Guten Tag,
Hatte einen Transporter gemietet und es wurde auch ein Übergabeprotokoll erstellt.Neue Schäden wurden mit aufgenommen, die vorher nicht drauf waren. Bestätigung hab ich auch per Mail erhalten wo alles vermerkt war. 2 andere Kumpels waren auch dabei.
Bei der Rückgabe wurde auch ein Abgabeprotokoll erstellt.Wir sind mit dem Mitarbeiter auch zum Auto und haben uns alles nochmal angeschaut. Keine Beanstandung, keine Neuschäden. Musste dann auch an seiner mobilen Einheit unterschreiben und fertig.Das Abgabeprotokoll hab ich auch per Mail bekommen.
Nun bekomm ich ein Schreiben das ein Schaden aufbetaucht ist und ich Stellung dazu nehmen muss.
Was mach ich da?War alles ok gewesen und die Protokolle bescheinigen es ja auch.
Gruß
samy
-----------------
""
-- Editiert samy2006 am 02.05.2012 12:27
Nachträglicher Schaden von SIXT...
2. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 2. Mai 2012 | 12:26
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachträglicher Schaden von SIXT...
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Mai 2012 | 12:39
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von samy2006 am 02.05.2012 12:26
Nun bekomm ich ein Schreiben das ein Schaden aufbetaucht ist und ich Stellung dazu nehmen muss.
Was mach ich da?War alles ok gewesen und die Protokolle bescheinigen es ja auch.
Dann schreib denen, dass du nicht für den Schaden verantwortlich bist. Du hast ein mängelfreies Protokoll mit dem du das belegen kannst.
-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
#2
Antwort vom 2. Mai 2012 | 12:59
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie sieht es Rechtlich aus?Bin ich mit so einem Protokoll auf der sicheren Seite?
-----------------
""
-- Editiert samy2006 am 02.05.2012 13:00
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Mai 2012 | 13:06
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von samy2006 am 02.05.2012 12:59
Wie sieht es Rechtlich aus?Bin ich mit so einem Protokoll auf der sicheren Seite?
Die Chancen stehen gut!
-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
#4
Antwort vom 3. Mai 2012 | 15:16
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
Das weiß die Firma auch, die versuchen es halt, zumal die immer öfter auf das Rückgabeprotokoll verzichten.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.703
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
37 Antworten