Neues Frankfurter Fahrverbotsgesetz

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Frankfurter Fahrverbotsgesetz

Hallo,

In meinem Fahrzeugschein steht bei 14.1 die Seriennummer 0430.
Ist mein Fahrzeug für das Frankfurter Fahrverbot betroffen ?



-- Editiert von fb499230-35 am 07.09.2018 16:39

-- Editiert von fb499230-35 am 07.09.2018 16:39

-- Editiert von fb499230-35 am 07.09.2018 16:42

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

14.1. 0430

Schadstoffschlüssel = letzte beide Ziffern = 30 = Euro 3 = Fahrverbot

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#2
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sollte vielleicht sagen, daß ich ein Benzinfahrzeug habe. Das neue Gesetz ist für Diesel und Benzin.
EURO 3 für Diesel = Fahrverbot. Aber für Benziner gilt das Fahrverbot nur für EURO 1 und EURO 2.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Ich sollte vielleicht sagen, daß ich ein Benzinfahrzeug habe.


Das hätten Sie auch direkt sagen können.

Schlüssel 30
Benzin: Euro 4 grün
Diesel: Euro 3 gelb

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#5
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um das neue Frankfurter Fahrverbotsgesetz (steht eigentlich im Titel ).
Jedoch , Sie sprechen über die Feinstaubplakette.

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 13:24

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn Sie selber alles besser wissen, warum fragen Sie dann in einem Forum?

Es geht swhr wohl um die Einstufung nach EURO. Wäre man durch einfaches Lesen auch selbst darauf gekommen:
"Wenn Sie einen Diesel der Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4 oder einen Benziner der Klassen Euro 1 oder Euro 2 besitzen, sind sie vom Fahrverbot in Frankfurt betroffen. Diese Fahrzeuge dürfen ab 1. Februar 2019 nicht mehr in die gesperrten Zonen fahren. Für Besitzer eines Dieselfahrzeugs der Klasse Euro 5 gilt das Verbot ab dem 1. September 2019."

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#7
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer hat Ihnen gesagt, daß ich alles besser weiß?

Zumindest weiß ich, warum ich die Frage gestellt habe.
Der Grund ist, daß es im Netz widersprüchliche Aussagen gibt.
Auf der Seite https://www.code-knacker.de/schadstoffgruppen.htm
wird mein Fahrzeug in die Klasse EURO 2 eingestuft.
Auf einer anderen Seite wird es in EURO 3 eingestuft.




-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 19:39

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#8
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Wenn Sie selber alles besser wissen, warum fragen Sie dann in einem Forum?

Es geht swhr wohl um die Einstufung nach EURO. Wäre man durch einfaches Lesen auch selbst darauf gekommen:

"


Wer hat Ihnen gesagt, daß es nicht um die Einstufung nach EURO geht ?
Hätten Sie sich besser ausgekannt, würden Sie wissen, daß es wohl einen Unterschied gibt, ob man die Einstufung für die Feinstaubplakette oder das neue Frankfurter Gesetz macht.

Außerdem habe ich zuvor den Artikel gelesen.
Ich gebe Ihnen ein Rat: Belehren Sie keinen, solange Sie selbst kaum Ahnung vom Thema haben.
Nur das Lesen können, hilft Ihnen wohl nicht, um das Problem zu verstehen.

Eine kurze zielführende Antwort hilft mehr als Ihre unnötigen Kommentare.

Um noch genauer zu sein: EURO 4 (nach Ihrer Angabe) stimmt nicht. Da haben Sie wirklich, was falsch gelesen.

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 20:35

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 20:37

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 20:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Eine kurze zielführende Antwort hilft mehr als Ihre unnötigen Kommentare.

Ich hab gute Laune - da erfülle ich schon mal Wünsche...



Zitat (von fb499230-35):
Es geht um das neue Frankfurter Fahrverbotsgesetz

Gibt es nicht ... wird es auch nie geben ...



Zitat (von fb499230-35):
Ist mein Fahrzeug für das Frankfurter Fahrverbot betroffen ?

Ein "Frankfurter Fahrverbot" gibt es auch noch nicht ...


... von daher kann man sich jede weitere Diskussion sparen.




-- Editiert von Harry van Sell am 08.09.2018 20:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es nicht gibt, warum gibt es in diesem Thread Antworten auf ein Thema, obwohl die Antwortgeber das Thema nicht verstanden haben?

Außerdem gibt es wohl ein neues Gesetz für Frankfurt, in dem es um Fahrverbot geht .



-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 20:56

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 20:56

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 20:59

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 21:00

-- Editiert von fb499230-35 am 08.09.2018 21:07

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7134 Beiträge, 1492x hilfreich)

...aber erst 2019:

Zitat:
Den Fahrern älterer Autos droht im kommenden Jahr in Frankfurt am Main ein großflächiges Fahrverbot. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch entschieden.

Demnach sind zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen, wie der Vorsitzende Richter Rolf Hartmann in seiner Urteilsbegründung sagte. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. Frankfurt ist damit die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.


https://www.nrz.de/wirtschaft/gericht-verhandelt-ueber-diesel-fahrverbot-in-frankfurt-id215256559.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist auf der von mir oben angegebenen Seite ein Fehler ? Dort steht , daß mein Fahrzeug zu EURO 2 gehört.

Auch steht dort, daß die Seriennummer 0630 zu EURO 1 gehört. In beiden Fällen sind die letzten Ziffern 30 .
Nach der von Ihnen angegebenen Seite müßten beide zu EURO 3 gehören.

-- Editiert von fb499230-35 am 09.09.2018 02:54

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#14
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Ist auf der von mir oben angegebenen Seite ein Fehler ?

Die von ihren verlinkte Seite verweist auf: https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/fz_methodische_erlaueterungen_201801_pdf.pdf;jsessionid=603307EC8B023B5B48D42519ECB95F4E.live11291?__blob=publicationFile&v=6

Also ich persönlich würde dem KBA mehr vertrauen als Wikipedia welche keine Quelle referenziert oder einer beliebigen Versicherung. Wie Sie sagen gibt es 0630 und 0430 welche gemäss KBA Euro 1 respektive EURO 2 wären.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sie haben Euro4, Grüne Plakette. Sie dürfen weiterfahren.

https://www.dekra.de/share/feinstaub/index/


Bei diesem Rechner kommt Euro4 für einen PKW Benziner raus....

Irgendwie schon komisch.

Ich würde eine schriftliche Anfrage ans KBA stellen. Das ist doch Humbug, wenn "irgendwie alles zwischen Euro4 und Euro4 sein kann". Euro1 und 2 ja eher nicht, weil's ein Benziner, kein Diesel ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich davor schon erwähnt habe, haben Sie die Feinstaubplakette betrachtet. Das ist was anderes, für das Frankfurter Gesetz soll man es anders berechnen .

Auf der von Ihnen angegebenen Seite steht nicht EURO 4 für die letzten Ziffern 30. Dort steht nur "4 grün" .

-- Editiert von fb499230-35 am 09.09.2018 15:28

-- Editiert von fb499230-35 am 09.09.2018 15:30

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Wie ich davor schon erwähnt habe, haben Sie die Feinstaubplakette betrachtet. Das ist was anderes, für das Frankfurter Gesetz soll man es anders berechnen .


Wie kommt man auf die Idee?
Die Vergabe der Feinstaubplakette ist an die Euronorm gekoppelt, das die Farbe der Plakette keinen Aufschluss auf die genaue Euronorm des Fahrzeuges gibt, ist dabei eine andere Baustelle.

Die Berechnungsgrundlagen für die Einstufung in die Euronorm sind nicht "flexibel", sondern basieren auf den Richtlinien des europäischen Rates.

Kannst Du gerne selbst nachlesen:

Euro 6 - Verordnung (EU) 2016/646 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emission von leichten PKW und Nutzfahrzeugen

Euro 5 - Verordnung 715/2007/EG mit den ergänzenden Verordnungen Nummer 692/2008 (EG), Nr. 595/2009 (EG), Nr. 566/2011 (EU) und Nr. 459/2012 (EU)

Euro 4 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG

Euro 3 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG

Euro 2 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 94/12/EG

Euro 1 - Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 91/441/EG

Das sich die Stadt Frankfurt bei der "Einstufung" nicht angewendete europäische Verordnungen halten sollte, halte ich bis zum Gegenbeweis für ein Märchen.

Ich Fahrzeug hat übrigens die Schadstoffklasse D3.
Zum Zeitpunkt der Erstzulassung gab es die entsprechende Euronorm nämlich noch gar nicht.

-- Editiert von spatenklopper am 10.09.2018 14:41

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie Sie selbst sagen, daß die Farbe der Plakette keinen Aufschluss auf die genaue Euronorm des Fahrzeuges gibt, sollte man deshalb andere Berechnungen/Tabellen anschauen .
Der Grund ist, daß diese Tabellen meistens direkt die Einstufung in EURO angeben (aber was ist "4 grün" in EURO ?) .

Mein Fahrzeug hat die Schadstoffklasse D3, die noch in EURO umgerechnet werden soll. Dies ist aber eine Ausnahme (im Sinne , daß D3 erstmal nicht EURO ist, sondern noch umgerechnet werden muß) .
Aber auch hier, wozu man die Feinstaubplakette betrachten soll, ist mir nicht klar.

Einfacher ausgedrückt: Die Tabellen für die Feinstaubplaketten sind für die Feinstaubplaketten gut.
Es geht hier aber nicht um die Feinstaubplakette. Es gibt bestimmt bessere Möglichkeiten, um die EURO-Klasse zu ermitteln. Und diese sollte man betrachten und nicht längere Umwege (wie im Falle der Feinstaubplakette) gehen (ich vermute, daß diese Umwege die Suche nach der genauen EURO-Norm nur ziemlich grob einschränken könnten , aber für den praktischen Gebrauch kaum zu empfehlen wären ).

Theoretisch kann man berechnen, wie man es möchte. Praktisch sollte man aber nicht Umwege gehen.
Ich benutze z.B nicht die japanische Währung Yen um von Euro in USD umzurechnen . Denn hier könnte man den "langen" Umweg Euro -> Yen -> USD gehen.




