Guten Tag,
ich habe meinen PKW Führerschein
1993 abgeben müssen und habe ihn jetzt neu beantragt. Bei der augenärztlichem Gutachten wurde festgestellt, dass ich bei Dunkelheit nicht PKW fahren darf. Darf ich aber trotzdem Mofa (25 Km/h) fahren? Bezieht sich die festgestellte Fahruntauglichkeit / Nachtblindheit nur auf das Führen von Fahrzeugen der Klasse B oder bin ich als Verkehrsteilnehmer mit dem Mofa auch von der Einschränkung betroffen?
Danke für alle Antworten!
Neubeantragung Führerschein Klasse B nach Entzug
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sehen Sie nachts, wenn Sie auf einem Mofa statt im Auto sitzen, auf wundersame Weise wieder perfekt? Super!
Ich konnte jedoch nichts konkretes darüber finden. Allerdings deutet der Wortbestandteil "Fahrverbot" auf ein Verbot hin, jegliches Kraftfahrzeug zu führen. Denn für die Dauer des Fahrverbots ist das Führen von Kraftfahrzeugen "jeder oder einer bestimmten Art" verboten, so heißt es.
Bestimmt werden sich hierzu noch weitere Nutzer melden.
Zitat:Ein Nachtfahrverbot wird im Führerschein durch die Schlüsselzahl 61 bzw. 05.01 gekennzeichnet. Letztere wird nur bei Führerscheinen verwendet, die vor dem Jahr 2017 ausgestellt wurden. Wer von einem Nachtfahrverbot betroffen ist, darf nur bei Tageslicht ein Fahrzeug führen, also im Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.
ZitatEin Nachtfahrverbot wird im Führerschein durch die Schlüsselzahl 61 bzw. 05.01 gekennzeichnet. :
Um ein Mofa zu bewegen wird allerdings kein Führerschein benötigt, sondern maximal eine Prüfbescheinigung.
Sinnvoll ist es sicherlich nicht bei Nachtblindheit irgendein Fahrzeug zu bewegen, aber ob es im Falle des Mofas tatsächlich verboten ist????
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Da stimme ich zu, ich konnte auch nichts konkretes dazu finden. Es wird wohl abzuwarten sein, ob im Bescheid dieser Passus "jegliche Kraftfahrzeuge" enthalten ist, dann würde ein Mofa darunter fallen. Ansonsten natürlich nicht, das ist wahr.
Lassen wir uns erleuchten vom §315c StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs:
Zitat:(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
[...]
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen
[...]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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