Neue Kosten und Fehler nach ursprünglicher Problembehebung

14. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
samysschatz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Kosten und Fehler nach ursprünglicher Problembehebung

Hey ich habe folgendes Problem und bitte um Ratschläge, da ich durch fehlerhafte Werkstattarbeit nun Kosten habe, die für mich kaum zu stemmen sind.

Am 19.03.2025 habe ich mein Auto in eine Werkstatt gegeben, welche mir am 24.03.2025 eine erfolglose Diagnose gab und vermittelte, dass sie sich nicht darum kümmern können. Daraufhin brachte ich mein Auto am 25.03.2025 gegen Nachmittag zu meiner altbekannten Werkstatt. Am 26.03 um 9:35 Uhr erhielt ich den Anruf, dass die Ölwanne, das Öldruckregelventil, Kabel und auch der Kühlmittelbehälter ausgetauscht werden müssen, da diese beschädigt sind. Preislich sollte es zwischen 1700-2000€ liegen, da ausschließlich Originalteile von BMW verbaut werden sollten. Nachfolgend telefonierte ich nach einer Bedenkzeit zwei weitere Male mit ihnen und stimmte letztlich der ganzen Reparatur zu, unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Originalteile verbaut werden. Am 28.03.2025 kontaktiere mich die Werkstatt, dass mein Auto fertig ist. Es wäre etwas günstiger geworden mit letztlich 1970€. Wo es günstiger wurde erschließt sich mir nicht. Allerdings teilte man mir mit, dass kein originaler Kühler verbaut wurde, da dieser eine Lieferzeit von 5-6 Werktagen gehabt hätte und 300€ teurer gewesen wäre. Davor folgte kein Anruf. Es war lediglich ein „Auto ist fertig, aber wir haben was anderes eingebaut", ohne vorherige Rücksprache. Nachfolgend teilte ich mit, sie sollen bitte den Kühler ausbauen und das Originalteil einbauen, ich warte. Es sollte dahingehend dann nach Schätzung auf 2250€ hinauslaufen. Am 02.04.2025 teilte man mir mit, dass Auto sei fertig, aber es sei eine Riesen Arbeit gewesen mit dem Kühler gewesen und es wären nun 2400€. Nach Empörung meinerseits reduzierte der Inhaber den Preis auf 2300€, da er „nur zufriedene Kunden haben will". Ich bezahlte die 2300€ und holte mein Fahrzeug ab. Etwa eine Woche und 300km später erhielt ich die Fehlermeldung „Kühlmittelstand zu niedrig". Auf Rückfrage bei der Werkstatt sagte man mir ich solle es nochmal nachfüllen und wenn die Fehlermeldung wieder erscheint, wiederkommen. Auf Rückfrage welches Kühlmittel verwendet wurde, kam nur „Weiß net wie das heißt. Das Violette von BMW. Komm morgen und ich fülle es dir nach". Am nächsten Tag (12.04.2025) erschienen und man teilte mir mit der Wagen verliert wieder Kühlmittel und ich muss ihn da lassen. Eventuell lag es am Stopfen, mit dem sie Schwierigkeiten hatten. Nun kontaktierte er mich heute am 14.04.2025 und teilte mir mit, dass wohl die Wasserpumpe defekt ist, ebenso wie Schläuche. Es wären wieder alleine Materialkosten von über 1000€. Auf Rückfrage wieso es vorher nicht bemerkt wurde, entgegnete man mir, dass es nicht mit dem ursprünglichen Problem zusammenhing. Allerdings wurde doch der Kühler ersetzt und man hätte sowohl prüfen müssen, dass alles dicht ist, als auch das alles funktioniert und ob es ein weiteres Problem gibt. Da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze, bin ich mir unschlüssig wie ich weiter vorgehen soll. Der ADAC vermittelte mir einen Sachverständigen aufzusuchen und in Vorkasse zu treten, wenn ich dagegen vorgehen möchte.Nun zu meiner Frage: Was ist eure Meinung? Hätte man das Problem vorher finden müssen? Kann ich die Werkstatt gemäß Paragraph 634 BGB haftbar machen? Wie gehe ich am Besten vor?Ich danke euch allen für eure Hilfe und Aufmerksamkeit.



-- Editiert von Moderator topic am 17. April 2025 18:00

-- Thema wurde verschoben am 17. April 2025 18:00

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

In der absatzlosen Textwüste konnte ich keinen Bezug zum Thema Verkehrsrecht finden?



Zitat (von samysschatz):
Hätte man das Problem vorher finden müssen?

