Nach Unfall, meine Versicherung zahlt nur die Hälfte, Klage.

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go390001-3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Unfall, meine Versicherung zahlt nur die Hälfte, Klage.

Guten Morgen zusammen,

ich benötige hier einmal bitte Ihre Kompetenz.

Folgender Sachverhalt.

Q1 2018 - Autounfall beim Rückwärtsausparken. Ich bin schuldig, steht auch ausser Frage. Kleiner Blechschaden an meinem Auto. Das Auto von dem Opfer hat einen Schaden von 1500€.
Die Polizei kam hinzu und nahm soweit alles auf. Die Versicherungsdaten wurden ebenfalls ausgetauscht.

Meine Versicherung hat dann nach erhalt der Daten soweit alles geregelt. (Zumindest bin ich davon ausgegangen)

Am Wochenende war dann eine Klage in der Post, die an mich in 1. und an die Versicherung 2. gegangen ist.

Meine Versicherung hat wohl nur 50% seines Schaden gezahlt unter folgender Begründung (Schreiben an das "Opfer") : Ohne Ihre Schilderung zum Unfallablauf, ist die Haftung nicht prüfbar. Die Sachverständigengebühr wurde zu 50% gegenüber dem Gutachter gemäß der Abtretungserklärung ausgezahlt.

Hier ist anzumerken das die Gegenseite mit Dekra Gutachten + Anwalt die Versicherung kontaktiert hat.

In der Klage werde ich aufgefordert die restlichen 50% zu zahlen. Die Versicherung wird als 2. aufgefordert die Anwaltskosten zu zahlen.


Meine Fragen:
1. Wieso zum teufel soll ich 50% noch zahlen, obwohl ich das Ganze über meine Vollkasko laufen lassen habe? In meinen Versicherungsunterlagen steht auch nichts davon, dass ich beim Verschulden die hälfte der Kosten tragen soll.

2. Ist es Sinning sich hier einen Anwalt zu nehmen? Kann ich ggf. die dadurch entstehenden Kosten von meiner Versicherung einfordern?

3. Selbst wenn ich in irgend einer Weise 50% tragen soll. Wieso habe ich vorher nicht einen einzigen Brief erhalten. Ist der Ablauf so normal?


Ich habe übermorgen einen Termin bei der Versicherung. Möchte mich vorher aber möglichst weit vorinformieren.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zu 1.) Mit der Vollkasko hat das nichts zu tun. Zuständig ist die Haftpflichtversicherung. Die Vollkasko muss für den Eigenschaden eintreten, die Haftpflicht für den Fremdschaden. Die 50% wirst Du nicht zahlen müssen. Entweder muss sie Deine Versicherung zahlen, oder Dein Unfallgegner muss sich eine Mithaftung anrechnen lassen. Da Du nichts zum Unfallhergang schreibst, lässt sich das aber nicht genauer einschätzen.

Zu 2.) Du brauchst keinen Anwalt und kannst Dir das Geld sparen.

Zu 3.) Ja, das ist normal, dass die Versicherung und der Versicherungsnehmer gesamtschuldnerisch verklagt werden. Im Falle des Unterliegens zahlt aber Deine Versicherung. Dafür ist sie ja schließlich da.

Zitat (von go390001-3):
In der Klage werde ich aufgefordert die restlichen 50% zu zahlen. Die Versicherung wird als 2. aufgefordert die Anwaltskosten zu zahlen.
Ich glaube nicht, dass das so dasteht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go390001-3):
1. Wieso zum teufel soll ich 50% noch zahlen, obwohl ich das Ganze über meine Vollkasko laufen lassen habe? In meinen Versicherungsunterlagen steht auch nichts davon, dass ich beim Verschulden die hälfte der Kosten tragen soll.


Da Sie den Schaden verursacht haben. Das ist ganz normales Procedere, die Gegenseite muss Sie (zu 1.) und Ihre Vers. (zu 2.) verklagen, anders geht es leider nicht. Stellt das Gericht fest, dass die Kosten ganz von der Versicherung zu tragen sind, wird diese das dann auch machen zzgl. der Kosten des Gerichtsverfahrens.

