlich, dass meine Versicherung (Vollkasko) dies übernimmt. Ich habe um Kontaktaufnahme gebeten beim Kundenservice.
Frage/n:
Muss ich auf die Klageschrift als Privatperson reagieren?
Wer trägt die gegnerischen Anwaltskosten?
Brauch ich auch einen Anwalt?
Wäre super, wenn mir wer helfen könnte, ich hatte zum ersten mal einen Schaden :-(
Nach Parkrempler verklagt? Versicherung scheint nicht zu reagieren?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
NeinZitatMuss ich auf die Klageschrift als Privatperson reagieren? :
Der Auftraggeber. (Der dich wahrscheinlich in den Regress nehmen wird)ZitatWer trägt die gegnerischen Anwaltskosten? :
Nein (ob es sinnig wäre müsstest du entscheiden)ZitatBrauch ich auch einen Anwalt? :
Du solltest mal so langsam in die Puschen kommen, anstatt so ein larifari zu veranstalten..ZitatIch habe um Kontaktaufnahme gebeten beim Kundenservice. :
-- Editiert von radfahrer999 am 18.08.2016 08:50
Deine Vollkasko hat nichts mit dem von dir verursachten Schaden zu tun.
Du selbst hast die Schadenhöhe doch bezweifelt, also sollte dir klar sein, dass deine Versicherung versuchen wird den Schaden nicht zu übernehmen weil die Forderung, deinen Angaben zufolge, überhöht ist.
Einfach mal ins Blaue hinein geschätzt: Motorrad fällt umd, Plastikteile werden verkraztz und zerbrechen evtl. Schäden bis ca. 1500€ sind da völlig im Rahmen. Wie hoch ist denn die Schadensumme hier?
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Hi!
Ich war mir einfach nicht davon ausgegangen, dass ich da jetzt reagieren muss, wenn alles über die Versicherung läuft.
Der KS wird sich heute noch melden, mal gucken was die sagen.
Wenn ich als Privatperson Zweifel an der Höhe habe, kann dann meine Versicherung hier die Zahlung verweigern?!
ZitatIch war mir einfach nicht davon ausgegangen, dass ich da jetzt reagieren muss, wenn alles über die Versicherung läuft. :
Du brauchst auch nicht zu reagieren! Die Versicherung ist auch dazu da unberechtigte Forderungen abzuwehren. Du hast dem geschädigten deine Versicherung genannt und damit hast du zunächst einmal alles gemacht was du machen musst. Die Versicherung ist nun wohl der Meinung, dass der Geschädigte keinen Anspruch auf das hat was er der Versicherung gemeldet hat.
Was meinst du damit, dass du eine Klageschrift vom Geschädigten bekommen hast??? Wenn der Geschädigte Klage einreicht, dann macht er das nicht bei dir sondern beim zuständigen Amtsgericht.
Von welchen Anwaltskosten redest du? Hat der Geschädigte einen Anwalt genommen um die Klageschrift aufzusetzen? Das wäre sinnvoll, aber nicht zwingend nötig wenn es um eine Klage beim Amtsgericht geht.
-- Editiert von micbu am 18.08.2016 11:00
> Klageschrift vom Amt, klar. Aber unter 'Beklagter' oder was das war, bin ich als 1. aufgeführt und Versicherung als 2.
> Es ist aufgeführt, dass ich in der 2 Wochen Frist reagieren muss ...
> Ja, er hat die Klage per Anwalt eingereicht, die Kosten meine ich.
In der Tat muss man nicht reagieren, wenn man verklagt wird.
Nur hat man dann unter Umständen das Problem, das man dann den Prozess verliert.
Als erstes würde ich mal schnellstens mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
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