Hallo Zusammen,
ich hatte einen Autounfall mit einer beteiligten Person. Ich bin aus einem Parkplat gefahren und habe das andere Fahrzeug übersehen. Die andere Person hatte eine Schnittwunde am Finger.
Nun habe ich von der Staatsanwaltschaft Post bekommen das sie das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB
gegen die Zahlung von 400€ einstellen.
Nun bin ich mir in ein paar Dingen unsicher:
1. Hat es für das eventuell folgende zivilrechtliche Verfahren zwecks Schmerzensgeld irgendwelche Auswirkungen wenn ich die Strafe bezahle und das Verfahren eingestellt wird?
2. Würde ein eventuelles Verfahren wegen Schmerzensgeld gegen mich oder gegen meine KFZ-Haftpflicht gehen? Bzw. zahlt die KFZ Haftpflicht das Schmerzensgeld?
3. Ist die Höhe von 400€ Strafe bei einem kleinen oberflächlichen Schnitt im Finger gerechtfertigt?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
Nach Unfall Verfahren nach § 229 StGB
6. März 2012
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Frage vom 6. März 2012 | 13:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Unfall Verfahren nach § 229 StGB
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 7. März 2012 | 18:50
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
1. Auch wenn das Verfahren ohne Auflagen eingestellt worden wäre, könnte der Geschädigte Schmerzensgeld verlagen.
2. Deine Kfz Versicherung und du Ihr werdet gemeinschaftlich verklagt.
3. die Verurteilung liegt im rahmen.
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-- Editiert andreas124 am 07.03.2012 18:50
#2
Antwort vom 7. März 2012 | 22:25
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
quote:
1. Hat es für das eventuell folgende zivilrechtliche Verfahren zwecks Schmerzensgeld irgendwelche Auswirkungen wenn ich die Strafe bezahle und das Verfahren eingestellt wird?
2. Würde ein eventuelles Verfahren wegen Schmerzensgeld gegen mich oder gegen meine KFZ-Haftpflicht gehen? Bzw. zahlt die KFZ Haftpflicht das Schmerzensgeld?
3. Ist die Höhe von 400€ Strafe bei einem kleinen oberflächlichen Schnitt im Finger gerechtfertigt?
zu 1.: Es ist eine Auflage und gerade keine Strafe.
zu 2.: ein Profi verklagt nur die Versicherung (es mag Ausnahmen geben, wo es notwendig ist, auch den Halter und/oder Fahrer zu verklagen). Die Versicherung zahlt auch ein Schmerzensgeld.
zu 3.: Es ist keine Strafe. In der Regel werden solche Verfahren bei den geschilderten Verletzungen ohne Auflage eingestellt. Vielleicht hat der Unfallgegner andere Verletzungen angegeben oder Sie haben Voreintragungen. 400 EUR sind normal.
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