Kommt ganz darauf an, was konkret der Auftrag war.



Zitat (von samysschatz):
Allerdings wurde doch der Kühler ersetzt und man hätte sowohl prüfen müssen, dass alles dicht ist, als auch das alles funktioniert und ob es ein weiteres Problem gibt.

Es war wohl dicht und hat funktioniert, sonst hätte an das Problem schon beim losfahren gehabt

Aber selbst wenn es aufgefallen wäre, es hätte nichts geändert (bis auf die zusätzlichen Tage die das Kfz jetzt in der Werkstatt steht).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

In der absatzlosen Textwüste konnte ich keinen Bezug zum Thema Verkehrsrecht finden?



Zitat (von samysschatz):
Hätte man das Problem vorher finden müssen?

Kommt ganz darauf an, was konkret der Auftrag war.



Zitat (von samysschatz):
Allerdings wurde doch der Kühler ersetzt und man hätte sowohl prüfen müssen, dass alles dicht ist, als auch das alles funktioniert und ob es ein weiteres Problem gibt.

Es war wohl dicht und hat funktioniert, sonst hätte an das Problem schon beim losfahren gehabt

Aber selbst wenn es aufgefallen wäre, es hätte nichts geändert (bis auf die zusätzlichen Tage die das Kfz jetzt in der Werkstatt steht).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18112 Beiträge, 9846x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist: Wäre es billiger gewesen, wenn der Fehler früher entdeckt worden wäre?
Materalkosten und Arbeitszeit wären dann ja auch angefallen.

Nur wenn unnötige Zusatzkosten angefallen sind, die nicht angefallen wären, wenn der Fehler gleich entdeckt worden wäre (und Sie das belegen können) lohnt es sich, weiter Gedanken zu machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2469 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von samysschatz):
Was ist eure Meinung?

Mir ist nicht kar, ob eine falsche Diagnose vorlag oder die Beschädigungen größer waren, als gedacht.
Maßgeblich für die Zahlungspflicht dürfte sein, was genau in der Werkstatt beauftragt wurde.
Ob man den weiteren Defekt hätte bemerken müssen, und er tatsächlich nichts mit der ursprünglichen Diagnose zu tun hat, kann tatsächlich ein KFZ-Sachverständiger bewerten.
Die Abweichung der Kosten auf 2.400 ist gerade noch so im Spielraum.

Wäre eventuell die KFZ-Schiedsstelle ein geeigneter Ansprechpartner?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von samysschatz):
Hätte man das Problem vorher finden müssen?

Eventuell teilweise.
Die Schläuche hätten auffallen können, da diese zum Kühlertausch zumindest mal "angefasst" werden müssen.
Nur wären sie zum Zeitpunkt der Abholung sichtbar undicht gewesen, wäre es unter dem Fahrzeug zumindest "feucht" gewesen.

Die Wasserpumpe liegt woanders.

Zitat (von samysschatz):
Was ist eure Meinung?

Sofern die Wasserpumpe kein Spiel und sichtbare Undichtigkeiten hat, Ich würde zuerst nur die Schläuche tauschen lassen.
In der Regel hängt mit der Wasserpumpe nämlich auch ein Tausch sämtlicher Umlenkrollen und des Zahnriemens zusammen.

Ansonsten:
Tue Dir und deinem Geldbeutel einen Gefallen und verabschiede dich davon -> ausschließlich Originalteile von BMW
BMW stellt die wenigsten "Originalteile" selbst her, sondern kauft diese bei Zulieferern, wie es jede Werkstatt auch tun kann.
Ob man dann für die Meyle Wasserpumpe im "Zubehör" 35€, oder für die Meyle Wasserpumpe mit BMW Aufkleber 70€ bezahlt ist dem Fahrzeug vollkommen egal, denn es ist die gleiche Pumpe.

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4038 Beiträge, 1127x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2559 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Die Abweichung der Kosten auf 2.400 ist gerade noch so im Spielraum.


Sehe ich nicht so.
Das Fahrzeug wurde fertiggemeldet und dass der falsche Kühler drin ist, ist ein Sachmangel, der auf Kosten der Werkstatt zu beheben ist. Bestenfalls die Differenz zum Originalkühler würde ich mir da gefallen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Bestenfalls die Differenz zum Originalkühler würde ich mir da gefallen lassen.

Die hat der TE letztendlich auch nur bezahlt.

Zitat (von samysschatz):
originaler Kühler.... 300€ teurer gewesen wäre.

1970€ -> 2300€

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