Hallo,
ich habe einem Freund für eine kurze Wegstrecke von 3km mein Auto geliehen, Er sollte eine Bekannte abholen da ich keine Zeit hatte.
Es kam beim Rückweg zu einem Unfall mit einem anderen KFZ, wobei er die volle Schuld trägt. Mein Auto ist nun Totalschaden (Wert ca. 8000 Euro).
Das Problem ist, dass ich in meiner Versicherung (Vollkasko und Haftpflicht bei der DEVK) als alleiniger Fahrer eingeschrieben bin.
Was kommen nun an eventuellen "Strafkosten" wegen Verletzung des Versicherungsvertrags auf mich zu?
Kann mir die Versicherung die Leistung der Vollkasko oder gar der Haftpflicht komplett verweigern?
Viele Grüße
Steve
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Nicht eingetragener Fahrer in KFZ-Versicherung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wenn es die Bedingungen der Versicherung vorsehen, wird eine Vertragsstrafe verhängt, die normalerweise 1 Jahresprämie ist.
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Die Haftpflichtversicherung muss definitv zahlen.
Sind im Versicherungsvertrag Vertragsstrafen vereinbart?
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Es sind im Vertrag keine weiteren Vertragsstrafen definiert, nur insofern dass die Versicherung "ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen".
Würde gern wissen, was für Kosten auf mich zu kommen können.
LG steve
Die Haftpflicht muß den Schaden regulieren, eine Regressforderung der Versicherung ist unwahrscheinlich, für solche Fälle gibt es ja die Vertragsstrafe.
Eine Regressforderung der Versicherung ist eigentlich nur bei Fahrerflucht oder Alkohol möglich.
Ich würde mich auf 1 Jahrsprämie als Strafe einstellen.
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--- editiert vom Admin
Also ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich im vollen Einverständnis meinem Bekannten das Auto geliehen habe.
Was hätte man denn schreiben können ohne von der "Wahrheit" abzurücken bzw. was meinst du mit "es kommt darauf an, was du ins Protokoll schreibst"??
LG Steve
--- editiert vom Admin
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