Zitat (von go390001-3):
2. Ist es Sinning sich hier einen Anwalt zu nehmen? Kann ich ggf. die dadurch entstehenden Kosten von meiner Versicherung einfordern?


Rufen Sie Ihre Vers. an, idR machen die das mit eigenen Anwälten und dieser wird dann auch Sie vertreten (wenn Sie es möchten)

Zitat (von go390001-3):
3. Selbst wenn ich in irgend einer Weise 50% tragen soll. Wieso habe ich vorher nicht einen einzigen Brief erhalten. Ist der Ablauf so normal?


Weil die Korrespondenz über Ihre Vers. lief, ganz normaler Arbeitsablauf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

zu 1.: Da musst Du Dir keine Sorgen machen. Du wurdest nur aus formellen Gründen mitverklagt. Wenn der Unfallgegner die Klage gewinnt, muss Deine Versicherung zahlen und nicht Du.

zu 2.: Nein, das Einschalten eines Anwaltes durch Dich ist völlig überflüssig um nicht zu sagen unsinnig.

zu 3.: Der Ablauf ist normal und stellt nur dann ein Problem für Dich dar, wenn Du Deine Versicherungsprämie nicht gezahlt hast.

Zitat:
Das ist ganz normales Procedere, die Gegenseite muss Sie (zu 1.) und Ihre Vers. (zu 2.) verklagen, anders geht es leider nicht.


Es geht schon anders. Wenn der Anwalt des Unfallgegners aber nur die Versicherung verklagen würde, setzt er sich aber einem Haftungsrisiko aus. Denn schließlich ist es theoretisch denkbar, dass die Versicherung z.B. weil die Prämie nicht gezahlt wurde die Leistung verweigert. Wenn Der Versicherungsnehmer die Prämie aber gezahlt hat, dann ist es eigentlich überflüssig, ihn mitzuverklagen.

Zitat:
Meine Versicherung hat wohl nur 50% seines Schaden gezahlt unter folgender Begründung (Schreiben an das "Opfer") : Ohne Ihre Schilderung zum Unfallablauf, ist die Haftung nicht prüfbar.


Womit Deine Versicherung übrigens völlig recht hätte. Auf der anderen Seite kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der Unfallgegner den Unfallablauf nicht gegenüber Deiner Versicherung geschildert hat, zumal er sogar einen Anwalt eingeschaltet hat.

-- Editiert von hh am 21.01.2019 10:02

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von hh):
die Versicherung z.B. weil die Prämie nicht gezahlt wurde die Leistung verweigert.


Also ich weiß ja nicht, ob sich da was in den letzten Jahren geändert hat, jedoch ist mir nur bekannt, dass die Versicherung in Vorleistung treten muss und sich dann das Geld vom säumigen Kunden zurückerobern muss.

... und eigentlich ging ich davon aus, dass der Beklagte zu 1. als Halter des Fahrzeuges verklagt werden muss und über ihn dann auch Zugriff auf die Versicherung genommen werden kann, dachte da hängt mit dem Rechtsverhältnis der Unfallparteien untereinander zusammen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
und eigentlich ging ich davon aus, dass der Beklagte zu 1. als Halter des Fahrzeuges verklagt werden muss und über ihn dann auch Zugriff auf die Versicherung genommen werden kann,


Nein, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es einen Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung (§ 115 VVG ) im Gegensatz z.B. zur privaten Haftpflichtversicherung.

Zitat:
Also ich weiß ja nicht, ob sich da was in den letzten Jahren geändert hat, jedoch ist mir nur bekannt, dass die Versicherung in Vorleistung treten muss und sich dann das Geld vom säumigen Kunden zurückerobern muss.


Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt ist, dann kann unter bestimmten Randbedingungen Leistungsfreiheit für die Versicherung eintreten. Das das Mitverklagen des Fahrers und/oder des Halters keine Zusatzkosten verursacht, wird es standardmäßig gemacht, auch wenn es in 99,99% der Fälle überflüssig ist.

Außerdem ist das Ganze ein prozessualer Trick, damit der Fahrer und/oder der Halter vor Gericht nicht als Zeuge auftreten können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@hh

Vielen Dank, wieder was dazu gelernt.

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