Die nebenentscheidungen § 91 abs. 1, 708 Nr. 11, 711 ZPO.
was hat dieser Satzt genau zu bedeuten ??
mfg
Nebenentscheidung
5. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2006 | 21:27
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 12x hilfreich)
Nebenentscheidung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Januar 2006 | 08:19
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 6. Januar 2006 | 09:09
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
§ 91 ZPO
regelt die Kostenentscheidung. Das heißt, die unterliegende partei muß die Kosten des Rechtsstreist tragen.
§ 708 Nr. 11 ZPO
: Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt, ohne daß Sicherheitsleistung geleistet werden muß, da der Gegenstand der Verurteilung den Wert von 1250 Euro nicht übersteigt.
§ 711 ZPO
: Abwendungsbefugnis: Der Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Gläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
-----------------
"justice"
Und jetzt?
Schon
267.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen