Nicht eingetragener Fahrer in KFZ-Versicherung

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
fitti80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht eingetragener Fahrer in KFZ-Versicherung

Hallo,

ich habe einem Freund für eine kurze Wegstrecke von 3km mein Auto geliehen, Er sollte eine Bekannte abholen da ich keine Zeit hatte.

Es kam beim Rückweg zu einem Unfall mit einem anderen KFZ, wobei er die volle Schuld trägt. Mein Auto ist nun Totalschaden (Wert ca. 8000 Euro).

Das Problem ist, dass ich in meiner Versicherung (Vollkasko und Haftpflicht bei der DEVK) als alleiniger Fahrer eingeschrieben bin.

Was kommen nun an eventuellen "Strafkosten" wegen Verletzung des Versicherungsvertrags auf mich zu?

Kann mir die Versicherung die Leistung der Vollkasko oder gar der Haftpflicht komplett verweigern?

Viele Grüße
Steve

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn es die Bedingungen der Versicherung vorsehen, wird eine Vertragsstrafe verhängt, die normalerweise 1 Jahresprämie ist.



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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung muss definitv zahlen.

Sind im Versicherungsvertrag Vertragsstrafen vereinbart?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fitti80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Es sind im Vertrag keine weiteren Vertragsstrafen definiert, nur insofern dass die Versicherung "ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen".

Würde gern wissen, was für Kosten auf mich zu kommen können.

LG steve

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Haftpflicht muß den Schaden regulieren, eine Regressforderung der Versicherung ist unwahrscheinlich, für solche Fälle gibt es ja die Vertragsstrafe.

Eine Regressforderung der Versicherung ist eigentlich nur bei Fahrerflucht oder Alkohol möglich.

Ich würde mich auf 1 Jahrsprämie als Strafe einstellen.

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#5
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
fitti80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich im vollen Einverständnis meinem Bekannten das Auto geliehen habe.

Was hätte man denn schreiben können ohne von der "Wahrheit" abzurücken bzw. was meinst du mit "es kommt darauf an, was du ins Protokoll schreibst"??

LG Steve

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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