Nachbar mit Behindertenparkplatz und mehreren Autos.

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Timurcan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar mit Behindertenparkplatz und mehreren Autos.

Hallo Zusammen,

Ich wollte mir mal eine Meinung einholen, da wir ein Problem mit Nachbarn aus einem nebenhaus haben, die meiner Meinung nach absolut dreist sind.

Folgende Nachbarn haben eine Einfahrt an ihrem Haus um das Auto dort abzustellen, diese ist aber komplett zugemüllt so das man dort nicht parken kann. Dann bekamen die Nachbarn einen Behindertenparkplatz direkt vor der Tür (vollkommen berechtigt da der gute Mann nur ein Bein hat).

Jetzt ist es aber so das direkt vor dem behinderten Parkplatz noch ein öffentlicher Parkplatz ist der permanent von der Frau des Hauses belegt ist und teilweise so lange das sich schon Moos auf dem Autodach bildet. Wenn der Parkplatz mal frei ist und jemand anders dort parkt kann die Frau des Hauses es nicht abwarten raus zu rennen nur um dort wieder zu parken. Und dann wieder 6 Wochen dort zu stehen.

Neuerdings hat der Sohn auch ein Auto und jetzt wird es Kurios, der Behindertenparkplatz wird vom Auto des Sohnes und oder der Frau benutzt, während der modifizierte Wagen vom Mann/Vater (speziell angefertigt da nur ein Bein) immer wo anders steht.

Heute z.b habe ich gesehen wie der Sohn mit der Mutter weggefahren ist. Der Sohn stand auf dem Parkplatz vor dem Behindertenparkplatz und die Frau auf dem Behindertenparkplatz. Jetzt hat die Frau ihr Auto auf den freien Parkplatz gesetzt damit der Behindertenparkplatz wieder frei ist und da dort niemand parken darf, die Situation somit ausgenutzt.
Wie gesagt, das Auto für das es eigentlich gedacht ist steht dann auf einer schräge um die Ecke Rum.

Ist es rechtens eine Parkstiuation so auszunutzen und einen Behindertenparkplatz so zu nutzen?

Mir geht es sich dabei auch um die anderen alten Leute die bei bescheidener Parksituation ihre Einkäufe teils sehr weit tragen müssen weil besagte Nachbarn sich immer die Parkplätze sichern, da sie nie mit 3 Autos gleichzeitig weg sind und somit eigentlich alle Parkplätze immer denen gehören.

*Nachtrag*
In der ganzen Aufregung habe ich vergessen den Anhänger zu erwähnen der auch immer auf einem öffentlichen Parkplatz steht, obwohl die Nachbarn diesen locker in ihrer Einfahrt platzieren könnten. (Wenn man da mal bisschen Platz schafft)


MfG


-- Editiert von Timurcan am 09.06.2020 22:50

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120126 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von Timurcan):
Mir geht es sich dabei auch um die anderen alten Leute die bei bescheidener Parksituation ihre Einkäufe teils sehr weit tragen müssen

Daran wird sich nichts ändern, denn niemand muss auf seinem Grundstück parken.

Wenn jemand unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz parkt, ruft man das Ordnungsamt an, eventuell kommen die und lassen abschleppen. Alternatic macht man Beweisfotos und zeigt das an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn jemand unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz parkt, ruft man das Ordnungsamt an, eventuell kommen die und lassen abschleppen. Alternatic macht man Beweisfotos und zeigt das an.


Wir haben ebenfalls seit neuestem einen Nachbarn mit von der Stadt eingerichtetem Behindertenparkplatz, und da das mitten in der Stadt ist, stehen ständig andere Autos darauf. Unser Ordnungsamt schreibt während der normalen Kontrollrunde aber nur ein Knöllchen.
Der Nachbar meinte auf meine Nachfrage hin, dass die nur abschleppen, wenn er gerade mit dem Auto ankommt und dann nicht parken kann. Und dafür muss er dann beim Ordnungsamt anrufen.

Im oben geschilderten Fall parken ja anscheinend regelmäßig zwei andere Autos dort. Wenn man die regelmäßig meldet, könnte es tatsächlich unangenehm werden.

Bezieht sich so ein "eigener" Behindertenparkplatz eigentlich nur auf den entsprechenden Ausweis oder ist der auch ans Kennzeichen gebunden?
Den Ausweis kann man ja auch in die anderen Autos legen.

car4000

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Bezieht sich so ein "eigener" Behindertenparkplatz eigentlich nur auf den entsprechenden Ausweis oder ist der auch ans Kennzeichen gebunden?


Meines Wissens nach, ist der Parkplatz an die Ausweißnummer gebunden, aber nicht an ein spezielles Fahrzeug.

Zitat (von car4000):
Den Ausweis kann man ja auch in die anderen Autos legen.


Was hier (wenn es gemacht würde) vermutlich missbräuchlich wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Timurcan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

in der tat ist es schwierig das zu schildern, so das man es sich wirklich vorstellen kann.

Ich werde mal nachschauen, ob der Ausweis sich auf das Fahrzeug bezieht oder an die Person gebunden ist.
Dann würde es natürlich schwer sein da etwas nachzuweisen, wenn es Personenbezogen ist. Da man den Ausweis ja dann immer nur umlegen muss und behaupten kann das ja der Vater/Mann das Auto gefahren hat.