-- Editiert von fb499230-35 am 10.09.2018 21:47

-- Editiert von fb499230-35 am 10.09.2018 21:48

-- Editiert von fb499230-35 am 10.09.2018 21:49

-- Editiert von fb499230-35 am 10.09.2018 21:55

-- Editiert von fb499230-35 am 10.09.2018 21:59

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Prinzip ist es genau das Problem bei mir, daß ich nicht weiß, wie man D3 in EURO umrechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Im Prinzip ist es genau das Problem bei mir, daß ich nicht weiß, wie man D3 in EURO umrechnet.



Die damalige D3 deckt, je nach Fahrzeug, eine Bandbreite von Euro 1 bis 3 ab.
Das kann man nicht einfach "umrechnen".
D3 ist eine eigenständige Abgasnorm, bei der eine andere Schadstoffzusammensetzungen zur Eingruppierung herangezogen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb499230-35
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn mein Fahrzeug D3 hat, wie kann man überprüfen, ob es vom Fahrverbot betroffen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Wenn mein Fahrzeug D3 hat, wie kann man überprüfen, ob es vom Fahrverbot betroffen ist?


Das dürfte unter der Voraussetzung der Verhängung des Fahrverbots rein nach Euronorm ohne Abgasgutachten nicht möglich sein.

Ich sehe hier eher denjenigen in der Pflicht, der das Fahrverbot letztendlich verhängt, also die Stadt Frankfurt.

Edit: Ich hab was gefunden.

Die Emissionsklasse D3 ist in die Euronorm 2 einzuordnen.
Grund liegt im Zeitraum der jeweiligen Gültigkeit.

Die Euro 2 galt von 1996 - 2000, analog zur Deutschen D3.
Da es die Euro 3 zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab, mussten die D3 Fahrzeuge zwangsläufig in die Euro 2 eingruppiert werden, auch wenn sie für die Euro 2 vorgeschrieben Abgaswerte "unterboten" haben.
Damit wärst Du aktuell vom Fahrverbot betroffen.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass dein Fahrzeug in die Euro 3 kommen kann (Abgaswerte vorausgesetzt!).
Das musst Du beim Hersteller des Fahrzeugs im Rahmen einer sogenannten Umschlüsselung anfragen.


-- Editiert von spatenklopper am 11.09.2018 16:13

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Wenn mein Fahrzeug D3 hat, wie kann man überprüfen, ob es vom Fahrverbot betroffen ist?


Das dürfte unter der Voraussetzung der Verhängung des Fahrverbots rein nach Euronorm ohne Abgasgutachten nicht möglich sein.

Ich sehe hier eher denjenigen in der Pflicht, der das Fahrverbot letztendlich verhängt, also die Stadt Frankfurt.

Edit: Ich hab was gefunden.

Die Emissionsklasse D3 ist in die Euronorm 2 einzuordnen.
Grund liegt im Zeitraum der jeweiligen Gültigkeit.

Die Euro 2 galt von 1996 - 2000, analog zur Deutschen D3.
Da es die Euro 3 zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab, mussten die D3 Fahrzeuge zwangsläufig in die Euro 2 eingruppiert werden, auch wenn sie die für die Euro 2 vorgeschrieben Abgaswerte "unterboten" haben.
Damit wärst Du aktuell vom Fahrverbot betroffen.

Es besteht aber die theoretische Möglichkeit, dass dein Fahrzeug in die Euro 3 kommen kann.
Das hängt nur am Stickoxidausstoß.
Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe waren bei der D3 strenger als bei der Euro 3.

Problem wird sein, dass für die Euro 3 bei kaltem Motor gemessen wird, im Gegensatz zur D3 mit Vorlaufzeit.

Das musst Du beim Hersteller des Fahrzeugs im Rahmen einer sogenannten Umschlüsselung anfragen, denn wenn gilt die für alle Fahrzeuge der Baureihe, nicht für einzelne die zufällig die Werte erfüllen.


-- Editiert von spatenklopper am 11.09.2018 16:20

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fb499230-35):
Wenn mein Fahrzeug D3 hat, wie kann man überprüfen, ob es vom Fahrverbot betroffen ist?

Derzeit gar nicht.

Sinnigerweise würde man damit erst mal abwarten, bis die Rahmenbedingungen verbindlich feststehen, statt sich vorher in wildeste Spekulationen zu stürzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Derzeit gar nicht.


Doch, siehe meinen Beitrag oben.

Aufgrund der zeitlichen Gültigkeit der Abgasnormen sind D3 Fahrzeuge zwingend in die Euro 2 einzuordnen.
Einzige Möglichkeit das zu ändern ist eine Umschlüsselung über den Hersteller des Fahrzeugs.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Doch,

Nö.

Weder ist das Urteil derzeit rechtskräftig, noch steht fest wie das dann tatsächlich geregelt werden wird. Und ohne Fakten ... alles nur Spekulatius ... :)




-- Editiert von Harry van Sell am 11.09.2018 20:32

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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