Moin,
ich wohne als Mieter in einem 3-Familienhaus. Wir haben dort Garagen auf dem Grundstück, in denen wir natürlich auch parken. Das Haus liegt in einer 30er-Zone, in der ja auch (ohne Einschränkung?) auf der Straße geparkt werden darf.
Allerdings parkt bei uns direkt vor der Ausfahrt, halb im Gebüsch, halb auf der Spur ein Hähnchenwagen (gehört wohl einem der Nachbarn von gegenüber), der mir die Ausfahrt von unserem Grundstück doch erheblich erschwert.
Gibt es irgendwelche Gesetze, die das Parken vor Grundstücksausfahrten regeln? Wie gesagt steht der Wagen nicht direkt davor, sodass gar kein rauskommen möglich ist, sondern er steht halt auf der anderen Spur, was mir aber jedes mal eine Menge Kurbelei beschert.
gruß
dmo
Nachbarn Parken vor der Grundstücksausfahrt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO
verbietet das Parken auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Grundstücksausfahrten.
Was unter schmal zu verstehen ist, ist aber nicht genauer definiert und hängt sicher davon ab, welche Art von Fahrzeugen aus der Grundstückseinfahrt herausfahren.
Ein einmaliges Rangieren ist aber nach der Rechtsprechung zumutbar.
ich fahre nen ford mondeo kombi...also eine riesenkiste
ich darf entweder 2 bis 3mal rangieren oder schon auf meiner ausfahrt so schräg einschlagen, damit ich an dem fahrtzeug vorbeikomme und dann rückwärts auf eine etwas versetzt stehende nachbarseinfahrt komme.
aber danke soweit, ich werde mir o.g. paragraphen mal anschauen
gruß
dmo
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Mit der Fahrzeugart meinte ich eher, ob da ein PKW, Transporter, Bus oder LKW herausfährt.
Bei PKW-Ausfahrten muss man natürlich mit allen Arten von PKW rechnen, wenn nicht offensichtlich ist, dass dort sowieso nur ein Smart raus und rein will.
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