Persönlich finde ich es halt grenzwertig den Behindertenparkplatz als Platzhalter zu benutzen, um dann einen anderen zu Belegen damit man nicht laufen muss.

https://www.directupload.net/file/d/5846/nrmwtkhg_jpg.htm

https://www.directupload.net/file/d/5846/64dqs26j_jpg.htm

Auf dem ersten Bild sieht man die beiden Autos die dort immer Parken und auf dem nächsten Bild das Fahrzeug für das der Parkplatz eigentlich gedacht ist.


mfg


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Timurcan):
Persönlich finde ich es halt grenzwertig


Magst Du so sehen, aber auf den ersten Blick ist rechtlich gesehen kein Fehlverhalten festzustellen.

Auch der Anhänger darf bis zu zwei Wochen abgekuppelt dort stehen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was hier (wenn es gemacht würde) vermutlich missbräuchlich wäre.
Gut finde ich das auch nicht, wobei sich mir gerade die Frage stellt, was wenn besagte beide anderen Fahrzeuge auch auf den Inhaber des Ausweises angemeldet sind?

Für mich ist das Alles eher eine Grauzone in der Reelung.

Zitat:
Mir geht es sich dabei auch um die anderen alten Leute die bei bescheidener Parksituation ihre Einkäufe teils sehr weit tragen müssen
Moralisch verständlich, aber von der Gesetzeslage her irrelevant. Zur Not muss man mehrere Km weit entfernt von zu Hause parken, wenn vorher kein freier parkplatz gefunden wird.

Keiner MUSS auf seinem Grundstück parken, selbst wenn es dort ein dutzend Parklpätze geben würde. Der öffentliche Parkraum gehört nunmal ALLEN!

Zitat:
Wenn der Parkplatz mal frei ist und jemand anders dort parkt kann die Frau des Hauses es nicht abwarten raus zu rennen nur um dort wieder zu parken.
Wenn die ganze Nachbarschaft mitmacht, könnte man die Frau mit ihren eigenen "Waffen" schlagen ;)



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf ein Auto "angemeldet". Selbst Menschen ohne Führerschein können diesen Ausweis kriegen, damit die Person, die sie wohin fährt, dort parken darf. Beweis das mal, dass Sohn und Mutter den Vater nicht mit im Auto hatten, wenn sie dort parkten.

Im übrigen kenn ich das von meinem Vater so, dass das mit dem Parkausweis sehr schwierig ist und man ihn erst kriegt, wenn man so mies dran ist, dass man eh nicht mehr Auto fahren kann. Bei meinem Vater war es also von Anfang so, dass wir ihn wohin fuhren und dann dort parkten, obwohl wir nicht behindert sind. Das ist ein falscher Gedanke, dass beim Parken auf dem Behindertenparkplatz der Fahrer behindert sein muss.


-- Editiert von Yogi1 am 11.06.2020 00:03

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was ich noch nicht ganz verstehe ist, dass es angeblich einen privaten Parkplatz gibt, und trotzdem ein persönlicher Behindertenparkplatz eingerichtet wurde (ist doch ein persönlicher, oder?). Normalerweise bekommt man Letzteren nur, wenn es keine annehmbaren Alternativen gibt.

Zitat:
wobei sich mir gerade die Frage stellt, was wenn besagte beide anderen Fahrzeuge auch auf den Inhaber des Ausweises angemeldet sind?
Das ist unerheblich. Es geht nicht darum wer Halter oder Fahrer ist, sondern darum das die schwerbehinderte Person mit dem Auto befördert wurde (vielleicht auch "demnächst befördert wird", da ist die Glaubhaftmachung aber imho schon etwas schwieriger, riecht nämlich nach Schutzbehauptung).

Zitat:
und auf dem nächsten Bild das Fahrzeug für das der Parkplatz eigentlich gedacht ist.
Das ist falsch interpretiert, der Parkplatz ist nicht für ein Fahrzeug sondern für eine Person gedacht.

Zu dem Anhänger: Steht der wie in #5 vermutet alleine, oder doch wie auf dem Foto angekuppelt an einem Fahrzeug?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Timurcan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Danke für die vielen Infos erst einmal.

Ich konnte mir schon denken das es sich alles in einer Grauzone abspielt, wollte aber dennoch mal andere Meinungen hören.

Der Anhänger steht in der Regel immer abgekoppelt irgendwo auf einem Parkplatz.

Auf dem angehängten Foto ist es mal eine Ausnahme.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Nun kommt die Situation mit dem Behindertenparkplatz hinzu.

Aber letztlich ist es nur ein lächerlicher Parkplatzkrieg wie in unzähligen Nachbarschaften. Bei meiner Mutter auch. Seit da neue Leute ein Haus gekauft haben und auf der Straße vorm Haus der Nachbarn meiner Mutter parken, parken diese Nachbarn auch immer auf der Straße - obwohl Garage und Einfahrt vorhanden und sogar der Vorgarten gepflastert wurde als zusätzlicher Parkplatz. Wurde auch alles immer benutzt. Aber seit auf "ihrer" Straße" - glauben echt, die Straße gehört zum Haus - jemand parkt, hört der Spaß auf. Die parken nur noch auf der Straße, nur damit die anderen da nicht stehen können.So ein Verhalten finde ich ätzend und lächerlich - aber legal.

Auch hier mit Behindertenparkplatz. Die Familie darf da parken, egal wer das Auto gefahren hat. Und die Familie darf auch auf den öffentlichen Parkplätzen parken.

Ich seh hier keine Grauzone, sondern null Handhabe für den TS.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen